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   LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18   

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https://dejure.org/2018,31695
LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18 (https://dejure.org/2018,31695)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18 (https://dejure.org/2018,31695)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. April 2018 - 16 TaBVGa 77/18 (https://dejure.org/2018,31695)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Absatz 3 BetrVG, § 13 WahlO
    Der Einsatz von Scannern zur elektronischen Stimmauszählung bei der Betriebsratswahl ist zulässig.

  • IWW

    § 18 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2, § 594 ZPO, §§ 935, 940 ZPO, § 18 Abs. 3 BetrVG, § 92 Abs. 2, 72 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 18 Abs. 3 ; WahlO § 13
    Betriebsratswahl; Einsatz von Scannern zur elektronischen Stimmauszählung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 18 Abs. 3 ; WahlO § 13
    Zulässigkeit des Einsatzes von Scannern zur Stimmauszählung bei der Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an Vorschlagsliste und zulässige elektronische Stimmauszählung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Elektronisches Stimmenzählen ist zulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Elektronische Stimmabgabe ist verboten, Stimmenzählen erlaubt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einsatze von Scannern bei Betriebsratswahl zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18
    Dabei kann dahinstehen, ob der Einsatz sogenannter "Wahlcomputer" (rechnergesteuerte Wahlgeräte) zulässig ist (verneint vom Bundesverfassungsgericht 3. März 2009- 2 BvC 3/07 für eine Bundestagswahl).
  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87

    Betriebsrat; Wahl; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Anfechtung; Stimmenauszählung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18
    Auch wenn weder § 18 BetrVG noch die Wahlordnung eine ausdrückliche Regelung dazu enthält, welcher Hilfsmittel sich der Wahlvorstand bei der Auszählung der Stimmen bedienen darf, ist gleichwohl in Rechtsprechung (Landesarbeitsgericht Berlin 16. November 1987 - 12 TaBV 6/87) und Literatur (Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 29. Aufl., § 14 WahlO 2001 Rn. 2; Erfurter Kommentar-Koch, 18. Aufl., § 18 Rn. 3; GK-Kreutz/Jacobs, Betriebsverfassungsgesetz, 10. Aufl., § 14 WahlO Rn. 3; Richardi-Forst, BetrVG, 16. Auflage, § 14 WO, Rn. 3) anerkannt, dass der Wahlvorstand sich zur Stimmenauszählung auch technischer Hilfsmittel bedienen kann, sofern gewährleistet ist, dass er -der Wahlvorstand selbst- den gesamten Vorgang der Stimmenauszählung einschließlich des Verhaltens der von ihm herangezogenen Wahlhelfer überwacht, so dass auch unter Berücksichtigung der äußeren Abläufe bzw. aus der Sicht eines außenstehenden Beobachters die Verantwortlichkeit des Wahlvorstandes jederzeit feststellbar ist.
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18
    Ein "mitlesen können" ist daher nicht erforderlich (Bundesarbeitsgericht 17. Mai 2017-7 ABR 22/15-Rn. 43).
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