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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,724
LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 (https://dejure.org/2010,724)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 (https://dejure.org/2010,724)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2010 - 16 Sa 1176/09 (https://dejure.org/2010,724)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Urlaubsanspruch i.S.d. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, langjährige Erkrankung, befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, Ansammeln von Urlaubsansprüchen, Vorabentscheidungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 234 EGV, § 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 11 MTV-Metall NRW
    Urlaubsanspruch i.S.d. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, langjährige Erkrankung, befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, Ansammeln von Urlaubsansprüchen, Vorabentscheidungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen infolge andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • hensche.de

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Krankheit: Urlaub, Urlaub: Krankheit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen infolge andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    EuGH erneut Fragen zum Urlaubsrecht vorgelegt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit - EuGH und kein Ende

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lange arbeitsunfähig? Urlaubsanspruch verfällt nicht!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Frage zum Erhalt von gesetzlichem Mindesturlaub bei andauernder Krankheit - Landesarbeitsgericht zweifelt an eigentlichem Urlaubszweck bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen über viele Jahre

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zeitliche Grenze für aufgelaufene Urlaubsansprüche?

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit bleibt bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1000
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09
    In seinem Urteil vom 20.01.2009 in der Rechtssache C-350/06 (S5-H5) hat der Gerichtshof grundsätzlich eine nationale Regelung für zulässig erklärt, die für die Ausübung des mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust des Anspruchs beinhalten.

    Mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wird bezweckt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (RdNr. 22 bis 25 des Urteils vom 20.01.2009 in der Rechtssache C-520/06).

    Er hat allerdings in seiner Rechtsprechung betont, dass sich die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zwar dann vollständig entfaltet, wenn der Urlaub in dem hierfür vorgesehenen, also dem laufenden Jahr genommen wird, diese Ruhezeit ihre Bedeutung insoweit nicht verliert, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird (Urteil vom 06.04.2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05 Rdnr. 30, Urteil vom 20.01.2009 Stinger C-520/06, Rdnr. 30).

    Wird des Weiteren berücksichtigt, dass, worauf der Gerichtshof in der Rechtssache C-350/06 hingewiesen hat, die Richtlinie 2003/88 ausweislich ihres 6. Erwägungsgrundes den Grundsätzen der internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung Rechnung getragen hat (Rdnr. 37), so erscheint es nicht ausgeschlossen, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtline einer Auslegung zugänglich ist, wonach der Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen zeitlich befristet ist.

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09
    Hierdurch ist das Übereinkommen Nr. 132 allerdings nicht innerstaatliches Recht in dem Sinne geworden, dass seine Vorschriften normativ auf alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einwirken (BAG vom 07.12.1993, 9 AZR 683/92, BAGE 75, 171 bis 185).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09
    Seine Ansprüche hat er deshalb auf die Zeit ab dem Urlaubsjahr 2006 beschränkt, weil das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 29.03.2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009, 538) entschieden hat, dass ein solcher Anspruch jedenfalls ab dem Jahre 2006 nicht daran scheitere, dass ein schützenswertes Vertrauen der Arbeitgeber auf den Fortbestand der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehe, wonach bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit der Urlaubsanspruch nicht erfüllt werden könne.
  • ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09

    Ansammeln von Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09
    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009, AZ.: 4 Ca 1334/09, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09
    Er hat allerdings in seiner Rechtsprechung betont, dass sich die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zwar dann vollständig entfaltet, wenn der Urlaub in dem hierfür vorgesehenen, also dem laufenden Jahr genommen wird, diese Ruhezeit ihre Bedeutung insoweit nicht verliert, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird (Urteil vom 06.04.2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05 Rdnr. 30, Urteil vom 20.01.2009 Stinger C-520/06, Rdnr. 30).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Selbst wenn der Senat zugunsten des Klägers unterstellt, dass ein langfristig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer Urlaubsansprüche, die aus dem Zeitraum seiner Arbeitsunfähigkeit resultieren, uneingeschränkt kumulieren kann (dagegen: LAG Hamm 15. April 2010 - 16 Sa 1176/09 - LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 27) , ist der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres 2008 am 31. Dezember 2008 untergegangen.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm (LAG Hamm - 15.4.2010 - 16 Sa 1176/09) hat nunmehr der EuGH seine Rechtsprechung konkretisiert.
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

    Die Beklagte hat weiter - unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - die Auffassung vertreten, dass eine rückwirkende Geltendmachung des Urlaubsanspruchs auf die letzten 18 Monate des Arbeitsverhältnisses beschränkt sei.

    1.3Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Vorlagenbeschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.04.2010 (- 16 Sa 1176/09 - LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 27) die Auffassung vertritt, dass es der Klägerin nur gestattet werden kann, für die letzten 18 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche geltend zu machen, folgt dem die erkennende Berufungskammer nicht.

    1.4Selbst wenn man dem oben unter 1.3 Gesagten nicht folgen wollte und im Ansatz der mehrfach zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.04.2010 (a. a. O.) folgt, bleibt fraglich, ob eine rückwirkende Beschränkung des Urlaubsbegehrens auf maximal 18 Monate aus Rechtsgründen geboten oder erforderlich ist.

  • ArbG Herford, 09.08.2011 - 3 Ca 95/11

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tarifverträge Einzelhandel, Urlaubsabgeltung,

    Durch Vorabentscheidungsersuchen vom 15.04.2010 (Az: 16 Sa 1176/09) hat das LAG Hamm dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, nach denen der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub vor Ablauf des Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums erlischt, auch dann entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist und deshalb Mindesturlaubsansprüche für mehrere Jahre ansammeln könnte, wenn diese nicht begrenzt würden und würde die zeitliche Begrenzung mindestens 18 Monate betragen müssen.

    Ob eine solche Vorschrift existiert, wird unterschiedlich beurteilt (ablehnend: LAG Baden-Württemberg v. 02.12.2010, 22 Sa 59/10, juris; LAG Düsseldorf v. 25.02.2011, 9 Sa 258/10, juris; LAG Hessen v. 07.12.2010, 19 Sa 939/10, juris; bejahend wohl LAG Hamm v. 15.04.2010, 16 Sa 1176/09, juris).

    Hierdurch ist das Übereinkommen aber nicht inner-staatliches Recht in dem Sinne geworden, dass seine Vorschriften normativ auf alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einwirken (BAG v. 07.12.1993, 9 AZR 683/92, juris; LAG Hamm v. 15.04.2010, 16 Sa 1176/09, juris).

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Nach Auffassung des LAG Hamm (Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH v. 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 27) erfordert der mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verfolgte Zweck keine Ansammlung von Urlaubsansprüchen für mehrere Jahre, vielmehr ist danach Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG einer Auslegung zugänglich, wonach der Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen zeitlich befristet ist.
  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11

    Aussetzung eines Rechtsstreits um Urlaubsabgeltung bei anderweitigem

    Zur Zulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits um Urlaubsabgeltung im Hinblick auf das an den EuGH gerichtete Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09.

    Mit Kammerbeschluss vom 11.05.2011 hat das Arbeitsgericht den Rechtsstreit "bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. April 2010 - AZ: 16 Sa 1176/09 - analog § 148 ZPO" ausgesetzt.

    Das Arbeitsgericht begründet in dem angefochtenen Beschluss eingehend, weshalb es von der Vorgreiflichkeit des vom LAG Hamm mit Beschluss vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - eingeleiteten Vorlageverfahrens zum EuGH nach Art. 267 AEUV (AZ des EuGH: C 214/10) im Sinne des analog herangezogenen § 148 ZPO ausgeht.

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Jedenfalls sei eine zeitliche Befristung der Urlaubsansprüche, wie vom LAG Hamm im Vorlagebeschluss vom 15. April 2010 - 16 Sa 1176/09 - angedacht, anzuerkennen.

    Die Regelung in Art. 9 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 132 vom 24. Juni 1970 gebietet keine Einschränkung dieser Grundsätze (a.A. LAG Hamm 15. April 2010 - 16 Sa 1176/09 - EuGH-Vorlagebeschluss).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Selbst wenn der Verfall des Urlaubsanspruchs aufgrund des IAO-Übereinkommens auch im Fall langandauernder Arbeitsunfähigkeit europarechtlich zulässig sein mag (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des LAG Hamm vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09), fehlt es im nationalen Recht an einer Norm, die den Verfall anordnet.
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Das LAG Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2010 (16 Sa 1176/09 - LAGE Nr. 27 zu § 7 BUrlG Abgeltung) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 7 Abs. 1 der RL 2003//88/EG dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, nach denen der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaubs bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums erlischt, auch dann entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist und deshalb Mindesturlaubsansprüche für mehrere Jahre ansammeln könnte, wenn diese nicht begrenzt würden und würde die zeitliche Begrenzung mindestens 18 Monate betragen müssen.
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 6 Sa 348/11

    Urlaubsabgeltung; Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei

    Selbst wenn danach der Verfall des Urlaubsanspruches auch bei langer andauernder Arbeitsunfähigkeit europarechtlich zulässig wäre (vgl. dazu Vorlagebeschluss des LAG Hamm vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - LAGE Nr. 27 zu § 7 BUrlG Abgeltung), mangelt es im nationalen Recht an einer Norm, die diesen Verfall anordnet.
  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11

    Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2010 - 2 Sa 10/10

    Abgeltung von gesetzlichen und tariflichen Urlaubsansprüchen bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2011 - 3 Ta 191/10

    Aussetzung des Verfahrens, Ermessensspielraum, Ermessensfehlgebrauch,

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7670
LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09 (https://dejure.org/2012,7670)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09 (https://dejure.org/2012,7670)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2012 - 16 Sa 1176/09 (https://dejure.org/2012,7670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zum Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Falle nicht rechtzeitiger Geltendmachung

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EMTV NRW § 19 Nr 2 lit b
    Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen durch Zeitablauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    KHS/Schulte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urlaub für langzeiterkrankte Arbeitnehmer: Übertragungszeitraum kann tariflich auf 15 Monate beschränkt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit im EuGH-Fall

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schlussstrich gezogen - Arbeitsunfähig und trotzdem Urlaub?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaubsübertragung bei langer Krankheit kann auf 15 Monate beschränkt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei langjähriger Krankheit - Begrenzung des Übertragungszeitraums zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen auf 15 Monate zulässig

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verfall von Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    Als reiner Geldanspruch entsteht der Abgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, NZA 2011, 1421, 1423 m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer muss nur tatsächlich die Möglichkeit haben, den ihm mit der Arbeitszeitrichtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O.).

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch war zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nur entstanden, sondern nach § 271 BGB fällig (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

    Der Maßstab des Tarifvertrages ist ein anderer als der allgemeiner Vertrauensschutzerwägungen oder auch der der höheren Gewalt nach § 206 BGB, der als allgemein gültiges Rechtsprinzip auch auf tarifliche Ausschlussfristen angewandt wird (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O., Rn. 34).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar - ohne weitere Begründung - in seiner Entscheidung vom 09.08.2011 (9 AZR 365/10, a.a.O., Rn. 31) ausgeführt, dass Vertrauensschutz auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechungsgrundsätze zum Nichteingreifen von tariflichen Ausschlussfristen gelte.

  • ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09

    Ansammeln von Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009, 4 Ca 1334/09, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    Selbst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 und der sich daran anschließenden Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009, 538) ist die Konsequenz der Anwendung tariflicher Ausschlussfristen erst mit Verspätung erörtert worden.
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    Aus der tatsächlichen Einstellung der wechselseitigen Hauptpflichten kann nicht ohne weiteres auf ein vereinbartes Ruhen des Arbeitsverhältnisses der Parteien geschlossen werden (so BAG vom 07.06.1990, 6 AZR 52/89, NZA 1990, 993).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    In den Fällen, in denen Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und Arbeitslosengeld beantragen, nachdem der Bezug des Krankengeldes wegen Ablauf des Befristungszeitraums nach § 48 SGB V ausgelaufen ist, ist zwar anerkannt, dass eine konkludente Ruhensvereinbarung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bescheinigung nach § 312 SGB III vorlegt (BAG vom 14.03.2006, 9 AZR 312/05, NZA 2006, 1232 m.w.N.).
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    Schon der Umstand, dass sie auch die Fälle teilweiser Erwerbsminderung erfasst (vgl. zuletzt BAG vom 11.10.2011, 3 AZR 795/09, juris m.w.N.), lässt erkennen, dass der Antrag auf Invalidenrente sich nicht auf die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis bezieht.
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09
    Durch Urteil vom 22.11.2011 in der Rechtssache C-214/10 hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:.
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 494/12

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. März 2012 - 16 Sa 1176/09 - teilweise aufgehoben.
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