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   LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17   

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https://dejure.org/2018,62233
LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17 (https://dejure.org/2018,62233)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2018 - 16 O 278/17 (https://dejure.org/2018,62233)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2018 - 16 O 278/17 (https://dejure.org/2018,62233)
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  • OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16

    Athlete Wheels - Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Darüber hinaus bezieht sich der Begriff der Bösgläubigkeit auf ein Verhalten, das von den anerkannten Grundsätzen ethischen Verhaltens oder den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel abweicht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 3 U 223/16 -).

    Diese Absicht ist anhand objektiver Kriterien festzustellen, zu denen unter anderem die unternehmerische Logik gehört, in die sich die Anmeldung einfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 3 U 223/16, vgl. EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Leitsätze - Luceo).

  • EuG, 07.07.2016 - T-82/14

    Copernicus-Trademarks / EUIPO - Maquet (LUCEO) - Unionsmarke -

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Diese Absicht ist anhand objektiver Kriterien festzustellen, zu denen unter anderem die unternehmerische Logik gehört, in die sich die Anmeldung einfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 3 U 223/16, vgl. EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Leitsätze - Luceo).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Die Bösgläubigkeit bei einer Markenanmeldung wird angenommen, wenn die anmeldende Person die Marke in Kenntnis eines fremden, durch Vorbenutzung entstandenen Schutzrechts ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Die Bösgläubigkeit bei einer Markenanmeldung wird angenommen, wenn die anmeldende Person die Marke in Kenntnis eines fremden, durch Vorbenutzung entstandenen Schutzrechts ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Die Bösgläubigkeit bei einer Markenanmeldung wird angenommen, wenn die anmeldende Person die Marke in Kenntnis eines fremden, durch Vorbenutzung entstandenen Schutzrechts ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • EuG, 05.05.2017 - T-132/16

    PayPal / EUIPO - Hub Culture (VENMO) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Für die Beurteilung einer bösgläubigen Markenanmeldung sind sämtliche objektive Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, die Rückschlüsse auf eine Bösgläubigkeit des Anmelders zum Zeitpunkt der Anmeldung zulassen (vgl. EuG, Urteil vom 05. Mai 2017 - T-132/16 -).
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