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   LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02   

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https://dejure.org/2004,27144
LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02 (https://dejure.org/2004,27144)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2004 - 16 O 364/02 (https://dejure.org/2004,27144)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2004 - 16 O 364/02 (https://dejure.org/2004,27144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Unfalls während eines Urlaubs in der Türkei; Verletzung von Obhutspflichten und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer; Abstellen auf deutsche Maßstäbe hinsichtlich ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verkehrssicherungspflicht / Fahrstuhl im Hotel / Sicherheitsstandards

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Im Ausland gilt der lokale Standard!

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Auszug aus LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02
    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59, 60; OLG Celle, NJW-RR 2002, 232 f.).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02
    Der Reiseveranstalter muss sich daher insbesondere davon überzeugen, dass z.B. von Aufzügen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGH, NJW 1988, 1380).
  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

    Verneint wurde eine Haftung des Reiseveranstalters u. a. bei einem Sturz von einem 1 Meter hohen ungesicherten Absatz zwischen den Terrassen eines Freiluftrestaurants in einem überseeischen Entwicklungsland (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315), bei einem Sturz auf einer unbeleuchteten Treppe in der Discothek eines türkischen Hotels (LG Düsseldorf, U. v. 28.07.2004, 16 O 5/04, RRa 2005, 26 f.), beim Absturz eines Personenaufzugs in einem türkischen Hotel, wobei die Aufzugsanlage den zur Unfallzeit in der Türkei geltenden Sicherheitsstandards entsprach (LG Koblenz U. v. 29.11.2004, 16 O 364/02, RRa 2005, 27 ff.), beim Ausrutschen auf wasserbedingter Glätte des Fußbodens im Bereich eines Schwimmbeckens (OLG Düsseldorf, U. v. 15.12.2011, 12 U 24/11, RRa 2012, 112 ff.) und bei einem Sturz auf dem feucht gewordenen Fliesenfußboden vor einer Duschkabine bei fehlenden Haltegriffen in einem Hotel (OLG Koblenz MDR 2012, 281 f.).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06

    Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen -

    Der Bundesgerichtshof hat - wie zuvor bereits der Senat - eine Pflicht eines Reiseveranstalters zur Überprüfung von Glaseingangstüren zu einer gebuchten Unterkunft nur für den Sonderfall angenommen, dass die Anlage mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen beworben worden war (BGH NJW 2006, 2918, OLG Köln RRa 2005, 27: "kindgerechte Ausstattung").
  • LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10

    Haftung des Reiseveranstalters bei einer Tauchreise: Pflicht zur Auswahl und

    Gleichermaßen bestimmt sich der Sicherheitsstandard nicht nach deutschen Verhältnissen, sondern an denen des Reiselandes (vgl. etwa LG Koblenz, Urt. v. 29.11.2004 - 16 O 364/02, DAR 2007, 491).
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