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   LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09   

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https://dejure.org/2010,2482
LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 (https://dejure.org/2010,2482)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 (https://dejure.org/2010,2482)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2010 - 16 Sa 1502/09 (https://dejure.org/2010,2482)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit des Anspruchs

  • Betriebs-Berater

    Vererbbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Können offene Urlaubsansprüche vererbt werden?

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch Arbeitnehmer ist vererblich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist vereblich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 106
  • BB 2010, 3160
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2010 - 16 Sa 1502/09 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

    Folgt der tarifliche Mehrurlaub im Sinne eines "Gleichlaufs" den gesetzlichen Urlaubsansprüchen, so handelt es sich ebenfalls um einen reinen Geldanspruch (s. auch Entscheidungen der Kammer vom 22.04.2010, 16 Sa 1502/09, NZA 2011, 106; vom 24.06.2010, 16 Sa 371/10, juris).
  • LAG Thüringen, 09.06.2011 - 6 Sa 21/11

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers; unbegründete Erbenklage

    Dies gilt auch nach Aufgabe der Surrogatstheorie (a. A. LAG Hamm 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09).
  • ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers und Abgeltung des

    Die Kläger sind unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22.04.2010 - Aktenzeichen: 16 Sa 1502/09 - der Auffassung, dass der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod der Ehefrau und Mutter nicht mehr in Anspruch genommene Erholungsurlaub im Umfang von 20 Tagen aus dem Jahr 2008 und 30 Tagen aus dem Jahr 2009 in Geld abzugelten sei.

    Entgegen der bislang vom Bundesarbeitsgericht dazu vertretenen Auffassung, nach der ein Abgeltungsanspruch voraussetzt, dass der betreffende Arbeitnehmer lebt (so nur z.B.: BAG vom 23.06.1992 - 9 AZR 111/91 -, DB 1992, S. 2404;, NZA 1990, S. 238), entsteht auch in dem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis infolge Tod des Arbeitnehmers sein (rechtliches) Ende findet, ein - vererblicher - Anspruch auf Urlaubsabgeltung (so nunmehr: LAG Hamm vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 -, BeckRS 2010, 71902, Revision eingelegt unter 9 AZR 152/10).

  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10

    Geltung tariflicher Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsanspruch des lang

    Nach der durch das Bundesarbeitsgericht auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vorgenommenen richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion stellt die Urlaubsabgeltung in Fällen der vorliegenden Art, bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit, eine Geldleistung dar, die an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist (vgl. auch Entscheidung der Kammer vom 22.04.2010, 16 Sa 1502/09).
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