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   VG Berlin, 28.11.2013 - 16 L 341.13   

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https://dejure.org/2013,34741
VG Berlin, 28.11.2013 - 16 L 341.13 (https://dejure.org/2013,34741)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2013 - 16 L 341.13 (https://dejure.org/2013,34741)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2013 - 16 L 341.13 (https://dejure.org/2013,34741)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    "Riviera" und "Gesellschaftshaus": Eigentümerin muss Denkmale in Grünau sichern

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    "Riviera" und "Gesellschaftshaus": Eigentümerin muss Denkmale in Grünau sichern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein zerfallenes Baudenkmal

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Riviera" und "Gesellschaftshaus" - Eigentümerin muss Denkmale in Grünau sichern

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 28.01.2016 - 13 K 442.14

    "Riviera" in Grünau: Verwaltungsgericht hebt denkmalschutzrechtliche

    - VG 16 L 341.13 -, bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2014 - OVG 2 S 103.13 - hat die 16. Kammer ausgeführt:.

    (Beschluss der 16. Kammer vom 28. November 2013 - 16 L 341.13 - S. 4 des amtlichen Abdrucks).

    Dass Schäden bereits beim Erwerb der Immobilien vorhanden waren (vgl. Gutachten W ), entbindet die Klägerin nicht von ihrer Schutzverpflichtung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 DSchG Bln, da sie in die bodenbezogenen denkmalrechtlichen Verpflichtungen der TLG mit einem entsprechenden Kaufpreisnachlass eingetreten ist (vgl. Beschluss der 16. Kammer vom 28. November 2013 - 16 L 341.13 - S. 4 des amtlichen Abdrucks).

  • VG Berlin, 17.01.2019 - 13 L 271.18

    Pankower Bahnbetriebswerk: Eigentümerin teilweise zur Erhaltung

    Dass einzelne Schäden möglicherweise bereits beim Erwerb der Immobilie zu beklagen waren, entbindet die Antragstellerin nicht von ihrer Schutzverpflichtung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 DSchG Bln (Beschluss der 16. Kammer vom 28. November 2013 - 16 L 341.13).

    Denn es kann im Interesse des Gemeinwohlbelangs des Denkmalschutzes und der Erhaltung des Denkmalbestands nicht hingenommen werden, dass noch vor oder während eines möglicherweise langwierigen Verfahrens um Denkmalabriss und Genehmigung alternativer Bauprojekte, in dem gerade geprüft werden soll, ob die Erhaltung des Denkmals zumutbar ist, infolge fehlender vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein Verlust des Denkmals eintritt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. November 2013 - 16 L 341.13, S. 5; OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2014 - OVG 2 S 103.13).

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