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   LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06   

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LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 (https://dejure.org/2007,13099)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 (https://dejure.org/2007,13099)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2007 - 16 Sa 1900/06 (https://dejure.org/2007,13099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei gemeinsamem Betrieb mit ausländischen Unternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KSchG; § 23 KSchG
    Mitberücksichtigung von in einem Unternehmen im Ausland arbeitenden Mitarbeitern bezüglich des Geltungsbereichs nach § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Bildung eines gemeinsamen Betriebes durch ein deutsches sowie ein ausländisches Unternehmen; Erfordernis des Erfüllens ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitberücksichtigung von in einem Unternehmen im Ausland arbeitenden Mitarbeitern bezüglich des Geltungsbereichs nach § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Bildung eines gemeinsamen Betriebes durch ein deutsches sowie ein ausländisches Unternehmen; Erfordernis des Erfüllens ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1033
  • NZI 2008, 47
  • NZA-RR 2008, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06
    Die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind nur erfüllt, wenn mehr als 5 (Alt-) Arbeitnehmer vorhanden sind, die bereits am 31.12.2003 im Betrieb beschäftigt waren (so BAG, Urteil vom 21.09.2006, Aktenzeichen 2 AZR 840/05 in NZA 2007, 740-745) oder regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden.
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01

    Kündigungsschutz - Konzernholding

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06
    Zwar kann der Auffassung des Klägers gefolgt werden, dass insoweit Lösungen gefunden werden können, jedoch können diese dem ausländischen Unternehmen nicht durch den deutschen Gesetzgeber auferlegt werden (BAG, Urteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen 2 AZR 386/03 in NZA 2004, 1380 - 1383, BAG, Urteil vom 13.06.2002, Aktenzeichen 2 AZR 327/01 in NZA 2002, 1147 - 1150 sowie Urteil des BAG vom 21.01.1999, Aktenzeichen 2 AZR 648/97 in NZA 1999, 539 - 543).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 648/95

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes i.R.d. Rechtsprechung über einen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06
    Die Kammer folgt insoweit in vollem Umfang der Rechtsauffassung des BAG, wonach die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Inland erfüllt werden müssen (so Urteil des BAG vom 09.10.1997, Az 2 AZR 64/97 in NZA 1998, 141 - 143; Urteil des BAG vom 07.11.1996, Az 2 AZR 648/95 in RzK I 4 c Nr. 24).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06
    Die Kammer folgt insoweit in vollem Umfang der Rechtsauffassung des BAG, wonach die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Inland erfüllt werden müssen (so Urteil des BAG vom 09.10.1997, Az 2 AZR 64/97 in NZA 1998, 141 - 143; Urteil des BAG vom 07.11.1996, Az 2 AZR 648/95 in RzK I 4 c Nr. 24).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06
    Zwar kann der Auffassung des Klägers gefolgt werden, dass insoweit Lösungen gefunden werden können, jedoch können diese dem ausländischen Unternehmen nicht durch den deutschen Gesetzgeber auferlegt werden (BAG, Urteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen 2 AZR 386/03 in NZA 2004, 1380 - 1383, BAG, Urteil vom 13.06.2002, Aktenzeichen 2 AZR 327/01 in NZA 2002, 1147 - 1150 sowie Urteil des BAG vom 21.01.1999, Aktenzeichen 2 AZR 648/97 in NZA 1999, 539 - 543).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06
    Zwar kann der Auffassung des Klägers gefolgt werden, dass insoweit Lösungen gefunden werden können, jedoch können diese dem ausländischen Unternehmen nicht durch den deutschen Gesetzgeber auferlegt werden (BAG, Urteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen 2 AZR 386/03 in NZA 2004, 1380 - 1383, BAG, Urteil vom 13.06.2002, Aktenzeichen 2 AZR 327/01 in NZA 2002, 1147 - 1150 sowie Urteil des BAG vom 21.01.1999, Aktenzeichen 2 AZR 648/97 in NZA 1999, 539 - 543).
  • LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11

    Betriebsbedingte Kündigung eines ausländischen Arbeitgebers - Anwendbarkeit des

    Der deutsche Gesetzgeber kann einem ausländischen Unternehmen schwerlich arbeitsrechtliche Maßnahmen auferlegen, die sich aus dem nationalen Kündigungsschutzrecht ergeben (so LAG Hannover, Urteil vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 - juris, Rn. 40).

    Eine Weiterbeschäftigungspflicht könnte gegebenenfalls auch zu dem Widerspruch führen, dass eine Kündigung nach deutschem Recht unwirksam wäre, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen im Ausland jedoch aufgrund des Rechts des ausländischen Staates nicht durchsetzbar wäre (so auch LAG Hannover, Urteil vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 - juris, Rn. 40).

  • ArbG München, 09.02.2021 - 41 Ca 6253/2

    Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Leistungen, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Gesellschaft,

    Der deutsche Gesetzgeber kann einem ausländischen Unternehmen schwerlich arbeitsrechtliche Maßnahmen auferlegen, die sich aus dem nationalen Kündigungsschutzrecht ergeben (so LAG Hannover, Urteil vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 - juris, Rn. 40; ebenso LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011 - 5 Sa 1/11 m.w.N.).
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