Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6753
LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05 (https://dejure.org/2005,6753)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2005 - 16 Ta 452/05 (https://dejure.org/2005,6753)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2005 - 16 Ta 452/05 (https://dejure.org/2005,6753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nr. 1000 VV RVG
    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Folgen der Verständigung der Parteien eines Kündigungsrechtsstreits durch Vergleich auf das ungekündigte Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses; Auswirkung einer Mitwirkung beim Abschluss eines ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    Nr. 1000 VV RVG
    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000
    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05
    Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, kann sie nach Zugang vom Kündigenden nicht mehr einseitig zurückgenommen werden (vgl. u. a. BAG vom 19.08.1982 - 2 AZR 230/80 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 9, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05

    Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05
    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).
  • LAG Berlin, 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05

    Einigungsgebühr nach "Rücknahme" einer Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05
    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2005 - 10 Ta 129/05

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr; Abgrenzung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05
    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 433/05

    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05
    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06

    Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten

    Danach entsteht eine Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000, 1003 VV RVG auch dann, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf die Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer daraufhin die Klage zurücknimmt (vgl. ferner Beschl. der Kammer vom 15.08.2005 - 16 Ta 325/05 - JurBüro 2005, 643 sowie 16 Ta 433/05, JurBüro 2005, 644; Beschl. vom 30.08.2005 - 16 Ta 452/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2006 - 1 Ta 252/05

    Vergütungsfestsetzung, Einignungsgebühr, Kündigungsschutzklage

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr aus (so zutreffend LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - 16 Ta 452/05 - LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - LAG Berlin, Beschluss vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht