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   LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10   

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https://dejure.org/2011,1437
LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10 (https://dejure.org/2011,1437)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.08.2011 - 16 O 168/10 (https://dejure.org/2011,1437)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. August 2011 - 16 O 168/10 (https://dejure.org/2011,1437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 97 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit b), lit c) GMV
    Axel Springer Verlag darf keinen "OSGAR” verleihen

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bezeichnung eines Medienpreises als OSGAR untersagt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Axel-Springer-AG wird Verwendung der Bezeichnung "OSGAR" für einen Medienpreis untersagt - es besteht Verwechslungsgefahr mit dem Filmpreis "Oscar"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bild-Zeitung darf OSGAR nicht verwenden

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Bezeichnung eines Medienpreises als 'OSGAR' untersagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "OSGAR"-Medienpreis

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 97 Abs. 1, 9 Abs. 1b, 1c GMV
    Verwechselungsgefahr zwischen "OSGAR" und "Oscar" - Axel-Springer-AG unterliegt US-Oscar-Academy

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein deutscher "OSGAR"

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    BILD Dir keinen OSGAR - Das Ende des sächsischen Oscars

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Axel-Springer AG darf keine Medienpreise unter der Bezeichnung "OSGAR” bzw. "BILD-OSGAR” verteilen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Axel Springer darf Medienpreis nicht "OSGAR" nennen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    BILD darf Medienpreis nicht OSGAR nennen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Deutsches Gericht untersagt OSGAR-Verleihung 2012

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bild darf keinen OSGAR mehr verleihen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Springer AG darf keine Preise unter der Bezeichnung OSGAR oder BILD-OSCGAR verteilen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsstreit: Axel Springer muss Medienpreis umbenennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Medienpreis der Axel-Springer-AG darf nicht OSGAR heißen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Springer AG darf keine Medienpreise unter der Bezeichnung "OSGAR, "BILD-OSCAR" verteilen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Osgar

Papierfundstellen

  • afp 2011, 497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10
    Stimmt der selbstständig kennzeichnende, produktbezogene Bestandteil mit einer anderen Marke überein, besteht grund­sätzlich die Gefahr, dass der Verkehr diese andere Marke dem Inhaber des Unternehmens- oder Serienkennzeichens zuordnet und meint, sie bezeichne dessen Produkte oder Dienstleistungen, oder dass der Verkehr Jedenfalls davon ausgeht, die Waren oder Dienstleistungen stammten von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen (BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNEGT/T-InterConnect).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 20 U 48/09

    Internetseite mit rein beschreibender Domain ist nicht geeignet, um Marke

    Auszug aus LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10
    Die genannte Vorschrift erfordert zwar zum Rechtserhalt eine ernsthafte Benutzung "in der Gemeinschaft", was aber nur einheitlich für die gesamte europäische Union be­urteilt werden kann, womit eine ernsthafte Benutzung in Deutschland für den Rechtserhalt auch dann ausreicht, wenn die Marke in anderen Teilen der Gemeinschaft nicht benutzt worden sein sollte (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 172 ,173; Knaak, GRUR-Prax 2010, 532).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10
    Eine derartige Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in , eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Überein­stimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der .Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rh 30 f. - THOMSON LIFE; BGHZ GRUR 2006, 859 Rh 18 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10
    cc) Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung "ZIHR ./. Sir" des EuGH (GRUR 2006, 413) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG Berlin, 02.08.2011 - 16 O 168/10
    Eine derartige Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in , eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Überein­stimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der .Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rh 30 f. - THOMSON LIFE; BGHZ GRUR 2006, 859 Rh 18 - Malteserkreuz).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2022 - 4 HKO 3466/22

    Ernsthafte Benutzung eines Zeichens für Marketing

    Auch wenn keine Gewinn- oder Umsatzerzielungsabsicht im Bezug auf die ... der ... an die ... besteht, stellt die Verwendung der speziell für diese Marketingaktion eingetragenen Wortmarke eine rechtserhaltende Benutzung dar, weil dieser "Nebenware" der Verfügungsklägerin ein erheblicher Gebrauchswert zukommt, nachdem den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist, dass die begehrte ... seit Jahrzehnten von der ...wird (vgl. Ströbele/ Hacker/Thiering MarkenG, § 26 Rdnr. 76 ff., BGH GRUR 2012, 180; EuGH GRUR 2009, 156 und 410; LG Berlin AfP 2011, 497 - Osgar) und nachdem die ... der ... dazu dient, Marktanteile für die weiteren durch die Marke geschützten Waren und Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen (BGH GRUR 2006, 152 - GALLUP).
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