Rechtsprechung
   VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8527
VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208 (https://dejure.org/2008,8527)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2008 - M 16 S 08.1208 (https://dejure.org/2008,8527)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2008 - M 16 S 08.1208 (https://dejure.org/2008,8527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur Durchsetzung des Rauchverbotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Betriebs eines "Raucherclubs" in einer Gaststätte bzw. Freizeiteinrichtung (Spielhalle) in Bayern nach Inkrafttreten des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG); Verfassungsmäßigkeit des absoluten Rauchverbots in Gaststätten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Rauchverbot- Verwaltungsgericht München erlaubt Einstweilen das Rauchen im ,,CIub"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchen im Club

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayern: Rauchen in einem Münchener "Club" vorerst erlaubt - Existenzgrundlage des Gastwirts gefährdet

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Das "Raucher-Club" Modell - Büchse der Pandora im Jugendschutz?

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 808
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Die Begründung eines Rauchverbots stellt für die Gastwirte eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG dar (VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.).

    (2) Eine Regelung zur Berufsausübung ist verfassungsmäßig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG v. 27.1.1982 BVerfGE 59, 302 [327]; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a. mit Verw. auf BVerfGE 111, 10 [32]).

    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    Zwar rechtfertigt die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder gar -vernichtung führen könnte, im Allgemeinen noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a).

    So hat auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. auf marktforschungsgestützte Erfahrungen in Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen hingewiesen, wo vergleichbare Rauchverbote im Branchensegment der Ein-Raum-Gaststätten zu Umsatzverlusten bei ca. 50 % der Kneipen und Bars in teilweise erheblicher Höhe geführt hätten (VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.) Gerade bei den vom Getränkeabsatz geprägten Klein-Gaststätten kann ein erheblicher Umsatzverlust zu einer rapiden Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation binnen kurzer Zeit führen, vor allem auch angesichts zunächst gleichbleibender vertraglicher Verpflichtungen aus Bierlieferungsverträgen und Pachtzinsvereinbarungen.

  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I Seite 2034), das am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, sind die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für das Recht der Gaststätten zuständig (siehe hierzu auch VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    Die Verminderung von Passivrauchbelastung in Gaststätten dürfte zum Schutz der Gesundheit der Gäste und des Personals auch geeignet sein (VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW m.w.N. zum Forschungsstand).

    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

  • VGH Hessen, 11.02.1991 - 8 TH 2696/90

    Gewerbsmäßige Tätigkeit eines eingetragenen Vereins

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Bei einer wirklich geschlossenen Gesellschaft sind die Mitglieder nicht nur der Art nach bestimmt, sondern auch nach Zahl und Einzelperson ausreichend erfassbar, individualisierbar und überwachbar (HessVGH v. 11.2.1991 GewArch 1991, 343; OVG Münster v. 29.3.1976 GewArch 1976, 236).

    Insbesondere wird von Antragstellerseite darzulegen sein, wie sich der Erwerb der Mitgliedschaft gestaltet, wie hoch die Mitgliederzahl ist bzw. ob sie überschaubar oder nach oben hin offen ist, jeder schnell und ohne Hinderungsgründe Vereinsmitglied werden kann und schließlich, ob tatsächlich nur Vereinsmitglieder Zutritt haben (HessVGH v. 11.2.1991 GewArch 1991, 343).

    Wenn der Kreis der Mitglieder nicht von vornherein auf eine kleine Zahl fester Mitglieder begrenzt ist, die Mitglieder also nicht jederzeit individualisierbar sind, sondern der Verein als offener Verein angelegt ist, dessen Mitgliederzahl nicht begrenzt und bei dem ein Wechsel im Bestand der Mitglieder jederzeit möglich ist, fehlt es an der Zugänglichkeit nur für bestimmte Personen (jeweils zu geschlossener Gesellschaft OVG Münster v. 29.3.1976 GewArch 1976, 236; HessVGH v. 14.1.1991 GewArch 1991, 343 und v. 1.11.1990 GewArch 1991, 72).

  • BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07

    Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    aa) Für die sofortige Vollziehung spricht, dass mit der zeitweiligen Wiedereinführung einer Erlaubnis, an den genannten Orten zu rauchen, der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die in diesen Räumlichkeiten anwesenden Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen, bis zur abschließenden Entscheidung vereitelt würde (BVerfG v. 14.01.2008, Az. 1 BvR 2822/07).

  • VGH Hessen, 01.11.1990 - 14 TH 2764/90

    Gaststättenerlaubnis für den Getränkeausschank zum Einheitspreis in Vereinsräumen

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Nach der Rechtsprechung und Literatur fallen hierunter z.B. Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsschicht, eines Berufsstandes, Mitglieder eines Vereins, Besucher eines Theaters und Fahrgäste eines Schiffes (OVG Münster GewArch 1976, 236; VGH Bad.-Württ. GewArch 1978, 97; Hess. VGH GewArch 1991, 72; Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 11. Aufl. § 1 Rn. 49; Mörtel/Metzner GastG 4. Aufl. § 1 Rn. 12; Hoffmann/Seitter Gaststättenrecht 3. Aufl. GastG § 1 Rn. 14, 15).

    Wenn der Kreis der Mitglieder nicht von vornherein auf eine kleine Zahl fester Mitglieder begrenzt ist, die Mitglieder also nicht jederzeit individualisierbar sind, sondern der Verein als offener Verein angelegt ist, dessen Mitgliederzahl nicht begrenzt und bei dem ein Wechsel im Bestand der Mitglieder jederzeit möglich ist, fehlt es an der Zugänglichkeit nur für bestimmte Personen (jeweils zu geschlossener Gesellschaft OVG Münster v. 29.3.1976 GewArch 1976, 236; HessVGH v. 14.1.1991 GewArch 1991, 343 und v. 1.11.1990 GewArch 1991, 72).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Selbst wenn aber eine Berufsausübungsregelung für einen Großteil der Betroffenen den Erfordernissen entspricht, kann sie im Hinblick auf die unterschiedliche Situation Betroffener mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar sein, falls sie damit Ungleichheiten außer Acht lässt, die typischerweise innerhalb eines Berufs bestehen, und deshalb einen Teil der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [356]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Selbst wenn aber eine Berufsausübungsregelung für einen Großteil der Betroffenen den Erfordernissen entspricht, kann sie im Hinblick auf die unterschiedliche Situation Betroffener mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar sein, falls sie damit Ungleichheiten außer Acht lässt, die typischerweise innerhalb eines Berufs bestehen, und deshalb einen Teil der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [356]).
  • BayObLG, 13.01.1993 - 3 ObOWi 111/92
    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    Das BayObLG (v. 13.01.1993 GewArch 1993, 166 - stellvertretend für die durchgängige Rspr.) führt hierzu aus:.
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    (2) Eine Regelung zur Berufsausübung ist verfassungsmäßig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG v. 27.1.1982 BVerfGE 59, 302 [327]; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a. mit Verw. auf BVerfGE 111, 10 [32]).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
    (2) Eine Regelung zur Berufsausübung ist verfassungsmäßig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG v. 27.1.1982 BVerfGE 59, 302 [327]; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a. mit Verw. auf BVerfGE 111, 10 [32]).
  • AG Frankfurt/Main, 14.05.2008 - 941 OWi 752 Js 14719/08

    Rauchverbot: Geltung des Rauchverbots auch in sogenannten Raucherclubs

    (vergleiche zu Weiterem VG München Beschluss vom 16.4.2008, M 16 S 08.1208, hier Seite 11 und 12, beck-online Dokument BeckRS 2008 34098, soweit hier an der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne Bedenken bestehen, greifen die dortigen Überlegungen nicht, da es sich bei dem dort in Rede stehenden Betrieb nicht um ein reines Speiselokal handelte und dort die Gefahr einer Existenzvernichtung bestand).
  • VG Schleswig, 25.02.2010 - 12 A 144/08

    Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf Verein

    Daran hat sich durch die Neufassung des Gaststättengesetzes vom 05. Mai 1970 (BGBl. I S. 465) nichts geändert (vgl. zum Ganzen: Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 3 ObOWi 111/92 mwN - sowie VG München, Urteil vom 16. April 2008 - M 16 S 08.1208 - beide juris).
  • VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11

    Abrundung; Jagdbezirk

    Die jagdrechtlichen Vorschriften über die Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken und über die Abrundung von Jagdbezirken durch Angliederung, Austausch oder Abtrennung von Grundflächen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, NVwZ 2008, 808, zitiert nach Juris).
  • VG Arnsberg, 02.07.2008 - 14 L 452/08

    Keine behördlichen Ausnahmen vom Rauchverbot

    vgl. zu Raucherclubs in Gaststätten anderer Bundesländer: Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 16. April 2008 - M 16 S 08.1208 -, in: Gewerbearchiv (GewArch) 2008, 258; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW -, in: GewArch 2008, 418 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht