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   LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10   

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https://dejure.org/2011,76992
LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 (https://dejure.org/2011,76992)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 (https://dejure.org/2011,76992)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2011 - 16 TaBV 75/10 (https://dejure.org/2011,76992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Betriebsrat: Benachteiligung, Abmahnung, Betriebsratsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Insoweit ist der Betriebsrat aber nicht antragsbefugt (ähnlich: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11, NZA-RR 2011, 528 ff.), so dass auch keine Sachdienlichkeit für die Antragserweiterung angenommen werden kann.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 8 TaBV 245/92
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    aa) Dabei kann dahin stehen, ob eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung wegen der Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten im Hinblick auf das Sanktionssystem des § 23 BetrVG zulässig ist (verneint: BAG, Urteil vom 05.12.1975 - 1 AZR 94/74, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.1993 - 8 TaBV 245/92, LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 31; FESTL, BetrVG, 25. Auflage, § 23, Rdnr. 17 a; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Auflage, § 23, Rdnr. 11; a. A. DKK-Trittin, BetrVG, 12. Auflage, § 23, Rdnr. 12).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Möglich ist, dass dieselbe Handlung sowohl eine Amtspflichtverletzung als auch ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen können, so dass eine individualrechtliche Abmahnung in Betracht kommt, wenn das Betriebsratsmitglied auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat (FESTL, a.a.O., § 23, Rdnr. 22; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 23, Rdnr. 30; BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74, AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, Urteil vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, Urteil vom 31.08.1974 - 7 AZR 893/93, AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Möglich ist, dass dieselbe Handlung sowohl eine Amtspflichtverletzung als auch ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen können, so dass eine individualrechtliche Abmahnung in Betracht kommt, wenn das Betriebsratsmitglied auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat (FESTL, a.a.O., § 23, Rdnr. 22; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 23, Rdnr. 30; BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74, AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, Urteil vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, Urteil vom 31.08.1974 - 7 AZR 893/93, AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    aa) Dabei kann dahin stehen, ob eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung wegen der Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten im Hinblick auf das Sanktionssystem des § 23 BetrVG zulässig ist (verneint: BAG, Urteil vom 05.12.1975 - 1 AZR 94/74, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.1993 - 8 TaBV 245/92, LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 31; FESTL, BetrVG, 25. Auflage, § 23, Rdnr. 17 a; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Auflage, § 23, Rdnr. 11; a. A. DKK-Trittin, BetrVG, 12. Auflage, § 23, Rdnr. 12).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Möglich ist, dass dieselbe Handlung sowohl eine Amtspflichtverletzung als auch ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen können, so dass eine individualrechtliche Abmahnung in Betracht kommt, wenn das Betriebsratsmitglied auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat (FESTL, a.a.O., § 23, Rdnr. 22; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 23, Rdnr. 30; BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74, AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, Urteil vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, Urteil vom 31.08.1974 - 7 AZR 893/93, AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Möglich ist, dass dieselbe Handlung sowohl eine Amtspflichtverletzung als auch ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen können, so dass eine individualrechtliche Abmahnung in Betracht kommt, wenn das Betriebsratsmitglied auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat (FESTL, a.a.O., § 23, Rdnr. 22; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 23, Rdnr. 30; BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74, AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, Urteil vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, Urteil vom 31.08.1974 - 7 AZR 893/93, AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. November 2011 - 16 TaBV 75/10 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. November 2011 - 16 TaBV 75/10 - teilweise aufgehoben.

  • LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen differenziert zwar in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 - danach, ob ein betriebsverfassungsrechtlicher Beseitigungsanspruch gemäß § 78 BetrVG oder ein individualrechtlicher Anspruch auf Rücknahme einer Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte geltend gemacht wird.

    Dies führt dazu, dass gemäß §§ 65, 88 ArbGG - selbst, wenn das Urteilsverfahren als richtige Verfahrensart für den Entfernungsanspruch des Beteiligten zu 3) angesehen würde - eine Abtrennung nicht mehr möglich wäre, sondern in der Beschwerdeinstanz in der Sache zu entscheiden ist (BAG Urt. v. 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 - BB 2012, 308; LAG Niedersachsen Beschl. v. 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10).

    Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 - einen Verstoß gegen § 78 BetrVG für möglich gehalten, wenn das gerügte Verhalten offensichtlich keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung beinhaltet, sondern nur das Betriebsratsmitglied durch die Rüge bedrängt werden soll.

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2016 - 2 Ta 1/16

    Abgrenzung; Abmahnung; Beschlussverfahren; Betriebsratsmitglied;

    Durch den Ausspruch einer individualrechtlichen Abmahnung verstößt der Arbeitgeber jedenfalls dann gegen § 78 BetrVG, wenn das gerügte Verhalten offensichtlich keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung zum Inhalt hat, sondern die Abmahnung allein der Bedrängung des Betriebsratsmitglieds dient (LAG Niedersachsen vom 30. November 2011 - 16 TaBV 75/10 - Rn. 46).
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