Rechtsprechung
LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 307; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach einem ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werbung mit zurückliegender Bestellung: Wettbewerbswidrig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbung eines Sachverständigen mit bereits abgelaufener Bestellung ist wettbewerbswidrig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Sachverständiger darf nicht mit abgelaufener Bestellung werben
- beck.de (Kurzinformation)
Hinweis auf ehemalige öffentliche Bestellung ist unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit veralteter IHK-Sachverständigen-Bestellung irreführend
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbung mit einer nicht mehr existenten Bestellung - Teil 2
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbung mit einer nicht mehr existenten Bestellung
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit veralteter Bestellung zum IHK-Sachverständigen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit veralteter Bestellung zum IHK-Sachverständigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Werbung mit öffentlicher Bestellung nach deren Erlöschen! (IBR 2012, 1148)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
- LG Bonn, 30.09.2011 - 104 O 104/10
- OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 302
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11
Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.09.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 16 O 104/10 - teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit der Kläger mit dem Antrag zu 1.a) die Bezeichnung als und Werbung mit der Angabe "Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK C" zur Unterlassung sowie mit dem Antrag zu 2. für den 07.09.2010 Zinsen begehrt hat.