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   LG Münster, 26.04.2002 - 16 O 83/02   

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https://dejure.org/2002,12779
LG Münster, 26.04.2002 - 16 O 83/02 (https://dejure.org/2002,12779)
LG Münster, Entscheidung vom 26.04.2002 - 16 O 83/02 (https://dejure.org/2002,12779)
LG Münster, Entscheidung vom 26. April 2002 - 16 O 83/02 (https://dejure.org/2002,12779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsrechtliche Ausgestaltung der Regulierung eines Verkehrsunfalls mit einem Müllfahrzeug einer öffentlich-rechtlichen Müllabfuhr; Ausgestaltung der Staatshaftung für die Verletzung einer einem Beamten im haftungsrechtlichen Sinne obliegenden Amtspflicht

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrunfall: Verursacht durch Mitarbeiter der Müllabfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Haftung bei einem Unfall mit Müllwerkern im Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Müllmann

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.11.1987 - 3 U 328/86

    Vorsichtige Fahrweise eines Kraftfahrers; Müllfahrzeug ; Seitenabstand;

    Auszug aus LG Münster, 26.04.2002 - 16 O 83/02
    Das Gericht schließt sich der Ansicht an, dass ein Kraftfahrer, der ein Müllfahrzeug passieren will, entweder einen Mindestabstand von 2m oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867; OLG Hamm, VRS 35, 58, 60; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. A:, § 35 StVO, Rdn. 13).

    Mit dem OLG Hamm ist das Gericht der Ansicht, dass in Anlehnung an die vom BGH (vgl. NJW 1968, 1532) für an Haltestellen stehende Busse aufgestellten Regeln dem Kraftfahrer auch beim Passieren von Müllfahrzeugen eine solche vorsichtige Fahrweise abzuverlangen ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867).

  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Auszug aus LG Münster, 26.04.2002 - 16 O 83/02
    Mit dem OLG Hamm ist das Gericht der Ansicht, dass in Anlehnung an die vom BGH (vgl. NJW 1968, 1532) für an Haltestellen stehende Busse aufgestellten Regeln dem Kraftfahrer auch beim Passieren von Müllfahrzeugen eine solche vorsichtige Fahrweise abzuverlangen ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867).
  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 77/23

    Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem

    Lässt sich ein ausreichender Seitenabstand zum Müllabfuhrfahrzeug, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortretenden Müllwerkers vermieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867 und OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 24 mwN: in der Regel Schrittgeschwindigkeit; ebenso LG Münster, ZfSch 2002, 422, 423, juris Rn. 20; Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., § 35 StVO Rn. 713; für die Vorbeifahrt an einem Linienbus schon vor Schaffung des heutigen § 20 StVO vgl. auch: Senatsurteil vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65, VersR 1967, 582, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 10. April 1968 - 4 StR 62/68, NJW 1968, 1532 f., juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 175, juris Rn. 15 f.).
  • OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22

    Müllfahrzeug; Schrittgeschwindigkeit; Seitenabstand; Verhalten beim Passieren

    Nach der Rechtsprechung verschiedener Gerichte (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17, Rn. 27, juris, mit Verweis u.a. auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1987 - 3 U 328/86 , NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02 , ZfS 2002, 422), darf an Müllfahrzeugen im Einsatz nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

    Denn mit Blick auf die Privilegierung von Müllfahrzeugen im Einsatz ist diesen gegenüber besondere Vorsicht geboten, an ihnen darf nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden (s.o. sowie OLG Hamm, Urt. v. 11.11.1987 - 3 U 328/86 -, NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urt. v. 26.04.2002 - 16 O 83/02 -, ZfS 2002, 422; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.09.1982 - 5 Ss OWi 467/81 - 390/81 I -, VRS 64, 458; Hentschel/König/Dauer-König, StVR, a.a.O., § 35 StVO, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2009 - 12 U 237/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Müllfahrzeug vorbeifahrenden

    Ein Kraftfahrer, der ein Müllfahrzeug passieren will, muss entweder einen Mindestabstand von 2 m einhalten oder Schrittgeschwindigkeit fahren (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866 ; LG Münster, ZfS 2002, 422).
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