Rechtsprechung
LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de
Dem Künstler Christo steht ein Anspruch auf Unterlassung gegen eine Bildagentur zu, die Fotos von seinen Werken ungenehmigt öffentlich zugänglich macht
- openjur.de
§§ 19a, 16 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
Zur kommerziellen Verwertung der Abbildungen von Kunstwerken durch eine Fotoagentur - aufrecht.de
Kein Verbreitungsrecht für Bilder von Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude
- kanzlei.biz
Christo & Jeanne-Claude: Urheberrechtlich geschützte Verhüllungsaktionen
- info-it-recht.de
Ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung von Werken des Künstlers Christo
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Christo
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 8 Abs. 2 S. 3, 16, 17, 19a, 50, 51, 97 UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Künstler kann einer Fotoagentur die kommerzielle Verwertung von Fotos seiner Kunstwerke verbieten - Christo
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fotos von Christo-Aktionen und deren Vermarktung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Haftung von Online-Fotoagentur ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzung von Christo-Bildern
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.09.2011)
Fotos von Christos Werken darf nur Christo vertreiben
- spiegel.de (Pressebericht, 27.09.2011)
Reichstagsfotos gehören Christo
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Christo erwirkt beim LG Berlin ein Verbot der Verbeitung von Fotos, die seine Verhüllungswerke zeigen
- medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)
Abbildungen von Kunstwerken dürfen nicht durch eine Fotoagentur kommerziell verwertet werden
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch von Christo gegen Fotoagentur?
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Christo siegt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Christo erwirkt Verbot Fotos seiner Werke zu vervielfältigen bzw. öffentlich zugänglich zu machen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fotos des verhüllten Reichstags
- 123recht.net (Pressemeldung)
Fotos von Christos Kunstwerken darf nur Christo vertreiben
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fotoagentur darf keine Fotografien von Christo-Kunstwerken verbreiten
- berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Terminshinweis: Urheberrechtsstreit des Künstlers Christo
- berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Entscheidung in der Christo-Sache am 27. September 2011
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.07.2011)
Christos Urheberrechtsprozess: Wem gehört der verhüllte Reichstag?
Papierfundstellen
- ZUM 2012, 64
- afp 2012, 183
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15
Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht …
Bei dem streitbefangenen Kostenerstattungsanspruch handelt es sich jedoch nicht um eine Leistung i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG (…so ohne weitere Begründung Wandtke/Bullinger/Thum UrhG § 8 Rn. 41; LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 16 O 484/10 -, Rn. 30, juris, mit dem Hinweis, dass der Abmahnende zur Unterlassung berechtigt gewesen sei und die Abmahnung selbst in Auftrag gegeben habe).