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   LAG Niedersachsen, 14.10.2015 - 16 Sa 281/15   

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https://dejure.org/2015,37438
LAG Niedersachsen, 14.10.2015 - 16 Sa 281/15 (https://dejure.org/2015,37438)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2015 - 16 Sa 281/15 (https://dejure.org/2015,37438)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 16 Sa 281/15 (https://dejure.org/2015,37438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG; § 18 Abs. 1 BEEG
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin in Elternzeit bei möglicher Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit

  • IWW

    § 18 Abs. 1 BEEG, § ... 18 Abs. 1 Satz 4, 5 BEEG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 64 Abs. 2 c ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 Sätze 1, 2, 5 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin in Elternzeit bei möglicher Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BEEG § 18 Abs. 1
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin in Elternzeit bei möglicher Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung einer sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.10.2015 - 16 Sa 281/15
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (20.01.2015 - 2 AZR 500/03, Rn. 20, 21) auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Elternzeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet.
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