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   LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 2-16 S 58/12   

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LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 2-16 S 58/12 (https://dejure.org/2012,44831)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.07.2012 - 2-16 S 58/12 (https://dejure.org/2012,44831)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 2-16 S 58/12 (https://dejure.org/2012,44831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 87
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Kassel, 28.01.2016 - 1 S 309/15

    Unfallregulierung

    : " Bei der Einstufung als einfach gelagerle Sachverhalt kommi es dabei auf die Beurleii kung durch einen Privalmann ex ante an und nicht auf die Einschälzung einer fachlich "mit: der Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen versierten Person (vgl. hierzu LG v Frankfurt, NZV 2013, 87), Dazu gehören regelmäßig solche Fälle, in denen der Schä- : diger.

    Bezüglich Leasing- oder Mietwagenunternehmen ist darüber hinaus streitig, ob Anwaltskosten nur als Verzugsschaden geltend gemacht werden können (so etwa LG Frankfurt NZV 2013, 87, LG München | v. 15.4.2010 - 19 S 25160/09 -, LG Traunstein VersR 2013, 645; AG Bad Homburg NZV 2006, 6042, AG Dresden SP 2002, 36, AG Düsseldorf NZV 2010, 260, AG Frankfurt zfs 2006, 286, AG Ingolstadt SP 2009, 379, AG Köln v. 2.3.2011 - 265 C 216/09 -, AG Nürnberg NZV 2009, 402, AG Stuttgart NJW-RR 2012, 1529, AG Wiesbaden NZV 2011, 92).

  • AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17

    Leitsatz des Einsenders:Entziehungszinsen für die merkantile Wertminderung sind

    Hinzu kommt, dass sie sich als Autovermietung in nicht unerheblichem Maße in diesem Geschäftsbereich betätigt und sich daher regelmäßig mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasst, wenn auch dies nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört (vgl. dazu auch LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-16 S 58/12 für eine Leasinggesellschaft).

    Bei der Einstufung als einfach gelagerte Sachverhalt kommt es dabei auf die Beurteilung durch einen Privatmann ex ante an und nicht auf die Einschätzung einer fachlich mit der Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen versierten Person (vgl. hierzu LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-16 S 58/12, 2/16 S 58/12).

    Regelmäßig ist dann von einem einfach gelagerten Schadensfall auszugehen, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der gerade keinen nachvollziehbaren rechtlichen Zweifel an der vollen Ersatzpflicht des Schädigers nahelegt, etwa wenn das Fahrzeug des Geschädigten sich nicht in Betrieb befand oder der Unfall für ihn unabwendbar war, oder sein Verursachungsanteil gegenüber der stark überwiegenden Schuld des Schädigers völlig zurücktritt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-16 S 58/12, 2/16 S 58/12).

  • AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17

    Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts als Schadensersatzanspruch i.R.e.

    Bei Verkehrsunfällen fehlt es in Folge dessen an der Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, erst und nur dann, wenn der Versicherer seine Ersatzpflicht in Höhe des geschuldeten Betrags bereits anerkannt hat oder an seiner Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit in Höhe des tatsächlich geschuldeten Betrags keinerlei Zweifel bestehen (vergleiche LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012 2 - 16 S 58/12).
  • LG Bochum, 29.09.2014 - 5 O 91/14

    Notwendigkeit der vorgerichtlichen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch den

    Grundsätzlich kann die Einstufung eines Schadensfalls als nicht einfach gelagert auf tatsächlichen oder auf rechtlichen Gesichtspunkten beruhen (LG Frankfurt, Urt. v. 18.07.2012, Az: 2- 16 S 58/12).
  • AG Kassel, 16.08.2013 - 435 C 12/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten eines

    Vor diesem Hintergrund vermag sich das erkennende Gericht der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt, auf die sich die Beklagte beruft (Urteil vom 18.07.2012 - 2/16 S 58/12) nicht anzuschließen.
  • AG Ludwigslust, 22.08.2018 - 44 C 41/18

    Einfach gelagerter Sachverhalt, , Schadenserstaz, Leasingsunternehmen

    Derartige Auffahrunfälle werden in der Rechtsprechung (vgl. LG Frankfurt NZV 2013, 87 f.) als einfache Fälle eingeordnet.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2018 - 2 S 929/18
    Von derartigen, einfach gelagerten Schadensfällen ist die Rechtsprechung in der Vergangenheit z.B. ausgegangen bei einem Verkehrsunfallereignis, an dem nur ein Kraftfahrzeug beteiligt war (Kollision mit einer Leitplanke, vgl. BGH NJW 1995, 446), oder wenn der Unfall sich als unabwendbares Ereignis für den Geschädigten darstellt (LG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2-16 S 58/12 -, juris).
  • AG Leonberg, 04.02.2014 - 2 C 730/13
    Es handelt sich also hier nicht um einen banalen Auffahrunfall, der ohne Weiteres eine volle Einstandspflicht der Beklagten gegen die keine vernünftige Erwägungen sprechen zur Folge hat (anders also als AG Darmstadt, Urt. v. 01.07.1992, 34 C 1223/92; a.A. wohl LG Traunstein, Urt. v. 05.07.2012, 8 S 4587/11 sowie LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.07.2012, 2-16 S 58/12; a.A. ebenso AG Moers, Urt. v. 27.10.1993, 5 C 314/93 unter Bezug auf 8 254 Abs. 2 BGB).
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