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   LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13   

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https://dejure.org/2014,11712
LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13 (https://dejure.org/2014,11712)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2014 - 16 O 75/13 (https://dejure.org/2014,11712)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 16 O 75/13 (https://dejure.org/2014,11712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    GEMA darf Musikverlage beteiligen

  • irights.info (Kurzinformation)

    GEMA darf Musikverlage beteiligen - Gericht weist Klage des Musikers Bruno Kramm ab

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Verleger-Beteiligung an den GEMA-Ausschüttungen ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Musikverlage in der GEMA

Sonstiges

  • archive.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verleger-Beteiligung bei der GEMA bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 818
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13
    Zwar trifft es zu, dass die Kläger aufgrund der mit der Beklagten geschlossenen Berechtigungsverträge, der sie als Treuhänderin urheberrechtliche Nutzungsrechte zur Wahrnehmung eingeräumt haben, beanspruchen können, mit einem Anteil an den Einnahmen der Beklagten beteiligt zu werden, der den Erlösen entspricht, die die Beklagte durch die Auswertung dieser Rechte erzielt hat (vgl. BGH GRUR 2012, 910, 911-Deicantos Hits).

    Dass es als Voraussetzung einer Ausschüttung auf eine rein dingliche Rechteeinräumung ankommen soll, lässt sich der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung des BGH in den Entscheidungen GRUR 2012, 910 -Deicantos Hits und GRUR 2013, 375-Missbrauch des Verteilungsplans nicht entnehmen.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13
    Dass es als Voraussetzung einer Ausschüttung auf eine rein dingliche Rechteeinräumung ankommen soll, lässt sich der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung des BGH in den Entscheidungen GRUR 2012, 910 -Deicantos Hits und GRUR 2013, 375-Missbrauch des Verteilungsplans nicht entnehmen.
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13
    Nach dem Wahrnehmungsvertrag hat ein Berechtigter einen Anspruch gegen die Wahrnehmungsgesellschaft, mit einem Anteil an deren Einnahmen beteiligt zu werden, der den Erlösen entspricht, der durch die Auswertung seiner Rechte erzielt wurde, wobei die Beklagte das aus der treuhänderischen Auswertung der Rechte Erlangte an die einzelnen Berechtigten nur in der Weise herausgeben kann, dass nach bestimmten allgemeinen Verteilungsgrundsätzen jeweils ein möglichst leistungsgerechter Anteil an den Einnahmen ausgeschüttet wird (BGH GRUR 2005, 757, 759-PRO-Verfahren).
  • OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12

    Pauschaler Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13
    Auch habe das LG München mit Urteil vom 24.05.2012 sowie das OLG München in dem bestätigenden Urteil vom 17.10.2013 (Az. 6 U 2492/12) ausgeführt, dass ein Verstoß gegen das Willkürverbot des § 7 UrhWG vorliege, wenn Anteile der auf ein Werk entfallenden Vergütungen den nicht berechtigten Verlegern ausbezahlt würden.
  • KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14

    Musikverlegeranteil - Urheberrecht: Beteiligung von Musikverlegern an den

    Auf die Berufung der Kläger wird das am 13. Mai 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 75/13 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 07. Juli 2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht, dessen Urteil in ZUM 2014, 818 veröffentlicht ist, hat die Klage abgewiesen.

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