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   LAG Hessen, 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14   

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https://dejure.org/2015,25807
LAG Hessen, 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 (https://dejure.org/2015,25807)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 (https://dejure.org/2015,25807)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 16 TaBV 175/14 (https://dejure.org/2015,25807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Absatz 2 Satz 1 BetrVG
    Für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es keines konkreten Anlasses und auch keiner greifbaren Anhaltspunkte. Dies ergibt sich aus dem in § 80 Absatz 2 Satz 2 BetrVG generell auch für den Informationsanspruch geltenden Grundgedanken, dass der Betriebsrat die zur ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat - Allgemeiner Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Bereithalten von Informationen gegenüber dem Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunfterteilung gegenüber dem Betriebsrat bzgl. der Kriterien für die Leistung von Zulagen und Einmalzahlungen an bestimmte Arbeitnehmer; Allgemeiner Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats; Bereithalten der zur Erfüllung seiner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1
    Allgemeiner Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1
    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verdrängung des allgemeinen Unterrichtungsanspruchs durch Anspruch auf Einsicht in Bruttoentgeltlisten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats besteht immer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats besteht immer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben und sich der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Mai 2015 -16 TaBV 175/14- angeschlossen.
  • ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Aus diesem Grund greifen auch die einschränkenden Voraussetzungen, unter denen der Arbeitgeber einem vom Betriebsrat gebildeten Ausschuss Einblick in die Bruttoentgeldlisten gewähren muss, für die Vorlage von Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Abs. 1 BetrVG nicht (vgl. zum vorstehenden so wörtlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 - RDV 2016, 162 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit schließt sich die Kammer auch hier den Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 - an und gibt diese im Folgenden wieder: Da die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1, Nr. 1 grundsätzlich besteht und nicht erst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten für Verstöße des Arbeitgebers greift, muss der Betriebsrat auch keinen konkreten Anlass vortragen.

  • ArbG Wiesbaden 5, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Aus diesem Grund greifen auch die einschränkenden Voraussetzungen, unter denen der Arbeitgeber einem vom Betriebsrat gebildeten Ausschuss Einblick in die Bruttoentgeldlisten gewähren muss, für die Vorlage von Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Abs. 1 BetrVG nicht (vgl. zum vorstehenden so wörtlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 - RDV 2016, 162 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit schließt sich die Kammer auch hier den Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 - an und gibt diese im Folgenden wieder: Da die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1, Nr. 1 grundsätzlich besteht und nicht erst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten für Verstöße des Arbeitgebers greift, muss der Betriebsrat auch keinen konkreten Anlass vortragen.

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