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   FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06 E, U, F   

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FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06 E, U, F (https://dejure.org/2008,11197)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2008 - 16 K 4689/06 E, U, F (https://dejure.org/2008,11197)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2008 - 16 K 4689/06 E, U, F (https://dejure.org/2008,11197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen; Ordnungsgemäßheit des Kassensystems bei programmmäßigen Sicherungen und Sperren hinsichtlich etwaiger Manipulationen; Unvollständigkeit der Buchführung bei Feststellungen von ...

  • Judicialis

    AO § 146 Abs. 6; ; AO § 173; ; FGO § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 146 Abs. 4; AO § 158; AO § 162
    Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung; Manipulationsfähige Kassensoftware; Schätzungsbefugnis; Zeitreihenvergleich bei Speisegaststätten - Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1256
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Münster, 19.01.2000 - 10 K 3901/98
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
    In Anlehnung an ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.1.2000, Az. 10 K 3901/98, sei es jedoch zulässig, den Schwarzeinkauf mit 30 % des bisherigen Wareneinkaufs zu schätzen.

    Der Betriebsprüfer hat, im Ergebnis zum Vorteil des Klägers, nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den nach dem Zeitreihenvergleich ermittelten höchsten RAS seiner weiteren Gewinnberechnung zugrundezulegen (vgl. Finanzgericht Münster Urteil vom 19.1.2000 10 K 3901/98, [...]).

  • FG Münster, 10.11.2003 - 6 V 4562/03

    Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
    d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (vgl. ausführlich Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236).
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
    e) Nach alledem wurde dem Ziel einer Schätzung für die Jahre 2000 bis 2003, nämlich die Besteuerungsgrundlagen anzusetzen, die die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben und der Wirklichkeit am nächsten kommen, entsprochen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH - vom 19.1.1993 VIII R 128/84, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1993, 594).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
    Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der streitigen Änderungsbescheide blieben ganz oder überwiegend erfolglos (16 V 4691/06 A (E,U,F) und 16 V 4736/06 A (F)).
  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
    d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (vgl. ausführlich Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Soweit das FA --und sinngemäß wohl auch das FG-- die Auffassung vertritt, ein sich aufgrund eines Zeitreihenvergleichs ergebendes Mehrergebnis lasse "kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse nicht richtig verbucht seien" (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2007  16 V 4691/06 A(E,U,F), EFG 2007, 814, rechtskräftig, unter II.2.d, und Urteil vom 20. März 2008  16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256, rechtskräftig, unter 3.d), kann der Senat dem daher nicht folgen.
  • FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei

    In gleicher Weise haben andere Finanzgerichte Widersprüche in den Rechnungsnummern als Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung angesehen (vgl. etwa FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F zu Widersprüchen zwischen Rechnungsnummer und Rechnungsdatum bei numerisch fortlaufender Nummer - trotz früheren Rechnungsdatums wurde dort eine numerisch höhere Rechnungsnummer als bereits verbuchte Rechnungen erfasst; vgl. auch Urteil des FG Saarland vom 30. Juni 2005 1 K 141/01, Juris, zu doppelt vergebenen Rechnungsnummern und weiteren Mängeln).
  • FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16

    Betriebsprüfung: Schätzungsbefugnis bei Kassenaufzeichnungen mittels

    Die Aufzeichnungen sind veränderbar, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden und erfüllen so auch nicht die Voraussetzung des § 146 Abs. 4 Satz 1 und 2 AO (vgl. Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 01.08.2016 2 V 115/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 17.9.2015 2 K 253/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 243; FG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2008 16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256; Märtens in Gosch, AO/FGO, § 146 AO Rz. 90).
  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

    Aus diesen Gründen wird der Zeitreihenvergleich in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vielfach jedenfalls insoweit als geeignete Schätzungsmethode anerkannt, als hiermit eine Nachkalkulation bei feststehender Schätzungsbefugnis vorgenommen werden kann (FG Düsseldorf, Urteil vom 20.3.2008 16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256; FG Köln, Urteile vom 21.8.2008 2 K 3468/07, Juris und vom 27.1.2009 6 K 3954/07, EFG 2009, 1092).
  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    In zwei Entscheidungen des FG Düsseldorf (Beschluss vom 15. Februar 2007 16 V 4691/06, EFG 2007, 814 und Urteil vom 20. März 2008 16 K 4689/06, EFG 2008, 1256) deutet sich allerdings die Bereitschaft an, den Zeitreihenvergleich weitergehend einsetzen: "Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs ... lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden.".
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Münster vom 26. Juli 2012 4 K 2071/09 E, U, EFG 2012, 1982; FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F, EFG 2008, 1256 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11

    Zulässigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei Buchführungsmängeln in einem

    Soweit der Beklagte das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.03.2008 (16 K 4689/06) anführe, könne dieses nicht unbesehen übernommen werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin

    Daher ist zu fordern, dass das System programmmäßige Sicherungen und Sperren beinhaltet, die schon vom Zeitpunkt der ersten Speicherung an verhindern (sollen), dass einmal eingegebene Daten nachträglich verändert werden, ohne dass sich die Änderung nachvollziehen lässt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2008, 16 K 4689/06 E, U, F, EFG 2008, 1256, m.w.N.).

    In Anbetracht der betriebsintern vorliegenden Unterlagen erscheint es nicht zweifelhaft, vom üblichen Verhältnis von 30 % zu 70 % abzuweichen (so im Urteil des FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F, EFG 2008, 1256).

  • FG Nürnberg, 08.05.2012 - 2 K 1122/09

    Schätzungsbefugnis bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - sachgerechte

    In dem vom Finanzgericht Düsseldorf im Urteil vom 20.03.2008 entschiedenen Streitfall (Az. 16 K 4689/06, EFG 2008, 1256) ging das Gericht für einige Streitjahre von einem sachgerechten Verhältnis von 35:65 aus.
  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    Sollte eine Einspruchsentscheidung nicht ergehen, endet die Aussetzung der Vollziehung einem Monat nach Ergehen einer das erstinstanzliche Klageverfahren 16 K 4689/06 E,U,F abschließenden Entscheidung.

    Der Ast. hat am 4.12.2006 in dieser Sache Klage gemäß § 46 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben, die unter den Aktenzeichen 16 K 4689/06 E,U,F geführt wird und über die noch nicht entschieden ist.

  • FG Köln, 10.08.2017 - 13 K 1849/13

    Abgabenordnung: Klage des Finanzamtes auf Feststellung von Steuerforderungen zur

  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08

    Steuerberaterhonorar: Ersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung und

  • FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09

    Zuschätzung anhand einer Nachkalkulation der Umsätze einer Schank- und

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