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   LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16   

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https://dejure.org/2016,52368
LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16 (https://dejure.org/2016,52368)
LG Essen, Entscheidung vom 16.09.2016 - 16 O 165/16 (https://dejure.org/2016,52368)
LG Essen, Entscheidung vom 16. September 2016 - 16 O 165/16 (https://dejure.org/2016,52368)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    §§ 346, 347, 434, 437, 440, 323 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages i.R.d. sog. VW-Abgasskandals; Erhöhter Kraftstoffverbrauch als Sachmangel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    § 439 Abs. 2 BGB stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar und erfasst verschuldensunabhängig auch diejenigen Kosten, die einem Käufer entstehen, um zur Vorbereitung eines Nacherfüllungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014, VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83-90).

    Dies ändert nichts daran, dass die angefallenen Anwaltskosten jedenfalls zum Zeitpunkt ihrer für den Ersatzanspruch maßgeblichen Entstehung zumindest auch zum Zwecke der Nacherfüllung als dem anderen Gewährleistungsrechten vorgeschalteten Gewährleistungsrecht aufgewandt worden sind und aus damaliger Sicht zur Klärung der Zurechnung des Sachmangels erforderlich waren (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014. VIII ZR 275/13. BGHZ 201, 83-90).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Im Rahmen dieser umfassenden Interessenabwägung ist bei behebbaren Mängeln im Grundsatz auf die Kosten der Mängelbeseitigung abzustellen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014, VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290-310).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem behebbaren Mangel im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises übersteigt (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014, VIII ZR 94/13, a.a.O.).

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mangelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urteil vom 06.02.2013, VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365; vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2016, I-28 U 44/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Die Beklagte übersieht dabei, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in der Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ist und es dem erklärten Rücktritt deshalb nicht die Wirksamkeit nimmt, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand behebbare Mangel mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand korrigiert werden kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 2011, VIII ZR 139/09, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Durch die Installation der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, weicht ein Fahrzeug vielmehr von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, I-28 W 14/16,zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15

    Bentley mit fehlerhafter Navigation? - nach Weiterverkauf nicht aufzuklären

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mangelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urteil vom 06.02.2013, VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365; vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2016, I-28 U 44/15, zitiert nach juris).
  • LG Wuppertal, 23.04.2015 - 9 S 255/14

    Zur Frage der angemessenen Frist für die Nachbesserung beim Vertrag über

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Sie braucht jedoch nicht so lang zu sein, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung zu beginnen (vgl. statt aller: LG Wuppertal, Urteil vom 23. April 2015, 9 S 255/14, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Wenn es dem Kläger mithin nicht freisteht, dem Rückruf seines Fahrzeugs im Laufe des Jahres 2016 Folge zu leisten und dessen Zulassung zum Straßenverkehr damit zu erhalten, dann kann aus dem derzeitigen Fehlen des beim Rückruf aufzuspielenden Software-Updates auch auf die Mangelhaftigkeit des klägerischen Fahrzeugs geschlossen werden (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 12. Mai 2016, 8 O 208/15, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 28 U 94/12

    Verbraucherschutz: Käufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Der Käufer kann aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07. Februar 2013, I-28 U 94/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16
    Eine erhebliche Pflichtverletzung im vorgenannten Sinne ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der im Verkaufsprospekt angegebene (kombinierte) Verbrauchswert um mehr als 10% überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2007. VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111), was hier der Fall ist.
  • LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Durch die Installation der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, weicht ein Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, I-28 W 14/16, OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16 -, Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 6; LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16 - jeweils juris).

    Wenn dem Rückruf des Fahrzeugs Folge zu leisten ist, um dessen Zulassung zum Straßenverkehr zu erhalten, dann kann aus dem derzeitigen Fehlen des beim Rückruf aufzuspielenden Software-Updates auch auf die Mangelhaftigkeit des klägerischen Fahrzeugs geschlossen werden (vgl. LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16; LG Frankenthal, Urteil vom 12. Mai 2016, 8 O 208/15 - jeweils juris).

    Die Beklagte zu 1) übersieht dabei, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in der Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ist und es dem erklärten Rücktritt deshalb nicht die Wirksamkeit nimmt, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass der zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand behebbare Mangel mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand korrigiert werden kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 2011, VIII ZR 139/09; LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16; jeweils zitiert nach juris).

    Sie braucht jedoch nicht so lang zu sein, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung zu beginnen (vgl. statt aller: LG Wuppertal, Urteil vom 23. April 2015, 9 S 255/14; LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16; jeweils zitiert nach juris).

  • LG Essen, 12.10.2017 - 6 O 302/17
    Durch die Installation der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, weicht ein Fahrzeug vielmehr von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - I-28 W 14/16; OLG München, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 U 4316/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16; LG Essen, Urteil vom 16.09.2016 - 16 O 165/16).

    Wenn es dem Kläger mithin nicht freisteht, dem Rückruf seines Fahrzeugs Folge zu leisten und dessen Zulassung zum Straßenverkehr damit zu erhalten, dann kann aus dem derzeitigen Fehlen des beim Rückruf aufzuspielenden Software-Updates auch auf die Mangelhaftigkeit des klägerischen Fahrzeugs geschlossen werden (vgl. LG Essen, Urteil vom 16.09.2016 - 16 O 165/16; LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016 - 8 O 208/15).

    Das Kraftfahrtbundesamt mag insbesondere aus volkswirtschaftlichen Gründen den Zeit- und Maßnahmenplan des Herstellers akzeptiert haben, um die Stilllegung von mehreren hunderttausend Fahrzeugen und den Eintritt von Immobilität eines erheblichen Personenkreises zu vermeiden (vgl. bereits LG Essen , Urt. v. 16.09.2016 - 16 O 165/16).

    Die Beklagte übersieht dabei, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in der Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ist und es dem erklärten Rücktritt deshalb nicht die Wirksamkeit nimmt, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand behebbare Mangel mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand korrigiert werden kann (BGH, Urteil vom 15.06.2011 - VIII ZR 139/09; LG Essen, Urteil vom 16.09.2016 - 16 O 165/16).

  • LG Essen, 21.10.2019 - 16 O 122/19

    Diesel-Abgas-Skandal

    Durch die Installation der Manipulationssoftware, welche vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird, weicht ein Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, I-28 W 14/16; OLG München, Beschluss vom 23.03.2017, 3 U 4316/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16; LG Essen, Urteil vom 16.09.2016 - 16 O 165/16 im Hinblick auf Motoren der Typenreihe F1).
  • LG Essen, 01.03.2019 - 16 O 264/18

    Diesel-Abgasthematik

    Durch die Installation der Manipulationssoftware, welche vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird, weicht ein Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, I-28 W 14/16; OLG München, Beschluss vom 23.03.2017, 3 U 4316/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16; LG Essen, Urteil vom 16.09.2016 - 16 O 165/16 im Hinblick auf Motoren der Typenreihe EA189).
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