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   LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16   

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LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16 (https://dejure.org/2016,28086)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 01.09.2016 - 16 O 790/16 (https://dejure.org/2016,28086)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 01. September 2016 - 16 O 790/16 (https://dejure.org/2016,28086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Schummelsoftware - Erheblichkeit des Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit ausgeschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • test.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen gegen Vertragshändler des VW-Konzerns

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücktrittsrecht bei einem von der Abgas-Affäre betroffenen Pkw - Schummelsoftware stellt Mangel im Sinne des § 434 BGB dar

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    VW Skandal - Geschädigter, der sein Fahrzeug zurückgeben darf

  • test.de (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Dies stellt einen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar (so im Ergebnis auch: OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16).

    Zwar kann der Beklagten als ein Nicht-Vertragshändler von SEAT ein etwaiges Wissen hinsichtlich des Mangels nicht zugerechnet werden (OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16).

  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Wenn es dem Kläger m.a.W. nicht freisteht, dem Rückruf seines Fahrzeugs im Laufe des Jahres 2016 Folge zu leisten und dessen Zulassung zum Straßenverkehr damit zu erhalten, dann kann aus dem derzeitigen Fehlen des beim Rückruf aufzuspielenden Software-Updates auch auf die Mangelhaftigkeit des klägerischen Fahrzeugs geschlossen werden (LG Frankenthal, Urteil vom 12. Mai 2016 - 8 O 208/15).

    Anders als das Landgericht Frankenthal (Az.: 8 O 208/15) meint, ist es dem Kläger nicht zumutbar, bis Ende 2016 zu warten, damit die Beklagte den Mangel beseitigen kann.

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Insofern besteht auch ein gewisser Widerspruch, wenn die Beklagte einerseits den geringen Schadstoffausstoß des streitgegenständlichen Fahrzeuges besonders hervorhebt und anpreist, andererseits aber Abweichungen davon als unbeachtlich bezeichnet (so im Ergebnis und in der Begründung ebenfalls: LG München I, Urteil vom 14. April 2016 - 23 O 23033/15).

    Bereits das Bestehen eines naheliegenden Risikos eines bleibenden merkantilen Minderwerts führt aber dazu, dass der Mangel nicht als unerheblich angesehen werden kann (so völlig überzeugend: LG München I, Urteil vom 14. April 2016 - 23 O 23033/15).

  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Die Vorlage einer Rechnung nach § 10 RVG war nicht erforderlich, weil diese nur Anwendung findet, wenn der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten Gebühren gelten machen möchte (OLG München NZV 2007, 211).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Zwar wandelt sich ein Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH NJW 2004, 1868).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen (Prüfstandlauf) gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, 011 O 341/15).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Ersatzfähig sind alle erforderlichen Aufwendungen, so auch die erforderlichen Rechtsanwaltskosten (BGH NJW-RR 1999, 813; Weidenkaff, in: Palandt, § 439 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    Der Wert der Nutzung des erworbenen Pkw durch den Käufer ist anhand des Bruttokaufpreises, der Fahrstrecke und der zu erwartenden Restlaufleistung auf der Grundlage linearer Wertminderung zu errechnen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1423).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16

    YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
    LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016 - 16 O 790/16 (nicht rechtskräftig; Ber: 11 U 71/16).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs basiert vielmehr darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüflaufstand nur aufgrund der manipulierenden Software einhält (LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16).
  • LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17

    Kauf eines vom VW-Abgas-Skandal betroffenen Neufahrzeugs: Anspruch des Käufers

    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16 LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).
  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Vielmehr stellt die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht, als sie im Fahrbetrieb entstehen, eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (OLG Hamm, Beschl. v. 21.06.2016 - 28 W 14/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 28; vgl. OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016 - 7 W 26/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 6; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, juris Rn 22; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 72/16, juris Rn 22; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 26; LG Lüneburg, Urt. v. 02.06.2016 - 4 O 3/16, Pkt.

    Die überwiegende Auffassung stellt nicht entscheidend auf die Frage ab, ob die Funktionsweise der Software das auf dem Prüfstand geltende Recht verletzt (OLG Hamm, Beschl. v. 21.06.2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016 - 7 W 26/16, juris Rn. 6; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 26; LG Lüneburg, Urt. v. 02.06.2016 - 4 O 3/16, Pkt. B.1.a); LG Paderborn, Urt. v. 09.06.2016 - 3 O 23/16, juris Rn. 27; LG Paderborn, Urt. v. 17.05.2016 - 2 O 381/15, juris Rn. 16; LG Braunschweig, Urt. v. 12.10.2016 - 4 O 202/16, Rn. 19; i.Erg.

    Von einigen wird vertreten, ein Mangel liege (jedenfalls) dann vor, wenn die Durchführung eines Softwareupdates zur Beseitigung der Umschaltlogik und die Umstellung auf einen einheitlichen Modus des Abgassystems im Prüf- und Fahrbetrieb aufgrund einer Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zwingend notwendig ist, um nicht den Verlust der Betriebserlaubnis zu riskieren (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016 - 8 O 208/15, juris Rn. 21; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 26).

    In jedem Fall genügt es aber für die Annahme eines Sachmangels, wenn die im erworbenen Fahrzeug verwendete Software einem Software-Update unterzogen werden muss, um entsprechenden Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu genügen und nicht den Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis zu riskieren (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016 - 8 O 208/15, juris Rn. 21; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 26).

    Der Mängelbeseitigungsaufwand kann überdies nicht allein nach der Durchführung des Softwareupdates beurteilt werden, sondern er besteht - solange dessen Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist - auch im Aufwand der Entwicklung desselben (LG München I, Urt. v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15, juris Rn. 23; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 30).

    Einer Unerheblichkeit des Mangels steht vorliegend (auch ungeachtet des Kosten- und Zeitaufwandes des Softwareupdates) jedenfalls entgegen, dass - vom maßgeblichen Zeitpunkt der Rücktrittserklärung aus betrachtet - negative Auswirkungen auf andere Parameter des Fahrzeuges und seinen Marktpreis ernstlich zu befürchten waren (LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 33-34, LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, juris Rn. 47 und 49).

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