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   LG Münster, 29.03.2018 - 016 O 213/17   

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https://dejure.org/2018,14232
LG Münster, 29.03.2018 - 016 O 213/17 (https://dejure.org/2018,14232)
LG Münster, Entscheidung vom 29.03.2018 - 016 O 213/17 (https://dejure.org/2018,14232)
LG Münster, Entscheidung vom 29. März 2018 - 016 O 213/17 (https://dejure.org/2018,14232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausschluss des Anspruchs auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld gegen den Haftpflichtversicherer aufgrund der Haftungsprivilegierungen i.R.e. Verkehrsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Klage gegen eine PKW-Haftpflichtversicherung nach § 115 VVG - Besorgungsfahrt für eine Arztpraxis - Ärztin ist PKW-Halterin - Ehemann der Ärztin fährt in Begleitung einer Angestellten - Verletzung der Angestellten beim Ausparken - Arbeitsunfall anerkannt - kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1047
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses für

    Auszug aus LG Münster, 29.03.2018 - 16 O 213/17
    Dabei muss es sich jedoch um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die zu dem Unternehmen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen; die Tätigkeit muss unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist, also ernsthafte und nicht völlig unbedeutende Arbeit von betrieblicher Qualität darstellen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen wäre (OLG München, Urteil vom 19. März 2009 - 24 U 346/08 -, Rdnr. 15, juris; OLG Stuttgart a. a. O., Rdnr. 14).

    Als Versicherter nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kann nämlich - entgegen der in diesem Verfahren vertretenen Auffassung der Klägerin - auch tätig werden, wer Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienste ausübt, solange nur eine erhebliche Tätigkeit im betrieblichen Interesse vom Gefälligen erbracht wird (OLG München, Urteil vom 19. März 2009 - 24 U 346/08 -, Rdnr. 15, juris), was hier unzweifelhaft der Fall ist.

  • OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13

    Haftungsprivilegierung eines Wie-Beschäftigten bei Arbeitsunfall: Verletzung

    Auszug aus LG Münster, 29.03.2018 - 16 O 213/17
    Entscheidend für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit und das Eingreifen des Haftungsausschlusses i. S. d. § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII ist die Verursachung des Schadensereignisses durch eine Tätigkeit des Schädigers, die ihm von dem Betrieb oder für den Betrieb, in dem sich der Unfall ereignet hat, übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse erbracht wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. November 2013 - 3 U 110/13 -, Rdnr. 7, juris).
  • OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18

    Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f.

    Von dem Haftungsprivileg erfasst sind die mit der beabsichtigten Klage gegenüber der Antragsgegnerin geltend zu machenden Ersatzansprüche, auch solche aus Gefährdungshaftung, soweit der unmittelbare Schädiger dem Unternehmen zuzurechnen ist oder ihm - wie hier - angehört (vgl. LG Münster, Urt. v. 29.03.2018 - 16 O 213/17, RuS 2018, 392, juris-Rdnr. 34).
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