Rechtsprechung
   LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,62650
LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18 (https://dejure.org/2019,62650)
LG Köln, Entscheidung vom 19.07.2019 - 16 O 406/18 (https://dejure.org/2019,62650)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 16 O 406/18 (https://dejure.org/2019,62650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,62650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15 Rz. 16 m.w.N.).

    Der gemäß § 826 BGB erforderliche Vorsatz enthält ein Wissens- und ein Wollenselement (BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15 Rz. 25).

    Die Beklagte hatte auch ein korrespondierendes voluntatives Element, wobei eine billigende Inkaufnahme der Schädigung ausreichend ist (BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15 Rz. 26).

    Während bei einer natürlichen Person, in der Wissen und Wollen zumeist korrespondieren, in der Regel vom Wissen auch auf das Wollen geschlossen werden kann, ist ein solcher Rückschluss bei einer juristischen Person nicht zulässig (BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15 Rz. 26).

    Denn dies würde dazu führen, dass auf die positive Feststellung des Wollenselements bei der juristischen Person verzichtet werden könnte, wenn - was durch die umfassende Wissenszurechnung nach § 166 BGB regelmäßig der Fall ist - bei dieser von sicherem Wissen über alle relevanten Tatsachen auszugehen ist (so BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15, Rz. 26).

    Daher muss es im Rahmen des § 826 BGB ausreichen, wenn aufgrund von nicht in der Wissenszurechnung begründeten Tatsachen auf das Vorliegen eines voluntativen Elements der juristischen Person geschlossen werden kann, so wie auch bei natürlichen Personen aufgrund bestimmter Tatsachen (insb. des vorhandenen Wissens) auf einen entsprechenden Willen geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15 Rz. 26), ohne dass dieser zweifelsfrei festgestellt werden muss.

    Dem steht auch nicht zwingend die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 entgegen.

    Der Bundesgerichtshof stellte im von ihm entschiedenen Fall lediglich fest, im konkreten Fall gäbe es keine Anhaltspunkte dafür, welche voluntativen Elemente im Hinblick auf die Schädigung "im Hause der Beklagten" vorhanden waren oder ob und wie sich diese voluntativen Elemente zu einer "billigenden Inkaufnahme zusammenfügen lassen sollen" (BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15, Rz. 26).

  • LG Arnsberg, 14.06.2017 - 1 O 25/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rücktritt vom Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Die schädigende Handlung der Beklagten liegt darin, dass sie die Motoren der Baureihe #### wissentlich in einem Zustand entwickelt und auf den Markt gebracht hat, in welchem durch die eingebaute Manipulationssoftware dem Prüfstandsverfahren die Aussagekraft in Bezug auf den realen Fahrbetrieb des Fahrzeugs genommen wurde und damit die ohnehin durch die Beschränkung auf die Prüfstandswerte nur eingeschränkte staatliche Kontrolle der Abgasgrenzwerte ihre Wirksamkeit vollends verloren hat (LG Köln, Urt. v. 03.05.2018 - 36 O 57/17; ähnlich auch LG Aachen, Urt. v. 07.07.2017, Az. 8 O 12/16, zitiert nach juris Rz. 29; LG Osnabrück, Urt. v. 09.05.2017, Az. 1 O 29/17, zitiert nach juris Rz. 42; LG Arnsberg, Urt. v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, zitiert nach juris Rz. 22; jeweils m. w. N.).

    Denn die Beklagte hat zur Förderung ihrer Absatzzahlen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt (so im Ergebnis auch LG Arnsberg, Urt. v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 52 m. w. N.; LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 46; LG Köln, Urt. v. 07.12.207 - 24 O 192/17; LG Heilbronn, Urt. v. 14.03.2018 - 6 O 320/17).

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Wird eine Kaufentscheidung durch Täuschung mitherbeigeführt, so liegt bereits ein Schaden vor, wenn der Kaufgegenstand sich für den Käufer als für seine Zwecke nicht voll brauchbar erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urt. v. 08.03.2005 - XI ZR 170/04 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 300.000 km (ebenso für einen W U mit Dieselmotor LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 17.07.2017 - 13 O 174/16 - LG Krefeld, Urt. v. 12.07.2017 - 7 O 159/16; LG Trier, Urt. v. 07.06.2017 - 5 O 298/16).
  • LG Krefeld, 12.07.2017 - 7 O 159/16
    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 300.000 km (ebenso für einen W U mit Dieselmotor LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 17.07.2017 - 13 O 174/16 - LG Krefeld, Urt. v. 12.07.2017 - 7 O 159/16; LG Trier, Urt. v. 07.06.2017 - 5 O 298/16).
  • LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17

    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Sekundäre Darlegungslast des beklagten

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Denn die Beklagte hat zur Förderung ihrer Absatzzahlen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt (so im Ergebnis auch LG Arnsberg, Urt. v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 52 m. w. N.; LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 46; LG Köln, Urt. v. 07.12.207 - 24 O 192/17; LG Heilbronn, Urt. v. 14.03.2018 - 6 O 320/17).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Im Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 402/02 -, zitiert nach juris, hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einem Anspruch nach § 826 BGB hervorgehoben: "§ 826 BGB stellt hinsichtlich des Schadens begrifflich nicht auf die Verletzung bestimmter Rechte oder Rechtsgüter ab: Schaden ist danach nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung.
  • LG Trier, 07.06.2017 - 5 O 298/16

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 300.000 km (ebenso für einen W U mit Dieselmotor LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 17.07.2017 - 13 O 174/16 - LG Krefeld, Urt. v. 12.07.2017 - 7 O 159/16; LG Trier, Urt. v. 07.06.2017 - 5 O 298/16).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Bei täuschendem oder manipulativem Verhalten ist es für die Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung ausreichend, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.05.1995 - V ZR 34/94, zitiert nach juris).
  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auszug aus LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Denn die Beklagte hat zur Förderung ihrer Absatzzahlen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt (so im Ergebnis auch LG Arnsberg, Urt. v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 52 m. w. N.; LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 46; LG Köln, Urt. v. 07.12.207 - 24 O 192/17; LG Heilbronn, Urt. v. 14.03.2018 - 6 O 320/17).
  • LG Köln, 07.12.2017 - 24 O 192/17
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

  • LG Aachen, 07.07.2017 - 8 O 12/16

    Abgasskandal, Käufererwartung, nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von

  • OLG Köln, 19.02.2020 - 27 U 52/19
    Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 19.07.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 406/18 - werden zurückgewiesen.

    Mit ihrer eigenen Berufung beantragt sie, das am 19.07.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az. 16 O 406/18, im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht