Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 16 O 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sturz von der Treppe einer Hoteldiskothek; Anspruch auf Ersatz des geltend gemachten Verdienstausfalls, des Haushaltsführungsschadens sowie der Arztkosten; Reisemangel oder Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Realisierung des allgemeinen Verkehrsrisikos; ...
- reise-recht-wiki.de
Schadensersatz für Sturz in Hotel-Disco in der Türkei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Discounfall als allgemeines Lebensrisiko
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 16 O 5/04
Zwar kann ein Reisemangel auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).Als Reisende hat sie die Umwelt, die sie in ihrer Heimat hat, bewusst verlassen und kann deshalb etwa die heimischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht als Maßstab ihres Sicherungsbedürfnisses heranziehen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).
- OLG Dresden, 02.11.2018 - 5 U 1285/18
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich der …
Es kommt hinzu, dass vom Kläger gerade unter der Voraussetzung, dass die Lichtverhältnisse schlecht waren, ein besonders vorsichtiges Hineintreten in den Bereich hinter der Gartentür erwartet werden konnte (i.d.S. bei einer unbeleuchteten Treppe auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2004, 16 O 5/04, BeckRS 2007, 5100). - OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden …
Verneint wurde eine Haftung des Reiseveranstalters u. a. bei einem Sturz von einem 1 Meter hohen ungesicherten Absatz zwischen den Terrassen eines Freiluftrestaurants in einem überseeischen Entwicklungsland (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315), bei einem Sturz auf einer unbeleuchteten Treppe in der Discothek eines türkischen Hotels (LG Düsseldorf, U. v. 28.07.2004, 16 O 5/04, RRa 2005, 26 f.), beim Absturz eines Personenaufzugs in einem türkischen Hotel, wobei die Aufzugsanlage den zur Unfallzeit in der Türkei geltenden Sicherheitsstandards entsprach (LG Koblenz U. v. 29.11.2004, 16 O 364/02, RRa 2005, 27 ff.), beim Ausrutschen auf wasserbedingter Glätte des Fußbodens im Bereich eines Schwimmbeckens (OLG Düsseldorf, U. v. 15.12.2011, 12 U 24/11, RRa 2012, 112 ff.) und bei einem Sturz auf dem feucht gewordenen Fliesenfußboden vor einer Duschkabine bei fehlenden Haltegriffen in einem Hotel (OLG Koblenz MDR 2012, 281 f.).