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   LG Berlin, 19.01.2010 - 16 O 249/08   

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https://dejure.org/2010,30201
LG Berlin, 19.01.2010 - 16 O 249/08 (https://dejure.org/2010,30201)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.01.2010 - 16 O 249/08 (https://dejure.org/2010,30201)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 16 O 249/08 (https://dejure.org/2010,30201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 4 Nr. 2 UWG
    Zur Wettbewerbswidrigkeit eines Vertrags zwischen Krankenhäusern/Heimen und einem Bestattungsunternehmer, der diesen befugt Verstorbene innerhalb von zwei Stunden aus dem Krankenhaus/Heim abzuholen; Auslagerung des sog. "Kühlmanagements"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstorbene müssen länger als zwei Stunden nach ihrem Tod im Krankenhaus verbleiben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kliniken müssen Zeit für geordneten Abschied gewähren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 16 O 249/08
    Die Klägerin verfügt nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG über die notwendige Klagebefugnis, weil ihr alle Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern angehören, die ihrerseits nach § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG ebenfalls klagebefugt sind (BGH GRUR 1995, S. 122).
  • AG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19

    Bestattungsvertrag ist Werkvertrag!

    Insofern ist es grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen - ggf. sogar ohne Wissen und Wollen seiner Angehörigen - in den eigenen Kühlraum/Kühlzelle überführt ( LG Berlin , Urteil vom 19.01.2010, Az.: 16 O 249/08, u.a. in: WRP 2010, Seiten 955 ff. ) und für diese Überführung sowie die zeitweilige Benutzung d. Kühlraums/Kühlzelle dann auch eine entsprechende Vergütung verlangt.
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19

    Bestattungsvertrag - Kosten für "Überführung zur Kühlzelle" und für

    Insofern ist es grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen - ggf. sogar ohne Wissen und Wollen seiner Angehörigen - in den eigenen Kühlraum/Kühlzelle überführt ( LG Berlin , Urteil vom 19.01.2010, Az.: 16 O 249/08, u.a. in: WRP 2010, Seiten 955 ff. ) und für diese Überführung sowie die zeitweilige Benutzung d. Kühlraums/Kühlzelle dann auch eine entsprechende Vergütung verlangt.
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