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   VG Düsseldorf, 30.08.2000 - 16 K 6063/99   

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VG Düsseldorf, 30.08.2000 - 16 K 6063/99 (https://dejure.org/2000,21992)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2000 - 16 K 6063/99 (https://dejure.org/2000,21992)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2000 - 16 K 6063/99 (https://dejure.org/2000,21992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des erstmaligen Inverkehrbringens eines Medizinproduktes; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anbringung einer CE-Kennzeichnung an ein Produkt; Ausgestaltung der Abgrenzung von Medizinprodukten und Kosmetika; Medizinrechtliche Ausgestaltung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2000 - 16 K 6063/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Krankheit jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen, die geheilt, d.h. beseitigt oder gelindert werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1971 -I C 25.66-, BVerwGE 37, 2209 mwN.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99

    Medizinprodukte; Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2000 - 16 K 6063/99
    Diese Vorschrift kommt als Eingriffsgrundlage nicht nur für Medizinprodukte im eigentlichen Sinne in Betracht sondern auch für solche Produkte, die mit CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt in Verkehr gebracht werden, ohne Medizinprodukt zu sein; dies ergibt eine an der zu Grunde liegenden EG- Richtlinie orientierte Auslegung (Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte vom 14. Juni 1993, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998), Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 1999 -13 B 96/99.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 6 U 264/10

    Zahnbleaching und Zahnreinigung als Ausübung der Zahnheilkunde

    Dem entsprechend haben der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 02.01.2008 - 9 S 2089/06 - PharmaR 2008, 285), das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 14.08.2003 - 13 A 5022/00 - ZLR 2004, 208) und das VG Düsseldorf (Urt. v. 30.08.2000 - 16 K 6063/99) Zahnbleichungsmittel wie sie von der Beklagten verwendet werden als Medizinprodukt eingestuft.
  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06

    ,,Bleaching" ist keine Ausübung von Zahnheilkunde

    A.A. VG Düsseldorf, Urteil vom 30.8.2000 ? 16 K 6063/99 in Bezug auf § 4 Abs. 1 LMBG, zitiert in: Anhalt/Dieners, Medizinprodukterecht (2003), § 3 Rn. 45 ff., bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2003 ? 13 A 5022/00: beide Gerichte ordnen folglich Bleichmittel als Medizinprodukte ein.
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