Rechtsprechung
LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Telemedicus
Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA
- Telemedicus
Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA
- aufrecht.de
Beteiligung von Musikverlagen an den GEMA-Ausschüttungen ist zulässig
- documentcloud.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
GEMA darf Musikverlage beteiligen
- irights.info (Kurzinformation)
GEMA darf Musikverlage beteiligen - Gericht weist Klage des Musikers Bruno Kramm ab
- ecovis.com (Kurzinformation)
Verleger-Beteiligung an den GEMA-Ausschüttungen ist zulässig
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Musikverlage in der GEMA
Sonstiges
- archive.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Verleger-Beteiligung bei der GEMA bestätigt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13
- KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14
- BGH, 18.10.2017 - I ZR 267/16
Papierfundstellen
- ZUM 2014, 818
Wird zitiert von ...
- KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14
Musikverlegeranteil - Urheberrecht: Beteiligung von Musikverlegern an den …
Auf die Berufung der Kläger wird das am 13. Mai 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 75/13 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 07. Juli 2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Landgericht, dessen Urteil in ZUM 2014, 818 veröffentlicht ist, hat die Klage abgewiesen.