Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16574
LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21 (https://dejure.org/2022,16574)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21 (https://dejure.org/2022,16574)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 16 Sa 1750/21 (https://dejure.org/2022,16574)
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Volltextveröffentlichung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Änderungskündigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - Mutterschutz - Elternzeit

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung trotz Elternzeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung trotz Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Elternzeit

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit einer Kündigung trotz Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Kündigung in der Elternzeit

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Elternzeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Erlaubtheit einer Kündigung in der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Änderungskündigung kann in Einzelfällen auch während der Elternzeit erfolgen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kündigungsschutz in der Elternzeit - Kündigung während der Elternzeit gebilligt!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Soweit die Klägerin vorliegend rügt, dass das Arbeitsgericht keine Feststellungen getroffen habe, ob ein besonderer Fall im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 4 BEEG vorliegt, so können Bedenken gegen eine Zulässigkeitserklärung nur im Widerspruchsverfahren gegebenenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - zitiert nach juris, dort Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - zitiert nach juris, dort Rn. 24 m. w. N.) kann sich eine einzelfallbezogene Interessenabwägung bei betriebsbedingten Kündigungsgründen, wenn überhaupt, allenfalls in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken.

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - zitiert nach juris, Rn. 19).

    Die Gestaltung des Anforderungsprofils für einen Arbeitsplatz unterliegt grundsätzlich der freien "unternehmerischen" Disposition (vgl. BAG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 23).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Sowohl bei einer der Klage stattgebenden als auch bei einer sie abweisenden Sachentscheidung muss zuverlässig feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (vgl. BAG, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - zitiert nach juris, Rn. 10 m.w.N.).

    Bei einem auf Beschäftigung gerichteten Klageantrag muss einerseits für den Prozessgegner aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein, in welchen Fällen er bei Nichterfüllung der ausgeurteilten Verpflichtung mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - zitiert nach juris, Rn. 11).

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Dabei hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 31; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 35) eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Entscheidung die Vermutung für sich, dass sie aus sachlichen Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht.

    Im Prozess hat der Arbeitnehmer Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 35).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Bei diesen kommt es für die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer nicht nur darauf an, ob die Arbeitnehmer nach ihren bisherigen Tätigkeiten miteinander verglichen und damit gegeneinander ausgetauscht werden können (vgl. BAG, Urteil vom 9. September 2010 - 2 AZR 936/08 - zitiert nach juris, dort Rn. 44).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    (a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es dem Arbeitgeber, vor einer Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, gegebenenfalls auch zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen anzubieten (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 26 m.w.N.).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Bei einer Kündigung, die dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, ist bei der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung die Diskriminierungsverbote des AGG und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierung der Sozialwidrigkeit zu beachten (BAG, Urteil vom 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 34ff.; BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 35; BAG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Bei einer Kündigung, die dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, ist bei der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung die Diskriminierungsverbote des AGG und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierung der Sozialwidrigkeit zu beachten (BAG, Urteil vom 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 34ff.; BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 35; BAG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    Bei einer Kündigung, die dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, ist bei der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung die Diskriminierungsverbote des AGG und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierung der Sozialwidrigkeit zu beachten (BAG, Urteil vom 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 34ff.; BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 35; BAG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 15) ist eine unternehmerische Entscheidung gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

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