Rechtsprechung
LG Berlin, 20.08.2002 - 16 S 5/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
MFM-Empfehlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzleipeters.de (Zusammenfassung)
Urheberrecht - Höhe des Schadenersatzanspruchs für Fotografen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 97
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 267/02
Schadensersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos in einer Tageszeitung
Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben (LG Berlin GRUR-RR 2003, 97). - LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz …
Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98;… dezidiert Nordemann, aaO.). - LG Frankfurt/Main, 20.02.2008 - 6 O 247/07
Urheberrechtsverletzung: Vermutung der Urheberschaft; Schadenshöhe bei Übernahme …
30 pro Bild liegt im unteren Bereich der - mit heranzuziehenden - Sätze der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)" (vgl. LG Berlin GRUR-RR 2003, 97, 98) und erscheint auch insoweit angemessen. - LG Köln, 20.10.2022 - 14 O 414/21 Der Verletzte kann Zinsen für die Zeit zwischen Rechtsverletzung und Zahlung verlangen (BGH GRUR 1982, 301, 304 - Kunststoffhohlprofil II; BGHZ 82, 310, 321 f. - Fersenabstützvorrichtung; LG Berlin GRUR-RR 2003, 97, 98; Tetzner, GRUR 2009, 6, 12), also nicht erst ab Verzug bei Zahlungsaufforderung nach Entdeckung; hier also ab dem 06.02.2021.