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   LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08   

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LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08 (https://dejure.org/2008,9123)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.05.2008 - 16 Ta 195/08 (https://dejure.org/2008,9123)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 (https://dejure.org/2008,9123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 Abs 2 ZPO, Art 9 Abs 3 S 1 GG, § 11a Abs 3 ArbGG, § 139 ZPO
    Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust der gewerkschaftlichen Vertretung im Prozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Mandatsverhältnisses von einem bislang durch Gewerkschaft im Rechtsstreit vertretenen Arbeitnehmers bei gleichzeitigem Austritt aus der Gewerkschaft; Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Zeit nach Gewerkschaftsaustritt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Köln, 04.03.2004 - 10 Ta 401/03

    PKH, gewerkschaftlicher Rechtsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Entscheidend ist vielmehr allein die Zuordnung des Anspruchs auf kostenlose Prozessvertretung zu vermögenswerten Rechten, die die bedürftige Partei nach § 11a Abs. 3 ArbGG i.V.m. § 115 Abs. 1 S.1 ZPO vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzusetzen hat (vgl. z.B. LAG Bremen 08. November 1994 NZA 1995, 912; LAG Schleswig-Holstein 24. Oktober 2003 NZA-RR 2004, 104; LAG Köln 04. März 2004 AuR 2004, 319; Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 2004 § 11a Rz 75; Steffen AR-Blattei SD 1290 Rz 86).

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, die Bewilligung von PKH müsse auch dann abgelehnt werden, wenn eine Partei im Laufe des Prozesses ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft ohne hinreichenden Grund aufkündige, weil sie sie dadurch einen einsetzbaren Vermögenswert zumindest leichtfertig oder gar gezielt zur Herbeiführung ihrer Bedürftigkeit bzw. einer Anwaltsbeiordnung aufgebe und damit ohne Sachgrund auf den kostenlosen gewerkschaftlichen Rechtsschutz verzichtet werde (vgl. LAG Köln 04. März 2004 aaO.; LAG Rheinland-Pfalz 07. Mai 2004 9 Ta 89/04 [juris]; ArbG Düsseldorf 16. Juni 2005 AE 2006, 297).

  • LAG Hessen, 16.09.1999 - 16 Ta 629/99
    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen oder Erklärungen zur Ergänzung seines Antrages auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzubringen und so das Instanzende "hinauszuschieben", weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse v. 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. v. 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).

    Denn aus einer Verletzung gerichtlicher Obliegenheiten nach § 139 ZPO darf dem Antragsteller kein Nachteil erwachsen (vgl. Kammerbeschluss v. 16.09.1999 aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 2 Ta 215/03

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Gewerkschaft, Vertrauensverhältnis, Zerrüttung,

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Entscheidend ist vielmehr allein die Zuordnung des Anspruchs auf kostenlose Prozessvertretung zu vermögenswerten Rechten, die die bedürftige Partei nach § 11a Abs. 3 ArbGG i.V.m. § 115 Abs. 1 S.1 ZPO vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzusetzen hat (vgl. z.B. LAG Bremen 08. November 1994 NZA 1995, 912; LAG Schleswig-Holstein 24. Oktober 2003 NZA-RR 2004, 104; LAG Köln 04. März 2004 AuR 2004, 319; Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 2004 § 11a Rz 75; Steffen AR-Blattei SD 1290 Rz 86).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Die durch Art. 9 Abs. 3 S.1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BVerfG 14. Juni 1983 BVerfGE 64, 208, 213; BAG 19. Juni 2006 AP Nr. 22 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit; BAG 10. Dezember 2002 AP Nr. 162 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Eine nachträgliche und rückwirkende Bewilligung nach Instanzabschluss kommt freilich in Frage, wenn der Antragsteller den Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt hatte, dieser aber nicht beschieden worden ist, obgleich der Antragsteller mit seinem Antrag alles für die Bewilligung von PKH erforderliche getan hatte (vgl. BGH 30.09.1981 NJW 1982, 446).
  • LAG Hessen, 29.06.1988 - 12 Sa 533/88

    Prozesskostenhilfe bei Gewährung von kostenlosen Rechtsschutz durch Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Anderes gilt nur dann, wenn der Klagepartei die Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes unzumutbar ist (vgl. LAG Köln v. 16.02.1983, EzA § 115 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 25.02.1987 NJW 1987, 1358) oder ihr Rechtsbegehren im Interessengegensatz zum Anliegen ihrer Gewerkschaft steht (vgl. LAG Düsseldorf v. 02.01.1986 LAGE § 115 ZPO Nr. 21; LAG Frankfurt/Main v. 29.06.1988 - 12 Sa 533/88.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.1987 - 6 Sa 360/87

    Arbeitsvertrag; Ermessenstantieme; Jahressonderzahlung;

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Die in der Satzung einer Gewerkschaft enthaltene Kann-Bestimmung, einem Mitglied Rechtsschutz durch Beauftragte und Tragung der Verfahrenskosten zu gewähren, ändert daran nichts, solange der Rechtsschutz nicht abgelehnt worden ist oder es als sicher erscheint, dass dies geschehen wird (vgl. LAG Frankfurt/Main 14.08.1987 ARST 1988, 163).
  • LAG Hamm, 25.02.1987 - 14 Ta 357/86

    Prozesskostenhilfe nach Widerruf eines Vergleichs; Ausschluss der

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Anderes gilt nur dann, wenn der Klagepartei die Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes unzumutbar ist (vgl. LAG Köln v. 16.02.1983, EzA § 115 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 25.02.1987 NJW 1987, 1358) oder ihr Rechtsbegehren im Interessengegensatz zum Anliegen ihrer Gewerkschaft steht (vgl. LAG Düsseldorf v. 02.01.1986 LAGE § 115 ZPO Nr. 21; LAG Frankfurt/Main v. 29.06.1988 - 12 Sa 533/88.).
  • LAG Bremen, 08.11.1994 - 4 Sa 260/94
    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Entscheidend ist vielmehr allein die Zuordnung des Anspruchs auf kostenlose Prozessvertretung zu vermögenswerten Rechten, die die bedürftige Partei nach § 11a Abs. 3 ArbGG i.V.m. § 115 Abs. 1 S.1 ZPO vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzusetzen hat (vgl. z.B. LAG Bremen 08. November 1994 NZA 1995, 912; LAG Schleswig-Holstein 24. Oktober 2003 NZA-RR 2004, 104; LAG Köln 04. März 2004 AuR 2004, 319; Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 2004 § 11a Rz 75; Steffen AR-Blattei SD 1290 Rz 86).
  • LAG Niedersachsen, 10.02.1992 - 2 Ta 34/92

    Zur Bindung des Gerichts durch die Gestattung des Nachreichens von Unterlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen oder Erklärungen zur Ergänzung seines Antrages auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzubringen und so das Instanzende "hinauszuschieben", weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse v. 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. v. 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96

    Unterhaltsbedarfsermittlung durch Aufwendungen für Prozeßkosten in Scheidungs-

  • BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13

    Prozesskostenhilfe - Gewerkschaftsaustritt

    Eine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 9 Abs. 3 GG liegt darin nicht (BVerfG 11. Februar 2004 - 1 BvR 2314/02 - [für das sozialgerichtliche Verfahren]; LAG Rheinland-Pfalz 7. Mai 2004 - 9 Ta 80/04 -; aA Hessisches LAG 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 6 Sa 54/13

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch Gewerkschaft - Gewerkschaftsaustritt

    Eine Prozesspartei darf sich daher nicht anderer Rechtsschutzmöglichkeiten, ohne vertretbaren sachlichen Grund, sehenden Auges begeben, um anschließend staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen; gibt sie eine effektive Rechtsschutzmöglichkeit grundlos auf, um anschließend staatlich finanzierten Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, so verhält sie sich rechtsmissbräuchlich; dieses Verhalten ist in seinen wesentlichen Grundzügen mit dem Verschenken von Vermögenspositionen gleichzusetzen, um anschließend Sozialhilfe zu beantragen (LAG Rheinland-Pfalz 07. Mai 2004 - 9 Ta 80/04 - Rn. 16; aA (grds. Bejahung eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe auch bei auf grundlosem Austritt beruhenden Verlust der gewerkschaftlichen Vertretung): Hessisches LAG 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 - Rn. 8 ff.; jeweils zitiert nach juris).

    Wegen Abweichung von der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 (zitiert nach juris) hinsichtlich der Frage des Versagung von Prozesskostenhilfe bei Gewerkschaftsaustritt ohne hinreichenden Grund wurde die Rechtsbeschwerde zugelassen (§§ 574 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 ZPO, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG; vgl. BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - Rn. 9, 12; BAG 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - Rn. 1, jeweils zitiert nach juris).

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