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   LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21   

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https://dejure.org/2022,6659
LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21 (https://dejure.org/2022,6659)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21 (https://dejure.org/2022,6659)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - 16 TaBV 99/21 (https://dejure.org/2022,6659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 40 Abs. 1, 37 Absatz 6 Satz 1 BetrVG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 87 Abs. 1 ; ZPO § 92 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Ersatzbetriebsratsmitgliedes zu Grundsatzschulung; Nachträgliche Betrachtung eines Beschlusses zur Entsendung zur Grundschulung; Fünfmonatiger Ausfall des Betriebsratsmitgliedes als Grund für Ersatzmitglied-Schulung; Erforderlichkeit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Schulungsanspruch eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Grundlagenschulungen für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 244
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19. September 2001 - 7 ABR 32/00) die Entsendung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats zu einer Grundschulung nur ausnahmsweise möglich.

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognosen sind jedoch auszuweisen und einer gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen (Bundesarbeitsgericht 19. September 2001 -7 ABR 32/00- Rn. 20-23).

    Dagegen stellt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. September 2001 (7 ABR 32/00) darauf ab, dass auch eine Langzeiterkrankung eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds zum langfristigen Einrücken eines Ersatzmitglieds führen kann.

  • ArbG Darmstadt, 06.05.2021 - 8 BV 16/20
    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21
    Auf die Beschwerden des Antragstellers und des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 6. Mai 2021 - 8 BV 16/20 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 6. Mai 2021 -8 BV 16/20 - abzuändern und.

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21
    Im Übrigen wäre eine sich hieraus ergebende Verletzung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit unbeachtlich, weil die Anwesenheit einer nicht teilnahmeberechtigten Person ausweislich des Protokolls von keinem Betriebsratsmitglied beanstandet wurde (vergleiche hierzu: Bundesarbeitsgericht 30. September 2014 -1 ABR 32/13- Rn. 49 ff.).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21
    Zudem erfolgte der Beschluss einstimmig, womit etwaige Ladungsmängel geheilt sind (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 14).
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