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LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besonderes Schriftformerfordernis bei Vollstreckung von Forderungen nach der Justizbeitreibungsordnung für gerichtliche Vollstreckungshandlungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 14.01.2014 - 14 M 1243/13
- AG Remscheid, 14.01.2014 - 14 M 1243/14
- LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14
- BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07
Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft
Auszug aus LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14
Vielmehr ist der Richtervorbehalt bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung so zu verstehen, dass das Amtsgericht das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die Anordnung der Erzwingungshaft und damit auch das Bestehen der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu überprüfen hat (BGH NJW 2008, 3504). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14
Nach der weniger formstrengen Auffassung müsse jedoch frei gewürdigt werden, ob der Antrag vom Gläubiger ernstlich gewollt oder gegebenenfalls nur als Entwurf gedacht war, der versehentlich zum Gericht gelangt ist (GemSenOGB NJW 1980, 172).
- BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines …
Das Landgericht hat die dagegen gerichtete, mit von der Kassenleiterin unterzeichnetem und mit dem Dienstsiegel versehenem Schreiben vom 29. Januar 2014 eingelegte sofortige Beschwerde der Gerichtskasse zurückgewiesen (LG Wuppertal, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 16 T 44/14, juris).