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   LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14   

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https://dejure.org/2016,11512
LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14 (https://dejure.org/2016,11512)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2016 - 16 S 35/14 (https://dejure.org/2016,11512)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2016 - 16 S 35/14 (https://dejure.org/2016,11512)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Filesharing-Haftung wegen Abwesenheit

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14
    Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH GRUR 2010, 633, 634 - Sommer unseres Lebens).

    Dies folgt aus der Entscheidung des BGH GRUR 2010, 633, 634 - Sommer unseres Lebens, in der der BGH den Umstand, dass der Anschlussinhaber zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub gewesen ist, für erheblich gehalten hat.

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 6 W 95/09

    Rechtsstellung des Urheberrechtsberechtigten bei Anbieten des Werks in einer sog.

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14
    Zwar ist für die Teilnahme am Filesharing die persönliche Anwesenheit des Anschlussinhabers nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Computer eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist (OLG Köln. MMR 2010, 44, 45 - Rechtsverletzung im - Filesharing-Verfahren; LG Hamburg MMR 2008, 685, 686 - Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen).
  • LG Hamburg, 15.07.2008 - 310 O 144/08

    Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien in "Filesharing-Systemen" zur

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14
    Zwar ist für die Teilnahme am Filesharing die persönliche Anwesenheit des Anschlussinhabers nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Computer eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist (OLG Köln. MMR 2010, 44, 45 - Rechtsverletzung im - Filesharing-Verfahren; LG Hamburg MMR 2008, 685, 686 - Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14
    Die sekundäre Darlegungslast führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Anspruchsteller alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen (BGH GRUR 2014, 657, 658 - BearShare).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing auf Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14
    Die Berufung gegen das am 30.09.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - Aktenzeichen 225 C 112/14 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14
    Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass in erster Linie der Anschlussinhaber seinen Internetzugang nutzt, jedenfalls über die Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit Tatherrschaft bewusst kontrolliert (OLG Köln MMR 2014, 338, 339 - Abmahnkosten in Filesharing-Fällen).
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