Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 334/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Pensionspferdehaltung eines Reitsportvereins als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Ausschluss eines Zweckbetriebs aufgrund bestehender Wettbewerbssituation und bei Erreichung des Vereinszwecks auch ohne Pensionspferdehaltung - Keine Tarifbegünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 UStG; § 12 Abs. 2 UStG; § 14 AO; § 64 Abs. 2 AO; § 65 AO
Besteuerung von Umsätzen aus einer Pensionspferdehaltung zur Ausübung von Freizeitsport; Erreichung der satzungsmäßigen Zwecke ohne den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - IWW
- Judicialis
UStG § 12 Abs. 1; ; UStG § 12 Abs. 2; ; AO § 14; ; AO § 64 Abs. 2; ; AO § 65
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 14; AO § 64; AO § 65; UStG § 12 Abs. 1
Pensionspferdehaltung als Zweckbetrieb eines Reitsportvereins - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pensionspferdehaltung als Zweckbetrieb eines Reitsportvereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Pensionspferdehaltung ist kein Zweckbetrieb
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.01.2004 - V R 41/02
Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 334/07
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22. Januar 2004 V R 41/02, BStBl.II 2004, 757), der sich der erkennende Senat anschließt, fällt das Einstellen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht unter den Begriff "Halten von Vieh".
- BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11
Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer …
Ergänzend werde insoweit auch auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. April 2008 16 K 334/07 (nicht veröffentlicht --n.v.--, juris) verwiesen.b) Die vom FA in diesem Zusammenhang genannte Entscheidung des Niedersächsischen FG (Urteil vom 24. April 2008 16 K 334/07, n.v., juris) ist im Streitfall gleichfalls nicht einschlägig, weil die entsprechenden Ausführungen sich (ebenfalls) auf § 65 AO und nicht auf die Steuerbefreiung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG beziehen.