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   LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13   

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https://dejure.org/2013,41285
LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13 (https://dejure.org/2013,41285)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2013 - 16 Sa 879/13 (https://dejure.org/2013,41285)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2013 - 16 Sa 879/13 (https://dejure.org/2013,41285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vorformulierter Aufhebungsvertrag, tarifliches Widerspruchsrecht, Intransparenz, unangemessene Benachteiligung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vorformulierter Aufhebungsvertrag, tarifliches Widerspruchsrecht, Intransparenz, unangemessene Benachteiligung

  • IWW

    §§ 307 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB § 11 Nr. 10 Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen; Verzicht auf Möglichkeit eines Widerrufs; Verzichtserklärung und unangemessene Benachteiligung

  • hensche.de

    Aufhebungsvertrag, Klageverzicht, Aufhebungsvertrag: Klageverzicht, Aufhebungsvertrag: Anfechtung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Klausel in einem Aufhebungsvertrag bei Intransparenz und unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Klausel in einem Aufhebungsvertrag bei Intransparenz und unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Aus dem Inhalt und der äußeren Gestaltung der in einem Vertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein vom Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass sie zu Mehrfachverwendungen formuliert worden sind (BAG vom 06.09.2007, 2 AZR 722/06, NZA 2008, 219, Rdnr. 18).

    Wie das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.09.2007 (2 AZR 722/06, NZA 2008, 219) richtig herausgestellt hat, ist der reine Klageverzicht ohne jede arbeitgeberseitige Kompensation unangemessen.

    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG vom 21.04.2005, 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053; vom 06.09.2007, aaO).

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Hierdurch haben die Tarifvertragsparteien das endgültige Zustandekommen des Auflösungsvertrages hinausschieben und ein Widerrufsrecht begründen wollen (BAG vom 24.01.1985, 2 AZR 317/84, DB 1985, 1485).

    Ein solcher Verzicht kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in die Vertragsurkunde aufgenommen und muss nicht gesondert vom übrigen Vertragstext oder in einer besonderen Urkunde erklärt werden (BAG vom 24.01.1985, aaO.).

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Diese Vorschrift setzt ein gegenseitiges Nachgeben voraus, zielt also auf einen gegenseitigen Interessenausgleich ab (vgl. BAG vom 15.09.2009, 3 AZR 173/08, NZA 2010, 342).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Es ist der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu beachten (s. hierzu auch BGH vom 05.06.1997, VII ZR 324/95, NJW 1997, 2598; BGH vom 26.05.1986, XIII ZR 218/85, NJW 1986, 3134; Wolf in Wolf/L./P., AGB-Recht, § 307 158).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Es ist der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu beachten (s. hierzu auch BGH vom 05.06.1997, VII ZR 324/95, NJW 1997, 2598; BGH vom 26.05.1986, XIII ZR 218/85, NJW 1986, 3134; Wolf in Wolf/L./P., AGB-Recht, § 307 158).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Dazu gehören besondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation, wie z.B. Überrumpelung, Belehrung sowie untypische Sonderinteressen des Vertragspartners (BAG vom 31.08.2005, 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324; Kreft in AGB-Arbeitsrecht, § 310 Rdnr. 40; Stoffels, AGB-Recht, 2. Aufl., Rdnr. 478).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG vom 21.04.2005, 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053; vom 06.09.2007, aaO).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Eine maßgebliche Funktion des Transparenzgebotes nach § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB liegt zudem darin, den Vertragspartner zu einer informierten Vertragsschlussentscheidung zu befähigen (Klumpp in AGB-Arbeitsrecht § 307, Rdnr. 79; MK-BGB/Wurmnest, § 307 Rz. 55 mit Hinweis auf BGH vom 12.10.2005, IV ZR 162/03, NJW 2005, 3559, Rdnr. 44).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG vom 18.12.2008, 8 AZR 81/08, juris m.w.N.).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 2013 - 16 Sa 879/13 - aufgehoben.
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