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   LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13   

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https://dejure.org/2013,17392
LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13 (https://dejure.org/2013,17392)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13 (https://dejure.org/2013,17392)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2013 - 16 SaGa 8/13 (https://dejure.org/2013,17392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei Fristversäumnis wegen einer technischen Störung; Darlegungsanforderungen hinsichtlich einer technischen Störung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 236; ZPO § 238
    Begründungeines Wiedereinsetzungsantrags bei Fristversäumnis wegen einer technischenStörung - Darlegungsanforderungen hinsichtlich der technischen Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Dies ist als solches in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. beispielsweise BVerwG vom 19.11.1999, 2 BvR 565/98, NJW 2000, 574, BGH vom 17.05.2004, II ZB 22/03, NJW 2004, 2525).

    Auch ist vorzutragen, ob - im vorliegenden Fall - der Prozessbevollmächtigte in der Lage war, Computer und Drucker sicher zu bedienen (BGH vom 17.05.2004, aaO.).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Diese Pflicht beinhaltet zunächst, selbst alles zu unterlassen, was Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer verletzt (BAG vom 28.05.2002, 1 ABR 32/01, NZA 2003, 166, Rdnr. 45; Fitting, BetrVG, 26. Aufl. § 75, Rn. 142).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer entsprechend §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und Unterlassung weiterer Verletzungshandlungen (BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 636/08 - NZA 2010, 159; v. 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 - NZA 2007, 269, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Es handelt sich vielmehr um einen sogenannten offenen Tatbestand, bei dem der Eingriff nicht die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung ermittelt werden muss, ob er durch ein konkurrierendes anderes Interesse gerechtfertigt ist oder nicht (BAG vom 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - NZA 2009, 974).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer entsprechend §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und Unterlassung weiterer Verletzungshandlungen (BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 636/08 - NZA 2010, 159; v. 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 - NZA 2007, 269, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Das ist der Fall, wenn bei der umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BAG vom 07.11.2012, 7 AZR 314/12, zitiert nach Juris m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Dies ist als solches in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. beispielsweise BVerwG vom 19.11.1999, 2 BvR 565/98, NJW 2000, 574, BGH vom 17.05.2004, II ZB 22/03, NJW 2004, 2525).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 10 Sa 527/06

    Einstweilige Verfügung: Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen erneuten Eingriff in das geschützte Rechtsgut unwahrscheinlich machen (LAG Rheinland-Pfalz vom 06.09.2006, 10 Sa 527/06, vom 28.02.2012 - 3 SaGa 1/12 -, beides zitiert nach Juris; BGH vom 08.02.1994, aaO.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2012 - 3 SaGa 1/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch nach tätlichem Angriff -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen erneuten Eingriff in das geschützte Rechtsgut unwahrscheinlich machen (LAG Rheinland-Pfalz vom 06.09.2006, 10 Sa 527/06, vom 28.02.2012 - 3 SaGa 1/12 -, beides zitiert nach Juris; BGH vom 08.02.1994, aaO.).
  • ArbG Aachen, 25.02.2016 - 2 Ga 6/16

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

    Das durch Art. 1 und Art. 2 GG gewährte Persönlichkeitsrecht ist im Privatrechtsverkehr und damit auch im Arbeitsverhältnis zu beachten (LAG Hamm, Urteil vom 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13).
  • ArbG Düsseldorf, 16.12.2016 - 14 Ga 77/16

    Konkurrentenklage, Auswahl, Ermessen, Einer-Liste, Vorauswahl, Verengung des

    Die Androhung eines Ordnungsgeldes konnte gemäß § 890 Abs. 2 ZPO entsprechend dem Antrag der Klägerin unmittelbar im Urteil erfolgen; die Klägerin war nicht auf eine Androhung im Zwangsvollstreckungsverfahren begrenzt (vgl. LAG Hamm 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13 -).
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