Rechtsprechung
LG Wuppertal, 26.08.2010 - 16 O 165/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Sturz auf dem Bahnsteig eines Bahnhofs; Beschränkung eines Beförderungsvertrages auf die Beförderung mit einem Zug; Bestehen einer Nebenpflicht zur Sorge für einen sicheren Weg bis zum Einsteigen in den Zug
- reise-recht-wiki.de
Sturz eines Bahnreisenden auf dem Bahnsteig wegen Glatteis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Sturz auf dem Bahnsteig eines Bahnhofs; Beschränkung eines Beförderungsvertrages auf die Beförderung mit einem Zug; Bestehen einer Nebenpflicht zur Sorge für einen sicheren Weg bis zum Einsteigen in den Zug - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 26.08.2010 - 16 O 165/09
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
- BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66
Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim …
Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2010 - 16 O 165/09
Allein der Umstand der Nutzung der Bahnhöfe begründet keine Verkehrssicherungspflicht für deren Zustand, wenn diese in fremdem Eigentum stehen und damit die Verkehrssicherungspflicht kraft Sachherrschaft den Eigentümer trifft (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.1967 - III ZR 165/66).
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
Haftung des Eisenbahnverkehrsunternehmens beinhaltet auch gefahrlosen Zu- und …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der 16. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal vom 26.08.2010 (16 O 165/09) einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.