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   LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20   

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LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20 (https://dejure.org/2020,33625)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2020 - 16 Sa 53/20 (https://dejure.org/2020,33625)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 (https://dejure.org/2020,33625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 3 GG; für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie Niedersachsen/Bremen v. 23.08.2005 ; § 5 Nr. 2 Buchst. c) MTV
    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normsetzung; Zulässige Differenzierung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit in einem Tarifvertrag; Praktische Konkordanz zwischen Grundrechtsausübung ...

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachtarbeitszuschlag, Schichtarbeitszusatz - und der Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Dem Ergebnis stehe auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - nicht entgegen.

    Nach Auffassung des Klägers habe das Arbeitsgericht unzutreffend und entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - den Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG auf einen Zuschlag in Höhe von 50% abgelehnt.

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Berufungsbegründung befasst sich ua. auch damit, dass und warum nach Anschauung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts nicht mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - in Übereinstimmung zu bringen ist.

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 52 ausführt, dass die Teilhabe am sozialen Leben durch unregelmäßige Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen nicht in einem höheren Maße gefährdet werde als bei Nachtarbeit innerhalb von regelmäßigen Schichten, ist doch zu berücksichtigen, dass jede Abweichung von der regulären Arbeitszeit innerhalb - meist lange im Voraus - feststehender Schichten für die davon betroffenen Arbeitnehmer eine erneute Abstimmung der Lebensbereiche Arbeit und Familie, Freunde sowie Freizeit erforderlich macht.

    (5) Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - mit der vorliegenden Entscheidung in Einklang zu bringen.

    In dem Urteil vom 21. März 2018 hatte der 10. Senat - wie die Kammer im vorliegenden Fall auch - praktische Konkordanz zwischen der Grundrechtsausübung durch die Tarifvertragsparteien und den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen herzustellen und die Grundrechtsausübung der Tarifvertragsparteien überwiegend deshalb hinter den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen zurücktreten lassen, weil der Zuschlag für Nachtarbeit (50%) im Verhältnis zum Zuschlag für Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (15%) ua. "um mehr als das Dreifache höher" war (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 47) und damit eine deutliche Schlechterstellung der Nachtarbeit leistenden Schichtarbeitnehmer bei der Bezahlung der Nachtarbeit im Vergleich zu den Arbeitnehmern, die Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen leisten, bestehe (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 48).

    Dafür, dass das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - jegliche tarifvertragliche Differenzierung zwischen Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit als unzulässig erachtet, bestehen keine Anhaltspunkte.

    Die Entscheidung vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - lässt insbesondere nicht erkennen, dass der Senat von der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 -, in welcher über eine Differenzierung von Nachtarbeit (50%) und Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20%) im Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel zu entscheiden war, abrücken wollte (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 54).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Ist eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht einschlägig, entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Brutto(stunden)lohn einen angemessenen Ausgleich darstellt (BAG 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 16, BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn, 59 mwN).

    Von dieser Zuschlagshöhe kann abzuweichen sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit unter qualitativen oder quantitativen Aspekten vom Regelfall abweicht (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 27 ff.).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der damit einhergehenden erhöhten gesundheitlichen Belastung regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 30 % als angemessen anzusehen (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28).

    Die Regelungen in § 6 ArbZG resultieren ua. aus der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    (a) Der Zuschlag für Nachtarbeit nach § 5 Ziff. 2 b) MTV verfolgt neben dem Gesundheitsschutz auch den Zweck, die sozialen Folgen ("soziale Desynchronisation"), die mit jeder Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Mehrheit der Arbeitnehmer und damit außerhalb des üblichen Tagesablaufs verbunden sind, zu mindern (BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 22).

    Wie der Kläger unter Verweis auf die Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - (Rn. 15) zutreffend ausführt, ist bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung.

    Die Entscheidung vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - lässt insbesondere nicht erkennen, dass der Senat von der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 -, in welcher über eine Differenzierung von Nachtarbeit (50%) und Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20%) im Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel zu entscheiden war, abrücken wollte (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 54).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Sie müssen insoweit praktische Konkordanz herstellen (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 21) und gleichheitswidrige Differenzierungen in Tarifnormen unterbinden (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 653/18 - Rn. 25).Dabei haben die Gerichte bei der Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Schutzauftrags in den Blick zu nehmen, dass eine besondere Form der Grundrechtskollision bewältigt und die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit mit den betroffenen Individualgrundrechten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden muss.

    Die Gerichte dürfen mithin nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26).

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Dies ist der Fall, wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 31).

    Damit ist dem Zweck der Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 31), auch für die Zukunft genüge getan.

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Diese Form der Kompensation entspricht dem in § 1 Nr. 1 ArbZG verfolgten Ziel des Gesundheitsschutzes sogar in höherem Maße als die Zahlung von Zuschlägen (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Ist eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht einschlägig, entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Brutto(stunden)lohn einen angemessenen Ausgleich darstellt (BAG 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 16, BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn, 59 mwN).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen der größeren Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Bei Nachtarbeitszuschlägen, die diese Marge überschreiten, ist nicht auszuschließen, dass deren Höhe (auch) auf anderen Gründen beruht (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - Rn. 49).
  • LAG Niedersachsen, 06.08.2020 - 6 Sa 64/20

    Tariflich geregelte unterschiedliche Nachtzuschläge und allgemeiner

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20
    Die Balance zwischen (Nacht-)Arbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen, ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75, juris).
  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 942/12

    Tarifvertrag - Tariflücke - Schließung einer unbewussten Tariflücke

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 Sa 133/20

    Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Regelung

    Der Umstand, dass nach § 5 Ziff. 2 c) MTV ein Anspruch auf einen Zuschlag für die Schichtarbeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr besteht, spricht für den Willen der Tarifvertragsparteien, diese Arbeitszeit zu verteuern, um die mit der Leistung von Nachtarbeit in Schichtarbeit verbundenen Erschwernisse auszugleichen (ebenso LAG Niedersachsen 08.10.2020 - 16 Sa 53/20 -, juris Rn. 51).

    Von daher ist es nach Auffassung der Kammer nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit im geringeren Maße in das Familienleben und Freizeitverhalten eingreift, als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten typischerweise unregelmäßig geleistete Nachtarbeit (vgl. LAG Niedersachsen 06.08.2020 - 6 Sa 64/20 -, Rn. 75, juris; LAG Niedersachsen 08.10.2020 - 16 Sa 53/20 -, juris Rn. 54) .

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 422/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 426/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 410/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 424/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 406/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 420/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 413/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 419/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 416/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 403/20

    Tarifautonomie und Grundrechtsschutz der Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 432/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 407/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 429/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 430/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 433/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 431/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 411/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 425/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 427/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 402/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 417/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 423/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 404/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 414/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 434/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 409/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 412/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 421/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 415/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 418/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 408/20

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz;

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