Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 14.04.2011

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13592
LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 (https://dejure.org/2012,13592)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 (https://dejure.org/2012,13592)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 16 Sa 560/10 (https://dejure.org/2012,13592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22.11.2011 (C-214/10, KHS ./. Schulte, NZA 2011, 1333) in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung erneut darauf hingewiesen, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG grundsätzlich einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die für die Ausübung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraumes oder eines Übertragungszeitraums umfassen.

    Insoweit entspricht der Verzicht auf die Verfügbarkeit nach § 3 Abs. 1 EAO den mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verfolgten doppelten Zweck, der, wie der Europäische Gerichtshof vielfach ausgeführt hat, darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. zuletzt Urteil vom 22.11.2011, KHS ./. Schulte, C-214/10, NZA 2011, 1333).

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 30.07.1986, 8 AZR 475/84, DB 1986, 2394; vom 26.05.1988, 8 AZR 774/85, DB 1989, 182).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 30.07.1986, 8 AZR 475/84, DB 1986, 2394; vom 26.05.1988, 8 AZR 774/85, DB 1989, 182).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .

    b) Das Berufungsgericht geht mit den Landesarbeitsgerichten Hamm (16 Sa 560/10 und 16 Sa 148/11), Berlin-Brandenburg (19 Sa 795/11 und 19 Sa 1229/11) und Düsseldorf (5 Sa 416/11) davon aus, dass durch die von der Klägerin initiierte konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien deren Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und damit das Arbeitsverhältnis zugleich derart sinnentleert hat, dass Urlaubsansprüche während der Zeit des Arbeitslosengeldbezuges nicht entstanden sind.

  • LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21

    Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung

    Die von der Beklagte bereits in erster Instanz zitierten Urteile des LAG Hamm, Urteil vom 13. Februar 2012 - 16 Sa 560/10 -, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Dezember 2011 - 19 Sa 795/11 und 19 Sa 1229/11 -, juris und LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 10 Sa 19/11 -, juris ) gehen davon aus, die Kammer sieht dieses nicht anders.

    Insoweit steht auch die Argumentation des LAG Hamm aus 2012 (Urteil vom 13. Februar 2012, 16 Sa 560/10, juris) nicht im Einklang mit dieser Rechtsprechung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Entscheidung des EuGH zeitlich nach der des LAG Hamm ergangen ist.

  • LAG Hessen, 12.11.2013 - 13 Sa 543/13

    Rente wegen voller Erwerbsminderung und Urlaubsanspruch

    Allein diese Auslegung ist auch unionsrechtskonform, wie das BAG in der oben angeführten Entscheidung ausführlich und in Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen (z. B.: LAG Hamm vom 13. Februar 2012, -16 Sa 148/11- und -16 Sa 560/10 -, zitiert nach juris) dargelegt hat.
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37184
LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10 E (https://dejure.org/2011,37184)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.2011 - 16 Sa 560/10 E (https://dejure.org/2011,37184)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 2011 - 16 Sa 560/10 E (https://dejure.org/2011,37184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung eines Chefarztes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 3 S. 1, 2 BetrVG; § 5 Abs. 4 BetrVG; § 102 Abs. 1 S. 1, 3 BetrVG; § 611 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 1 BGB
    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines ärztlichen Direktors bei unterlassener Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines ärztlichen Direktors bei unterlassener Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines ärztlichen Direktors bei unterlassener Betriebsratsanhörung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Maßgeblich für die Qualifizierung eines Chefarztes als leitender Angestellter im Sinne der Vorschrift ist vielmehr, ob er nach der konkreten Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben kann (BAG, 05.05.2010, 7 ABR 97/08, NZA 2010, Seite 955 = NJW 2010, Seite 2746).

    Sieht der Arbeitsvertrag entsprechende Beteiligungsrechte vor, die auf den Status eines leitenden Angestellten hindeuten könnten, kommt es auf die tatsächliche Vertragsausübung an (BAG, 05.05.2010, a.a.O., B II 1 b).

    Hinzu kommt, dass die Wahrnehmung der Aufgaben, welche die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erfüllen sollen, für die Tätigkeit des Angestellten prägend sein und jedenfalls einen beachtlichen Teil seiner Tätigkeit beanspruchen müssen (BAG, 05.05.2010, a.a.O., B. II 2. b. ee).

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Entscheidend - und damit auch entscheidend für die Pflicht zur Anhörung vor Ausspruch einer Kündigung - ist allein die objektive Rechtslage (BAG, 25.10.2001, 2 AZR 358/00, EzA Nr. 64 zu § 5 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing, 12. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 34; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 25. Auflage, § 5 BetrVG).

    Die Regelung des § 5 Abs. 4 BetrVG enthält keine Regelbeispiele, sondern gibt lediglich dann eine Entscheidungshilfe, wenn noch Zweifel bestehen (BAG, 25.10.2001, 2 AZR 358/00, a.a.O.) Unerheblich ist daher zum einen die Frage, ob der Kläger einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 BetrVG).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Beschluss des Großen Senates des BAG vom 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB, Beschäftigungspflicht) steht dem Arbeitnehmer auch während des Kündigungsschutzprozesses ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch zu.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der sogenannten abgestuften Darlegungs- und Beweislast nicht nur die objektiven Merkmale für einen Kündigungsgrund zu beweisen, sondern auch alle Tatsachen, die einen vom Kündigenden behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG 12.08.1976, 2 AZR 237/75, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; BAG 24.11.1983, 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 zu § 626 BGB; BAG 24.08.1993, 2 AZR 154/93, AP Nr. 112 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der sogenannten abgestuften Darlegungs- und Beweislast nicht nur die objektiven Merkmale für einen Kündigungsgrund zu beweisen, sondern auch alle Tatsachen, die einen vom Kündigenden behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG 12.08.1976, 2 AZR 237/75, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; BAG 24.11.1983, 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 zu § 626 BGB; BAG 24.08.1993, 2 AZR 154/93, AP Nr. 112 zu § 626 BGB).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der sogenannten abgestuften Darlegungs- und Beweislast nicht nur die objektiven Merkmale für einen Kündigungsgrund zu beweisen, sondern auch alle Tatsachen, die einen vom Kündigenden behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG 12.08.1976, 2 AZR 237/75, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; BAG 24.11.1983, 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 zu § 626 BGB; BAG 24.08.1993, 2 AZR 154/93, AP Nr. 112 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Der konkrete Inhalt dieser Pflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und seinen spezifischen Anforderungen (BAG, 12.05.2010, 2 AZR 845/08, NZA 2010, Seite 1348).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Die Prüfung des Kündigungssachverhaltes ist deshalb dahingehend vorzunehmen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, und ob bei der Berücksichtigung dieses Umstandes und der Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (vgl. BAG a. a. O. sowie auch BAG 02.03.1989, 2 AZR 280/88, AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Danach muss eine Vertragsverletzung vorliegen, durch die das Arbeitsverhältnis so schwer gestört ist, dass dem Kündigenden auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen weitere Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG 17.05.1984, 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB "Verdacht strafbarer Handlung"; BAG 13.12.1984, 2 AZR 454/83, AP Nr. 81 zu § 626 BGB; BAG 14.11.1984, 7 AZR 474/83, AP Nr. 83 zu § 626 BGB).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
    Danach muss eine Vertragsverletzung vorliegen, durch die das Arbeitsverhältnis so schwer gestört ist, dass dem Kündigenden auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen weitere Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG 17.05.1984, 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB "Verdacht strafbarer Handlung"; BAG 13.12.1984, 2 AZR 454/83, AP Nr. 81 zu § 626 BGB; BAG 14.11.1984, 7 AZR 474/83, AP Nr. 83 zu § 626 BGB).
  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

  • BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77

    Leitender Angestellter - Mitteilung des Arbeitgebers - Betriebsrat -

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

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