Rechtsprechung
LG Berlin, 21.04.2009 - 16 O 729/07 Kart. |
Volltextveröffentlichungen (7)
- webshoprecht.de
Zum Ausschluss des Vertriebs über das Internet
- JurPC
Ausschluss des Vertriebs über eBay ist wettbewerbsbeschränkend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkung des Wettbewerbs durch einen in den Auswahlkriterien vorgesehenen Ausschluss des Vertriebs über das Internet auf der Handelsplattform Ebay; Zulässigkeit einer Wettbewerbsbeschränkung als Folge eines qualitativen selektiven Vertriebssystems
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Lieferverpflichtung; Selektivvertrieb
- Betriebs-Berater
Händler darf Scout-Schulranzen bei eBay anbieten
- info-it-recht.de
Kein Verkaufsverbot für Händler von Scout-Schulranzen bei eBay (hier: Wettbewerbsbeschränkung bejaht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
- Telemedicus (Kurzinformation)
Hersteller dürfen Händlern eBay nicht verbieten
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Markenhersteller dürfen Verkauf ihrer Produkte bei eBay nicht untersagen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkaufsfrei für Markenwaren! - eBay-Recht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Markenhersteller darf eBay-Handel nicht verbieten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Händler verkauft Schulranzen über eBay - Markenhersteller kann ihm diesen Vertriebsweg nicht verbieten
- spiegel.de (Pressebericht)
Ebay-Urteil - Händler darf Markenranzen versteigern - trotz Scout-Verbot
- billiger-telefonieren.de (Pressebericht)
Scout klagt wegen Resterampe-Image von Ebay
- juracontent.de
, S. 12 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Vertriebs über eBay ist eine Einschränkung des Wettbewerbs
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von eBay - Verbot für Händler in einem selektiven Vertriebssystem
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Verbot des Vertriebswegs eBay
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Händler darf Scout-Schulranzen bei Ebay anbieten - Zur Frage, ob ein Hersteller im Wege des "selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann
- 123recht.net (Pressemeldung, 10.3.2009)
Verkaufsverbot für neue Markenprodukte auf Ebay
Sonstiges
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Bald keine Adidas-Produkte mehr auf eBay oder Amazon? // Das Unternehmen Adidas hat angekündigt, seinen Händlern in Zukunft den Verkauf über Plattformen wie ebay oder amazon zu untersagen.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.04.2009 - 16 O 729/07 Kart.
- KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
Papierfundstellen
- MMR 2010, 39 (Ls.)
- BB 2009, 1381
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08
Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten
Das ist hier der Fall (a.A. LG Berlin BB 2009, 1381).Die Auffassung des Landgerichts Berlin (BB 2009, 1381), das generelle Verbot eines Absatzes über ebay stelle kein qualitatives Merkmal für die Auswahl des Wiederverkäufers dar, teilt der Senats nicht.
- LG Frankfurt/Main, 31.07.2014 - 3 O 128/13
Plattformverbot kartellrechtswidrig - Coty
Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls. = Anlage B 10 = Bl. 287 - 292 d.A.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handle, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystems nicht diskriminierungsfrei angewendet werde. - LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Kein Online-Vertriebsverbot oder Vorbehalt für Online-Preissuchmaschinen
Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer = Anlage K 41, Bl. 370 - 397 d.A.) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handele, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystem nicht diskriminierungsfrei angewendet werde.