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   LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18   

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LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18 (https://dejure.org/2020,16941)
LG Essen, Entscheidung vom 01.07.2020 - 16 O 11/18 (https://dejure.org/2020,16941)
LG Essen, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 16 O 11/18 (https://dejure.org/2020,16941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höheres Schmerzensgeld von Lufthansa nach Germanwings-Absturz für Hinterbliebene? ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Urteil im Schmerzensgeldprozess der Hinterbliebenen um abgestürzte Germanwings-Maschine

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    In der Regel werden die öffentlich-rechtlichen, insbesondere der Gefahrenabwehr dienenden, Vorschriften zur Bestimmung der Verkehrssicherungspflichten jedenfalls mit herangezogen werden (BGH NJW 2008, 3778; OLG Jena, a.a.O.; Spindler a.a.O., Rn. 419).

    Selbst wenn man aber eine Pflicht der Beklagten zu 2) zur Implementierung eines die gesetzlich vorgesehenen Tauglichkeitsuntersuchungen ergänzenden Überwachungssystems annehmen würde, dürfte aufgrund der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen jedenfalls das Verschulden der Beklagten zu 2) entfallen, denn entsprechend der bereits getätigten Ausführungen ist hier gerade nicht von der Erkennbarkeit einer entsprechenden Notwendigkeit für die Beklagte zu 2) auszugehen (vgl. BGH NJW 2008, 3778; Schindler a.a.O., Rn. 419).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Voraussetzung für ein eigenes Schmerzensgeld der Hinterbliebenen eines Verstorbenen ist, dass die Nachricht von dem Tod eines Angehörigen bei diesen einen feststellbaren pathologischen Zustand ausgelöst hat, der über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Angehörige in Folge einer Todesnachricht regelmäßig ausgesetzt sind (BGH NJW 1971, 1883, seitdem st. Rspr.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 13. Aufl. 2020, Rn. 304).
  • OLG Koblenz, 10.09.2008 - 1 U 1600/07

    Rechtsnatur von Ansprüchen wegen Pflichtverletzungen bei der Nachprüfung der

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Der Annahme einer hoheitlichen Tätigkeit steht auch nicht entgegen, dass dem Sachverständigen der Prüfauftrag nicht von der Behörde, sondern von demjenigen erteilt worden ist, der von der zuständigen Behörde die Erteilung einer Genehmigung anstrebt (BGH a.a.O; OLG Koblenz, Urt. v. 10.09.2008 - 1 U 1600/07, juris-Rn. 14).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Allerdings ist auch in diesen Fällen für den Einstieg in die Beweisaufnahme zu fordern, dass greifbare Umstände angeführt werden, auf die sich der geäußerte Verdacht gründen lässt (BGH, Beschl. v. 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, BeckRS 2020, 2119 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Wesentlich ist, wie bereits dargestellt, die Frage, wie maßgeblich die Begutachtung als Bestandteil der behördlichen Genehmigung erkennbar und wie eng der Zusammenhang mit der durch den Hoheitsträger zu verantwortenden Gefahrenabwehr ist (BGH, Urt. v. 30.11.1967 - VII ZR 34/65, juris-Rn. 14).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Die zu erfüllenden Verkehrssicherungspflichten bestimmen sich dabei nicht ausschließlich anhand öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder entsprechender DIN-Normen oder vergleichbarer Zertifizierungen, sondern sind eigenständig zivilrechtlich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffenen Verkehrskreise zu bestimmen, wobei auch die Zumutbarkeit für den von der Verpflichtung Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 801; NJW 1985, 620; NJW 1994, 2232; OLG Jena, NJW 2006, 624; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1167; Spindler in BeckOGK-BGB, Stand: 01.02.2020, § 823, Rn. 397 und 91).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Für einen in diesem Zusammenhang angebotenen Zeugenbeweis wäre es zudem erforderlich, dass die Kläger darlegen, weshalb die angebotenen Zeugen die behauptete Tatsache bekunden können (vgl. BGH, Urt. v. 27.05.2003 - IX ZR 283/99, juris-Rn. 13 f.).
  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Es sind daher Sicherungsvorkehrungen in der Form zu treffen, wie sie von einem verständigen, umsichtigen und gewissenhaften Angehörigen des betroffenen Verkehrskreises erwartet werden können (vgl. nur BGH NJW 2014, 2104; NJW 2006, 610).
  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Die zu erfüllenden Verkehrssicherungspflichten bestimmen sich dabei nicht ausschließlich anhand öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder entsprechender DIN-Normen oder vergleichbarer Zertifizierungen, sondern sind eigenständig zivilrechtlich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffenen Verkehrskreise zu bestimmen, wobei auch die Zumutbarkeit für den von der Verpflichtung Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 801; NJW 1985, 620; NJW 1994, 2232; OLG Jena, NJW 2006, 624; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1167; Spindler in BeckOGK-BGB, Stand: 01.02.2020, § 823, Rn. 397 und 91).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen denkender Verkehrsteilnehmer für erforderlich hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH NJW 2008, 3775).
  • OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05

    Keine Haftung des Theaterträgers bei "unglücklichem" Sturz eines Besuchers im

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05

    Schadenersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen Verstrahlung einer

  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 24 O 109/19

    Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf

    Das Gericht schließt sich dabei ausdrücklich der Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 14.09.2021 - 27 U 84/20 = BeckRS 2021, 26185) und des LG Essen (Urt. v. 01.07.2020 - 16 O 11/18 = BeckRS 2020, 17643) an.

    Der Beklagten kam jeweils kein haftungsrechtlicher Verantwortungsbereich zu (OLG Hamm Urt. v. 14.09.2021 - 27 U 84/20 = BeckRS 2021, 26185; LG Essen, Urt. v. 01.07.2020 - 16 O 11/18 = BeckRS 2020, 17643).

    Grundsätzlich muss ein Unternehmen seine innerbetrieblichen Abläufe - als Verkehrssicherungspflicht - so organisieren, dass Schädigungen Dritter im gebotenen Umfang vermieden werden, also für eine ordnungsgemäße Betriebsführung sorgen (BGH NJW 1952, 418, LG Essen, Urt. v. 01.07.2020 - 16 O 11/18 = BeckRS 2020, 17643 Rz. 131) bzw. deliktische Sorgfaltspflichten eingehalten werden.

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   LG Frankfurt/Oder, 24.04.2019 - 16 O 11/18   

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LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. April 2019 - 16 O 11/18 (https://dejure.org/2019,62888)
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