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   LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10   

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https://dejure.org/2011,1699
LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10 (https://dejure.org/2011,1699)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.09.2011 - 16 O 104/10 (https://dejure.org/2011,1699)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. September 2011 - 16 O 104/10 (https://dejure.org/2011,1699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 307; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbung mit zurückliegender Bestellung: Wettbewerbswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung eines Sachverständigen mit bereits abgelaufener Bestellung ist wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Sachverständiger darf nicht mit abgelaufener Bestellung werben

  • beck.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf ehemalige öffentliche Bestellung ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit veralteter IHK-Sachverständigen-Bestellung irreführend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einer nicht mehr existenten Bestellung - Teil 2

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einer nicht mehr existenten Bestellung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit veralteter Bestellung zum IHK-Sachverständigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit veralteter Bestellung zum IHK-Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Werbung mit öffentlicher Bestellung nach deren Erlöschen! (IBR 2012, 1148)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 302
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95

    GS-Zeichen - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
    Denn eine Werbung kann objektiv richtig, jedoch subjektiv, also in ihrer Wirkung auf das Publikum geeignet sein, irrige Vorstellungen hervorzurufen (BGH, Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 98/95, GRUR 1988, 1043 - GS-Zeichen; Köhler/Bornkamm-Bornkamm, UWG, 29. Auflage, § 5 Rn. 2.71 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
    Von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird nicht allein erwartet, dass er über die erforderliche Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet, d.h. über uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen sowie einen entsprechenden Ausbildungs- oder Studienabschluss verfügt (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.1997 - I ZR 234/94, MDR 1997, 1049).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
    Ob das geschäftliche Handeln des Beklagten zugleich gegen §§ 5 Nr. 5.3.1, 22 Nr. 22.6 der Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des Deutschen I- und HKtages e.V. und damit gegen eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 202/02, GRUR 2005, 520 - Optimale Interessenvertretung) verstößt, bedarf keiner abschließenden Bewertung.
  • OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
    Bei der Frage, in welcher Weise der angesprochene Verkehr die Werbung versteht, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151).
  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
    Schließlich wird durch den Hinweis auf eine zurückliegende Bestallung die mit der Einführung der Altersgrenze verbundene Absicht der Bestellungskörperschaft, die Leistungsfähigkeit öffentlich bestellter Sachverständiger in generalisierender Weise sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.2011 - 8 C 45.09, BetrAv 2011, 415), unterlaufen (vgl. Bock in Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl., § 7 Rn. 45).
  • OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11

    Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.09.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 16 O 104/10 - teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit der Kläger mit dem Antrag zu 1.a) die Bezeichnung als und Werbung mit der Angabe "Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK C" zur Unterlassung sowie mit dem Antrag zu 2. für den 07.09.2010 Zinsen begehrt hat.
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