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   LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13   

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https://dejure.org/2014,16824
LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 (https://dejure.org/2014,16824)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 (https://dejure.org/2014,16824)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 16 Sa 1299/13 (https://dejure.org/2014,16824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tricksereien bei Zeiterfassung rechtfertigen fristlose Kündigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erschlichene Pausen - Fristlose Kündigung auch nach 25 Jahren gerechtfertigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tricksen bei der Zeiterfassung kostet den Job!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Tricksen" bei der Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung - auch bei langer Betriebszugehörigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job. Fristlose Kündigung nach mehr als 25-jähriger Betriebszugehörigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Manipulation der Zeiterfassung: Fristlose Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Manipulation der Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung ist Vertrauenssache

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Rausschmiss ist rechtens - Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug rechtfertigt auch bei langer Betriebszugehörigkeit fristlose Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Betrug bei Arbeitszeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Täuschung bei Zeiterfassung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    An der Stechuhr mehrfach getrickst - fristlose Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.09.2014)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Schummeln bei der Zeiterfassung kostet Job!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrug bei Arbeitszeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs trotz langer Betriebszugehörigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Absichtlich falsche Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug - fristlose / außerordentliche Kündigung wirksam!

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung auch nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer über Arbeitszeiten lügt, riskiert die Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz langer Betriebszugehörigkeit ist eine fristlose Kündigung durch einen Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täuschung bei Zeiterfassung im Betrieb: Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täuschen bei der Zeiterfassung rechtfertigt Kündigung!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Absichtlich falsche Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2018 - 5 Sa 438/17

    Kündigung, betriebsbedingt, Outsourcing, Streichung, Arbeitsplatzwegfall,

    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme, § 241 Abs. 2 BGB (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 -, Rn. 14, juris; LAG Rheinland Pfalz, Urt. v. 03.02.2016 - 7 TaBV 20/15 -, Rn. 72, juris; Hessisches LAG, Urt. v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 -. Rn. 22, juris).
  • LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16

    Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag;

    Dies unterscheidet des Fall etwa von dem, der dem Urteil des Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17. Februar 2014 (- 16 Sa 1299/13 - Juris) zugrunde lag, bei dem der Arbeitnehmer bewusst durch das Halten seines Portemonnaies vor das Zeiterfassungsgerät den Eindruck erwecken wollte, er steche ordnungsgemäß aus, was er jedoch durch das Abdecken des Chips mit seiner Hand verhinderte.
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