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   VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07   

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VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07 (https://dejure.org/2008,21675)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2008 - 16 K 3722/07 (https://dejure.org/2008,21675)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2008 - 16 K 3722/07 (https://dejure.org/2008,21675)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1980 - 1 A 1813/77

    Baurecht: Duldungspflicht zur Aufstellung einer Straßenbeleuchtung durch den

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung erfüllt der Beklagte öffentliche Aufgaben der Verkehrssicherheit und der Kriminalitätsvorbeugung (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713, Hess. VGH , NJW 1989, 1500, Bay. VGH, NJW 1991, 2660, OVG NRW, ZMR 1980, 219).

    Allerdings sind die Pflichten des Beklagten hier nicht unmittelbar aus § 22 BImschG zu entnehmen, weil Straßenlaternen - ungeachtet der Frage, ob es sich um Bestandteile der Straße oder um eine straßenfremde" Einrichtung handelt (so OVG NRW, ZMR 1980, 219) - jedenfalls keine gewerblichen Anlagen sind.

    Zudem stellt sich die Straße für den Fußgängerverkehr gerade nicht als Sackgasse dar, da über sie andere Straßen des Wohngebietes erreicht werden können (vgl. Beleuchtung einer Sackgasse OVG NRW, a.a.O., ZMR 1980, 219).

  • VGH Hessen, 26.04.1988 - 11 UE 468/85

    Anwohnerklage gegen Straßenlampe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung erfüllt der Beklagte öffentliche Aufgaben der Verkehrssicherheit und der Kriminalitätsvorbeugung (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713, Hess. VGH , NJW 1989, 1500, Bay. VGH, NJW 1991, 2660, OVG NRW, ZMR 1980, 219).

    Im Ergebnis führt die Berücksichtigung der Interessen an einer hinreichenden Straßenbeleuchtung dazu, dass die typischerweise von herkömmlichen Straßenlaternen ausgehenden Immissionen von den Nachbarn hinzunehmen sind (vgl. Hess. VGH , a.a.O., NJW 1989, 1500 und OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1986, 953), weil die Beleuchtung der Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage mit Straßenleuchten normaler Ausstattung ortsüblich ist.

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung erfüllt der Beklagte öffentliche Aufgaben der Verkehrssicherheit und der Kriminalitätsvorbeugung (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713, Hess. VGH , NJW 1989, 1500, Bay. VGH, NJW 1991, 2660, OVG NRW, ZMR 1980, 219).

    Es kann offen bleiben, ob Entscheidungen zu folgen ist, wonach bereits dann, wenn ein Beleuchtungskörper in großer Nähe zu einem Balkon errichtet wird, hieraus Abwehransprüche herzuleiten sind (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NvWZ 1994, 713 und OVG Rheinland-Pfalz, WuM 1982, 249).

  • VGH Bayern, 18.12.1990 - 8 B 87.03780
    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung erfüllt der Beklagte öffentliche Aufgaben der Verkehrssicherheit und der Kriminalitätsvorbeugung (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713, Hess. VGH , NJW 1989, 1500, Bay. VGH, NJW 1991, 2660, OVG NRW, ZMR 1980, 219).

    Nach § 22 Abs. 1 Satz 3 BImschG gilt die Regelung für nichtgewerbliche Anlagen nur im Hinblick auf schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche (vgl. Bay.VGH , NJW 1991, 2660).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1985 - 1 A 89/84

    Grundstückseigentümer; Eigentümer; Grundstück; Straßenlaterne; Straßenlampe;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Im Ergebnis führt die Berücksichtigung der Interessen an einer hinreichenden Straßenbeleuchtung dazu, dass die typischerweise von herkömmlichen Straßenlaternen ausgehenden Immissionen von den Nachbarn hinzunehmen sind (vgl. Hess. VGH , a.a.O., NJW 1989, 1500 und OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1986, 953), weil die Beleuchtung der Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage mit Straßenleuchten normaler Ausstattung ortsüblich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1981 - 1 A 73/80
    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Es kann offen bleiben, ob Entscheidungen zu folgen ist, wonach bereits dann, wenn ein Beleuchtungskörper in großer Nähe zu einem Balkon errichtet wird, hieraus Abwehransprüche herzuleiten sind (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NvWZ 1994, 713 und OVG Rheinland-Pfalz, WuM 1982, 249).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 21 A 1845/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Verfügung zur Untersagung der Nutzung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Bei der Beurteilung kann im Allgemeinen die Lichtrichtlinie des Länderausschusses Immissionsschutz vom 10. Mai 2000 (abgedruckt in Landmann/Rohmer, a.a.O., Band II, Nr. 4.3) herangezogen werden (vgl. Hansmann, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 1997 - 21 A 1845/96 -, Bl. 9 des Urteilsabdrucks, und NVwZ 2005, 967).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Als Anspruchsgrundlage kommt hier allein der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch in Betracht, dessen Herleitung aus den Grundrechten, dem Rechtsstaatsprinzip bzw. einer analogen Anwendung der §§ 906, 1004 BGB zwar umstritten ist, dessen Voraussetzungen in der Rechtsprechung ungeachtet dieser umstrittenen Herleitung jedoch geklärt sind (vgl. BVerwG, NJW 1988, 2396).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 7 B 879/04

    Belästigung durch Lichtimmissionen der vom Parkplatz eines Bauvorhabens

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Bei der Beurteilung kann im Allgemeinen die Lichtrichtlinie des Länderausschusses Immissionsschutz vom 10. Mai 2000 (abgedruckt in Landmann/Rohmer, a.a.O., Band II, Nr. 4.3) herangezogen werden (vgl. Hansmann, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 1997 - 21 A 1845/96 -, Bl. 9 des Urteilsabdrucks, und NVwZ 2005, 967).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08

    Nachbarrecht: Anspruch auf Vermeidung von Sonnenlichtreflexionen durch ein

    Es kommt also nicht allein auf Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkung und die gegebenenfalls hervorgerufene Blendwirkung an (VG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2008, AZ: 16 K 3722/07, Juris RN 14 m.w.N. zu § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2023 - 4 K 577/21

    Straßenbeleuchtung; öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; Lichtimmissionen

    Die Einstufung der Emissionen als belästigend sei anhand der Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit der betroffenen Nachbarschaft zu ermitteln (VG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2006 - 16 K 3722/07 -).
  • VG Augsburg, 27.10.2011 - Au 5 K 11.595

    Errichtung von Parkplätzen; Sonnenkollektoren; Gebot der Rücksichtnahme;

    Es kommt also nicht allein auf Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkung und die gegebenenfalls hervorgerufene Blendwirkung an (VG Düsseldorf vom 18.3.2008, Az. 16 K 3722/07; juris).
  • OLG München, 12.12.2017 - 1 W 1931/17

    Selbständiges Beweisverfahren

    Hätte das Landgericht nach Eingang der Antragsschrift und Rüge des falschen Rechtswegs durch die Antragsgegnerin den beschrittenen Rechtsweg nach § 17 a Abs. 2 GVG von Amts wegen für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht München verwiesen - dies wäre geboten gewesen, weil der von den Antragstellern verfolgte Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen die von der Straßenbeleuchtung ausgehenden Lichtimmissionen öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.09.1003 - 12 L 68/90, NVwZ 1994, 118; VG Düsseldorf, Urt. v. 18.03.2008 - 16 K 3722/07, juris) - wären die durch den Beweissicherungsantrag verursachten Kosten nach § 17 b Abs. 2 GVG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Teil der dort entstandenen Kosten behandelt worden.
  • VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 K 20.00311

    Untätigkeitsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten: Behördenantrag als einfache

    Neben der Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkungen sind nach der Rechtsprechung auch die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz von lichtemittierenden oder -reflektierenden Anlagen zu berücksichtigen (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 11.6.2010 - 1 a 10474/10.OVG - juris; VG Augsburg, a.a.O Rn. 54; VG Neustadt, a.a.O. Rn. 29; VG Düsseldorf, U.v. 18.3.2008 - 16 K 3722/07 - juris).
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