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   LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10   

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LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10 (https://dejure.org/2010,11211)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2010 - 16 Sa 804/10 (https://dejure.org/2010,11211)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 16 Sa 804/10 (https://dejure.org/2010,11211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG; § ... 367 Abs. 1 SGB 3; §§ 71 a Abs. 1, 2, 77a Satz 2 SGB 4; § 5 Nr. 1 lit a EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999; Art. 110 Abs. 4 Satz 1 GG
    Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorhandensein von Haushaltsmitteln als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses; "Sachliches Bepackungsverbot"

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG; § ... 367 Abs. 1 SGB 3; §§ 71 a Abs. 1, 2, 77a Satz 2 SGB 4; § 5 Nr. 1 lit a EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999; Art. 110 Abs. 4 Satz 1 GG
    Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorhandensein von Haushaltsmitteln als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses; "Sachliches Bepackungsverbot"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (im Anschluss an BAG vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536).

    Es kann auch dahinstehen, ob sich die Beklagte auf die in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG normierte Befristungsmöglichkeit berufen kann, obwohl der Haushaltsplan der Beklagten als rechtsfähiger bundesunmittelbarer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGB III) nicht durch ein Haushaltsgesetz von einem Haushaltsgesetzgeber verabschiedet, sondern nach § 71a Abs. 1, Abs. 2 SGB IV vom Vorstand der Beklagten aufgestellt, vom Verwaltungsrat festgestellt und von der Bundesregierung genehmigt wird (offen gelassen von BAG vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Haushalt Rn.11; BAG vom 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257, Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 10).

    Dabei müssen die Rechtsvorschriften, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht werden, selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverträge auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuführen sind, enthalten (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 22; BAG vom 02.09.2009 a.a.O. Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

    Diese Auslegung von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 17 -22; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

    Diese Auslegung der Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 17.03.2010 (a.a.O. Rn. 10 - 14) noch einmal bekräftigt und die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründe für diese Auslegung nochmals ausgeführt.

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 14).

    Erforderlich seien objektive und nachprüfbaren Vorgaben, die gewährleisten könnten, dass die bereit gestellten Mittel tatsächlich zur Deckung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs genutzt werden (BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 15).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Haushalt Rn.11; BAG vom 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257, Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 10).

    Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die nicht dauerhaft, sondern nur zeitweilig anfallen (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 14).

    Dabei müssen die Rechtsvorschriften, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht werden, selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverträge auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuführen sind, enthalten (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 22; BAG vom 02.09.2009 a.a.O. Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

    Diese Auslegung von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 17 -22; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

  • BSG, 28.02.1974 - 7 RKg 4/71

    Haushaltsgesetz - Eingriff in subjektive Rechte - Sachliches Bepackungsverbot -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Zugleich soll die Bewilligung des Budgets nicht von sachlichen "Auflagen", vor allem solchen, die das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat ordnen, abhängig gemacht werden (zum Ganzen BAG vom 04.05.1956 - 1 AZR 506/55, AP Nr. 10 zu Art. 3 GG Rn. 16; BSG vom 28.02.1974 - 7 RKg 4/71, MDR 1974, 1052 Rn. 12; VerfGH NRW vom 14.05.1996 - 5/95, NVwZ 1997, 57, Rn. 67 zu dem allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatz des Bepackungsverbots; VerfGH Saarland vom 13.03.2006 - Lv 5/05, juris Rn. 73 zu Art. 105 Abs. 2 Satz 1 der Saarländischen Landesverfassung).

    Hierzu gehören alle materiell-rechtlichen Vorschriften, die erforderlich sind, um der Verwaltung den Vollzug des Haushaltsplans zu ermöglichen (BSG vom 28.02.1974 a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Haushalt Rn.11; BAG vom 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257, Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 10).

    Dabei müssen die Rechtsvorschriften, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht werden, selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverträge auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuführen sind, enthalten (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 22; BAG vom 02.09.2009 a.a.O. Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.07.2006 (C-212/04 [Adeneler], NJW 2006, 2465) zu Rn. 68 entgegen der Ansicht der Beklagten nicht ausgeführt, dass der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit hat, die Sachgrundbefristung des § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG zu schaffen.

    Bereits in dieser Entscheidung hat der Gerichtshof in unmittelbarem Anschluss an die von der Beklagten angezogenen Textstelle ausgeführt, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne des § 5 Nr. 1 lit a der Rahmenvereinbarung dahin zu verstehen sei, dass er genau bezeichnete, konkrete Umstände meint, die eine bestimmte Tätigkeit kennzeichnen und daher in diesem speziellen Zusammenhang die Verwendung aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge rechtfertigen können (EuGH vom 04.07.2006 a.a.O. Rn. 69).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Auch unter Berücksichtigung des Spielraums der Mitgliedstaaten knüpft der Europäische Gerichtshof in der weiter von der Beklagten angezogenen Entscheidung vom 23.04.2009 (C-378/07 [Angelidaki] Rn. 96) an diese Begriffsdefinition an.

    Er führt weiter aus, dass eine rein formale Vorschrift, die die Verwendung aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge nicht mit objektiven Faktoren, die mit den Besonderheiten der betreffenden Tätigkeit und den Bedingungen ihrer Ausführung zusammenhängen, spezifisch rechtfertigt, die konkrete Gefahr eines missbräuchlichen Rückgriffs auf diese Art von Verträgen birgt und daher mit dem Ziel und der praktischen Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung unvereinbar sei (EuGH vom 23.04.2009 a.a.O. Rn. 98).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Für die Auslegung ist nicht an dem reinen Wortlaut des Antrags festzuhalten, sondern auch das übrige Klagevorbringen zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589 Rn. 20).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Nach dem Obsiegen in erster Instanz steht dem Arbeitnehmer auch im Rahmen der Befristungskontrollklage ein Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu (BAG vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 04.05.1956 - 1 AZR 506/55
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Zugleich soll die Bewilligung des Budgets nicht von sachlichen "Auflagen", vor allem solchen, die das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat ordnen, abhängig gemacht werden (zum Ganzen BAG vom 04.05.1956 - 1 AZR 506/55, AP Nr. 10 zu Art. 3 GG Rn. 16; BSG vom 28.02.1974 - 7 RKg 4/71, MDR 1974, 1052 Rn. 12; VerfGH NRW vom 14.05.1996 - 5/95, NVwZ 1997, 57, Rn. 67 zu dem allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatz des Bepackungsverbots; VerfGH Saarland vom 13.03.2006 - Lv 5/05, juris Rn. 73 zu Art. 105 Abs. 2 Satz 1 der Saarländischen Landesverfassung).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 5/95

    Normenkontrollverfahren gegen nordrhein-westfälisches Haushaltsgesetz 1995

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10
    Zugleich soll die Bewilligung des Budgets nicht von sachlichen "Auflagen", vor allem solchen, die das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat ordnen, abhängig gemacht werden (zum Ganzen BAG vom 04.05.1956 - 1 AZR 506/55, AP Nr. 10 zu Art. 3 GG Rn. 16; BSG vom 28.02.1974 - 7 RKg 4/71, MDR 1974, 1052 Rn. 12; VerfGH NRW vom 14.05.1996 - 5/95, NVwZ 1997, 57, Rn. 67 zu dem allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatz des Bepackungsverbots; VerfGH Saarland vom 13.03.2006 - Lv 5/05, juris Rn. 73 zu Art. 105 Abs. 2 Satz 1 der Saarländischen Landesverfassung).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 5/05
  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09

    Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2016 - 3 Sa 8/16

    Befristung - zeitlich uneingeschränktes Anschlussverbot - kein Vertrauensschutz

    Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamen Kündigungen gelten auch wenn - wie hier - um die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird (BAG 15. März 1989 - 7 AZR 264/88 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 126; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2014 - 7 Sa 64/13 - LAGE TzBfG § 14 Nr. 82; LAG Düsseldorf 12. Oktober 2010 - 16 Sa 804/10 - LAGE TzBfG § 14 Nr. 60).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 17a Sa 14/16

    Befristung - Anschlussverbot

    Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kläger ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung des LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf 12. Oktober 2010 - 16 Sa 804/10 - Rn. 44).
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