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   LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12   

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https://dejure.org/2013,51235
LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12 (https://dejure.org/2013,51235)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2013 - 16 Sa 129/12 (https://dejure.org/2013,51235)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 16 Sa 129/12 (https://dejure.org/2013,51235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr nach dem MTV

  • IWW

    § 5.2 MTV, § 8.1 MTV, § 8 MTV, § 6.2 MTV, § 8.4 MTV, § 3.4 MTV, § 6 der Fahrpersonalverordnung, § 6.1 MTV, § 5.2. MTV, § 8.1. MTV, §§ ... 64 Abs. 2 b), 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 5.1 MTV, § 6.3 MTV, § 5.4 MTV, § 5.1, § 3.6 MTV, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht bei Arbeitszeitunterbrechungen im Linienverkehr nach dem Manteltarifvertrag Privater Kraftomnibusverkehr

  • Justiz Baden-Württemberg

    Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr nach dem MTV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2001 - 4 Sa 118/00

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Lohnklage; Auslegung des Begriffs "Pause"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Die Definition in § 5.2 MTV sei aufgrund des klaren Tarifwortlauts ( Überschrift: "Begriffsbestimmungen im Gelegenheitsverkehr" ) nicht auf den Linienverkehr anzuwenden ( LAG Baden-Württemberg, 20.05.2011 - 4 Sa 118/00, juris ).

    Das zur Begründung herangezogene Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.5.2001 (- 4 Sa 118/00 - juris) sei nicht einschlägig.

    Sie verteidigt das erstinstanzliche Urteil und trägt im Wesentlichen vor, die Definition des Begriffs "Wartezeit" in § 5.2 MTV sei aufgrund des klaren Tarifwortlauts - Überschrift: "Begriffsbestimmungen im Gelegenheitsverkehr" - nicht auf den Linienverkehr anzuwenden, wie es auch das LAG Baden-Württemberg mit Urteil vom 20.05.2001 (- 4 Sa 118/00 - juris) entschieden habe.

    Das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.05.2001 befasse sich exakt mit der hier streitigen Rechtsfrage, ob der Begriff "Wartezeit" aus § 5.2 MTV auch im Linienverkehr Anwendung finde und somit einen Anspruch auf Bezahlung solcher Zeiten begründe oder ob ein solcher Anspruch eben nur im Gelegenheitsverkehr bestehe (LAG Baden-Württemberg, 20.05.2001 - 4 Sa 118/00 - juris) .

    Dass die Tarifvertragsparteien die Wartezeit ausdrücklich nur im Gelegenheitsverkehr, nicht aber im Linienverkehr definiert haben, zeigt, dass sie die Problematik der Wartezeit erkannt haben und spricht dafür, dass sie davon ausgingen, dieser Begriff sei nur für den Gelegenheitsverkehr einschlägig (LAG Baden-Württemberg, 20.05.2001 - 4 Sa 118/00 - juris) .

    Zu Recht hat das LAG Baden-Württemberg (20.05.2001 - 4 Sa 118/00 - juris) ausgeführt, dass den Tarifvertragsparteien klar gewesen sein muss, dass sich die Lenkzeiten im Linienverkehr wegen des einzuhaltenden Takts und der zeitlichen Lage der zu bedienenden Kurse nicht nahtlos aneinanderfügen.

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 121/91

    Anfallen von Wartezeiten eines Omnibusfahrers im Linienverkehr - Vergütung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Etwas anderes ergebe sich nicht aus Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.1991 (- 4 AZR 121/91 - juris) .

    Das Urteil des BAG vom 23.10.1991 (- 4 AZR 121/91 - juris) , führe aus, dass sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Begriffe Wartezeit, Freizeit und Pausen nicht voneinander klar abgrenzen ließen.

    Zudem habe das BAG im Urteil vom 23.10.1991 (- Az. 4 AZR 121/91-) klargestellt, dass "Wartezeiten" nicht nur im Gelegenheitsverkehr anfielen und dies damit begründet, dass eine andere Auffassung von den allein maßgeblichen Bestimmungen des - mit dem hier inhaltsgleichen - MTV nicht gedeckt sei.

    Der Kläger könne sich nicht auf das Urteil des BAG vom 23.10.1991 (- 4 AZR 121/91-juris) stützen, weil im dortigen Fall das BAG Arbeitsunterbrechungen als Wartezeit qualifiziert habe, weil die dortige Beklagte weder wirksam Teilschichten eingeführt noch die Arbeitsunterbrechungen als Pause festgelegt habe.

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.1991 (- 4 AZR 121/91 - juris) musste sich mit der vorliegenden Problematik nicht befassen, weil kein Vortrag der Parteien aus dem Tatbestand ersichtlich ist, dass sich die Parteien darüber gestritten hätten, ob die tarifliche Vergütungsregelung der Wartezeit nur für den Gelegenheitsverkehr gelten soll.

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17; 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - 08.09.1999 - 4 AZR 661/98 - juris) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17; 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - 08.09.1999 - 4 AZR 661/98 - juris) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17; 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - 08.09.1999 - 4 AZR 661/98 - juris) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 892/78

    Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Denn nach der vergütungsrechtlichen Definition ist Arbeitsbereitschaft die "Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung" (BAG 28.01.2981 - 4 AZR 892/78 - juris) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17; 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - 08.09.1999 - 4 AZR 661/98 - juris) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13

    Wartezeiten im Linienverkehr - Pause

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 31. Januar 2013 - 16 Sa 129/12 - aufgehoben.
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