Rechtsprechung
LG Berlin, 28.11.2006 - 16 O 240/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Berlin Hauptbahnhof
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrechtsschutz für Berliner Hauptbahnhof
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Architekt von Gerkan gewinnt Rechtsstreit um Decken im Berliner Hauptbahnhof
- wb-law.de (Kurzinformation)
Architekt von Gerkan gewinnt Rechtsstreit um die Decken im Berliner Hauptbahnhof
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Einbau von Flachdecken in Berliner Hauptbahnhof verletzt Urheberrechte des Architekten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines die reine Funktionalitätüberragenden Gestaltungsüberschusses als Voraussetzung für die Anerkennung eines Bahnhofes als urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst; Schwerwiegender Eingriff in den geistigen und ästhetischen Gesamteindruck des Werkes als ...
- focus.de (Pressebericht, 04.12.2006)
Architektur: Baukultur oder Egotrip?
- koelner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)
Urheberrecht und Architektur
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.11.2006)
Der Krach um den Lehrter Bahnhof: Goliath gegen Goliath
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Hat Urheber Recht auf unveränderte Errichtung seines Entwurfes?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrecht des Architekten: Entstellung am Lehrter Bahnhof (IBR 2007, 253)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.11.2005 - 16 O 240/05
- LG Berlin, 28.11.2006 - 16 O 240/05
- KG - 5 U 41/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 964
- NZBau 2007, 324
- ZUM 2007, 424
Wird zitiert von ... (2)
- LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10
Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig
Weil das Änderungsverbot dem Urheberrecht wesensimmanent ist, kann offenbleiben, wie sich die in §§ 14, 39 UrhG verwendeten Begriffe der "Entstellung", "anderen Beeinträchtigung" und "Änderung" zueinander verhalten (ebenso LG Berlin, GRUR 2007, 964, 967 - Berliner Hauptbahnhof;… Dietz/Peukert, in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl. 2010, § 16 Rn. 87).(2) Insbesondere bei einem Bahnhofsgebäude ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein komplexes Werk mit hoher Individualität handelt, das über den Gebrauchszweck hinaus regelmäßig einem besonderen ästhetischen Anspruch genügen und der jeweiligen Stadt als Aushängeschild dienen soll (LG Berlin, GRUR 2007, 964, 969 - Berliner Hauptbahnhof).
Ein Bahnhof ist ein öffentlicher Raum, der täglich von einer Vielzahl von Personen betreten wird (LG Berlin, GRUR 2007, 964, 969 - Berliner Hauptbahnhof).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.07.2014 - 10 C 355/12
Eingriff in das Architektenurheberrecht durch energetische …
Im Ergebnis erscheint eine scharfe begriffliche Abgrenzung entbehrlich, weil beide Vorschriften in eine Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen münden, die im Wesentlichen nach denselben Kriterien vorzunehmen ist (LG Berlin, Urt. v. 28.11.2006, 16 O 240/05, GRUR 2007, 964, 967 m.w.N.).
Rechtsprechung
LG Berlin, 22.11.2005 - 16 O 240/05 |
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Noch kein Urteil im Rechtsstreit des Architekten von Gerkan gegen die Deutsche Bahn AG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.11.2005 - 16 O 240/05
- LG Berlin, 28.11.2006 - 16 O 240/05
- KG - 5 U 41/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)