Rechtsprechung
LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für die Anmietung eines Mietwagens bei Miete eines Porsche 911 Carrera Cabrio
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
§ 251 II BGB begrenzt den Erstattungsanspruch für die Kosten eines Mietwagens auf das Maß, das... | Schadenminderungspflicht; Anspruchsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 251
Schadensersatz für die Anmietung eines Mietwagens bei Miete eines Porsche 911 Carrera Cabrio - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Ersatz von Taxikosten bei offensichtlichem Missverhältnis der Mietwagengebühren
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Unfall Porsche als Ersatzauto gemietet Kein voller Kostenersatz: Ein Taxi wäre wesentlich billiger gewesen
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Taxi statt Porsche?
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Porsche Cabrio als Ersatzwagen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anmietung eines Ersatz-Porsches zulässig?
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Juristen-Streit um Mietwagenkosten - Urteil des Landgerichts Wuppertal bleibt umstritten
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 09.12.2011 - 46 C 128/11
- LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1971
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Diese Grenze ist dann überschritten, wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der hier maßgebenden Sicht ex ante unternehmerisch geradezu unvertretbar ist (BGH, NJW 1985, 793; OLG Hamm, NJOZ 2001, 1590). - BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Angesichts der Entscheidung des BGH vom 31.01.2012 (VI ZR 143/11 = ZIP 2012, 478) wonach dann, wenn eine höhere Komplexität der Rechtslage besteht, die Forderungseinziehung keine bloße Nebenleistung mehr und demnach die Abtretung unwirksam ist, bestehen allerdings erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Abtretung. - LG Stendal, 20.10.2005 - 22 S 86/05
Höhe des Freistellungsanspruchs bei Anmietung eines Mietfahrzeugs zum sog. …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Bei der von der Rechtsprechung zur Frage der Erforderlichkeit oft zu Grunde gelegten Tageskilometerleistung von 20 km handelt es sich nicht um eine starre Grenze (vgl. dazu LG Stendal, NJW 2005, 3787).
- OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 98/00
Kfz-Reparaturauftrag unter Übergabe des Kfz-Scheins - schlüssiger GmbH-Auftrag - …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Beim Ausfall eines - wie hier - gewerblich genutzten PKW wird hingegen ein Anspruch auf Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile nach den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch abgelehnt; der Geschädigte muss seinen Ausfallschaden vielmehr konkret nachweisen (OLG Düsseldorf, NJW 2002, 971; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 165). - OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Nach abweichender Ansicht des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2010, 687 zum Fall eines gewerblich genutzten Ferrari 456 GTA) kann zwar eine Zubilligung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten PKW erfolgen, jedoch nur, wenn der Ausfall des PKW zu einem fühlbaren wirtschaftlichen Nachteil geführt hat, was voraussetzt, dass der Wagen in erheblichem Umfang betrieblich genutzt wurde. - OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Beim Ausfall eines - wie hier - gewerblich genutzten PKW wird hingegen ein Anspruch auf Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile nach den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch abgelehnt; der Geschädigte muss seinen Ausfallschaden vielmehr konkret nachweisen (OLG Düsseldorf, NJW 2002, 971; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 165). - OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00
Teilschuld eines Linksabbiegers bei Unfall mit einem bei Rot den Kreuzungsbereich …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11
Diese Grenze ist dann überschritten, wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der hier maßgebenden Sicht ex ante unternehmerisch geradezu unvertretbar ist (BGH, NJW 1985, 793; OLG Hamm, NJOZ 2001, 1590).
- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines …
Zwar kann sich daraus, dass ein Fahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ergeben (vgl. z.B. LG Wuppertal, NJW 2012, 1971 f.). - AG Nürnberg, 19.10.2020 - 12 C 4467/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, …
Es fehlt an der Erforderlichkeit der Anmietung eines Mietwagens im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der maßgebenden Sicht ex ante unternehmerisch geradezu unvertretbar ist (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 24.04.2012, Az: 16 S 69/11). - LG Duisburg, 02.09.2023 - 5 S 11/22 Zwar kann sich daraus, dass ein Fahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ergeben (LG Wuppertal, NJW 2012, 1971 f.).
- AG Meschede, 24.09.2021 - 6 C 187/21 die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ergeben könne (vgl. z. B. LG Wuppertal, NJW 2012, 1971).
- LG Duisburg, 02.09.2022 - 5 S 11/22 Zwar kann sich daraus, dass ein Fahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ergeben (LG Wuppertal, NJW 2012, 1971 f.).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 09.11.2011 - 2-16 S 69/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)