Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Mehrarbeitsvergütung: Überstunden sind mit Gehalt abgegolten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 612
Mehrarbeitsvergütung - rechtsportal.de
BGB § 612
Mehrarbeitsvergütung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für Vergütung von Überstunden; Annahme vertraglich geschuldeter Leistungen bei Erbringung von Mehrarbeit; Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden; Überstunden wegen Erbringung "alltäglicher Aufgaben" zu unbestimmt; ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 04.06.2020 - 8 Ca 990/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Mit dem Vortrag, zu bestimmten Zeiten gearbeitet zu haben, behauptet der Arbeitnehmer regelmäßig zugleich, während der genannten Zeiten die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht zu haben (vgl. BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 10).Für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (vgl. BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 14 m.w.N.).
geduldet hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer geleistete Überstunden dann, wenn er weiß, dass dieser Überstunden leistet, diesen Umstand hinnimmt und keine Maßnahmen ergreift, um diese zukünftig zu verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 21).
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Die Vergütung von Überstunden setzt - bei Fehlen einer tarifvertraglichen Regelung - entweder eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung oder eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 612 Abs. 1 BGB voraus (vgl. BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 13).Dies ist nach § 612 BGB der Fall, wenn die Arbeitsleistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 15).
- LAG Niedersachsen, 06.05.2021 - 5 Sa 1292/20
Arbeitszeitkontrollen, Überstunden, Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
(2) Die dem Arbeitgeber mit dem oben genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofes auferlegte Pflicht zur Errichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems führt nicht zu einer Modifizierung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 5 Sa 1292/20 - zitiert nach juris, Revision eingelegt, Az.: - 5 AZR 359/12 -).
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 17 m.w.N.). - EuGH, 14.05.2019 - C-55/18
Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
(1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 14. Mai 2019 - C 55/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 60) müssen, um die praktische Wirksamkeit der von der Richtlinie 203/88 vorgesehenen Rechte und des in Art. 31 Abs. 2 der Charta verankerten Grundrechte zu gewährleisten, die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. - BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Danach ist ein Klageantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO ) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO ) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 19 m.w.N.). - BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 39 m.w.N.). - BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10
Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im …
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. August 2021 - 16 Sa 875/20 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. Juni 2020 - 8 Ca 990/19 - auch hinsichtlich des Streitgegenstands Vergütung von Überstunden im Umfang von 202 Stunden und 16 Minuten zurückgewiesen hat.