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   OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12   

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https://dejure.org/2012,54828
OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12 (https://dejure.org/2012,54828)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12 (https://dejure.org/2012,54828)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 2012 - 16 U (Kart) 21/12 (https://dejure.org/2012,54828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kommunen können örtliche Stromnetze nicht einfach wieder einheimsen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben, wobei das Berufungsgericht (OLG Schleswig, ZNER 2013, 403) auch die erweiterte Klage auf Übereignung des Netzes abgewiesen hat.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Die beteiligten Kommunen und die Antragsgegnerin hätten die Eingehung einer öffentlich-privaten Partnerschaft und die Wegekonzessionen nach § 46 EnWG rechtlich zulässig allerdings auch zusammen ausschreiben können (so auch OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12; Vorinstanz: LG Kiel, Urt. v. 3.2.2012 - 14 O (Kart) 12/11).

    Jedoch wäre die Ausschreibung dadurch mit noch mehr rechtlichen Unklarheiten belastet worden als solche bei einer getrennten Auftragsvergabe ohnehin schon bestehen (siehe insoweit den Fall OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12).

    Jedoch ist eine Inhouse-Vergabe bei Wegenutzungsverträgen durch § 46 Abs. 4 EnWG ausgeschlossen, wonach die Absätze 2 und 3 dieser Vorschrift (die Ausschreibungspflicht betreffend) "für Eigenbetriebe der Gemeinden" entsprechend anzuwenden sind (ebenso: Schwensfeier, in: Kermel (Hrsg.), Praxishandbuch der Konzessionsverträge und der Konzessionsabgaben, S. 223 ff., 233 ff.; OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12, UA 20; a.A. VG Oldenburg, Beschl. v. 17.7.2012 - 1 B 3594/12, BeckRS 2012, 53875 = IR 2012, 233; Haupt/Slawinski, IR 2012, 122; Byok/Graef/Faasch, NZBau 2012, 556, 559).

    In der Gestaltung der Wertungskriterien unterscheidet sich der Streitfall von dem der Entscheidung des OLG Schleswig vom 22.11.2012 - 16 U 21/12 - zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Verstößt der neue Konzessionsvertrag gegen kartellrechtliche Vorschriften, führt dies zu seiner Nichtigkeit, die auch im Verhältnis der Betroffenen und der Beigeladenen zueinander Wirkung entfaltet (vgl. auch OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12 und 16 U (Kart) 22/12).

    Ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG verankerte Diskriminierungsverbot stellt zugleich einen Verstoß gegen die allgemeine kartellrechtliche Bestimmung des § 20 GWB dar (vgl. hierzu ausführlich OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12, S. 31 f. Und 16 U (Kart) 22/12, S. 33 f).

    Der Senat folgt insoweit den Ausführungen des OLG Schleswig (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12, S. 36 f.), das auf Folgendes hinweist:.

    Denn das Argument, dass der Dritte - hier die Beigeladene - an dem rechtswidrigen Handeln der Gemeinde nicht beteiligt gewesen wäre, passt in Fällen, in denen ein am Kartell beteiligtes Unternehmen in Ausführung einer verbotenen Absprache Verträge mit Dritten schließt, ohne dass diese über die Motive und Grundlagen des Handelns des Unternehmens im Bilde sind (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12 , S. 35).

    Denn wie vorstehend ausgeführt, dienen die Vorschriften nicht in erster Linie der Wahrung der Interessen der ausgeschlossenen Mitbewerber, sondern öffentlichen Interessen und Zielen und sind daher jederzeit zu beachten (vgl. auch insoweit OLG Schleswig, Urteil vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12, S. 36).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Eine sachliche Änderung war damit nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht verbunden (vgl. BT-Drucks. 17/11269 S. 35: "klargestellt"); die Maßgeblichkeit der in § 1 genannten Ziele für die Auswahlentscheidung galt schon nach der bis zum 03.08.2011 geltenden Fassung des EnWG (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 39 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403, juris-Rn. 89 ff.).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht aber nur "im Rahmen der Gesetze" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG), zu denen auch die einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts und des Kartellrechts gehören (vgl. BGH a.a.O. Rn. 31; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 48 juris-Rn. 80; OLG München, Urt. v. 26.09.2013, U 3589/12 Kart, juris-Rdn. 114; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 100 f.).

    Die Gemeinden sind bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe für das jeweilige Netz - insoweit ist auf den lokalen Angebotsmarkt abzustellen - als absolut marktbeherrschende Unternehmen Normadressaten des § 20 GWB a.F. (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 22 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 135 ff.; Schneider/Theobald/Albrecht, a.a.O., § 9 Rn. 87 ff.; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 15.12.2010, S. 4 f. m.w.N.).

    In einem solchen Fall gebietet der Normzweck daher die Nichtigkeitsfolge, und zwar nicht nur für die Konzessionierungsentscheidung, sondern auch für die in Vollzug dieser Entscheidung geschlossenen Konzessionsverträge (vgl. OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 144-153; für § 46 EnWG offenlassend BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 72).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ebenfalls eine öffentliche Bekanntmachung der Konzessionsentscheidung erfolgt ist, wobei allerdings der Zeitpunkt des Konzessionsvertragsabschlusses unklar ist (BGH Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 4; vgl. auch OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 7; LG Kiel RdE 2012, 263 juris-Rn. 9).

  • OLG Stuttgart, 07.11.2013 - 201 Kart 1/13

    Ziele des § 1 EnWG müssen Hauptkriterium bei Konzessionsvergabe sein

    Außerdem nehmen die Kommunen mit der Vergabe von Wegerechten und der Erzielung von Konzessionsabgaben eine wirtschaftliche Nutzung ihrer Straßen, Wege und Plätze vor (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. November 2012, Az.: 16 U (Kart) 21/12 = ZNER 2013, 403 ff.).

    Die Gemeinde ist also insoweit Monopolist, da nur sie in der Lage ist, einem Interessenten die für den örtlichen Verteilnetzbetrieb erforderlichen Leitungsrechte zu verschaffen, weil ihr allein gemäß § 46 Abs. 2 EnWG die Dispositionsbefugnis über die Neuvergabe von Konzessionen zusteht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. November 2012, Az.: 16 U (Kart) 21/12 = ZNER 2013, 403 ff.).

    Vielmehr bedarf es einer ausschließlichen oder jedenfalls gegenüber anderen gemeindlichen Zielen deutlich vorrangigen Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG und eine Kommune kann im Rahmen des § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG daneben allenfalls in ausgesprochen eingeschränktem Maße weitere Kriterien berücksichtigen (ebenso Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. November 2012, Az.: 16 U (Kart) 21/12 = ZNER 2013, 403 ff.; Höch , in: RdE, 2013, 62; Hofmann , in: NZBau 2012, 11 ff; a.A. Fischer/Wolf/Embacher , in: RdE 2012, 274 ff.).

    Zunächst spricht der Wortlaut des § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG (" Bei der Auswahl des Unternehmens ist die Kommune den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet. ") sogar für eine Auslegung der Vorschrift als strengen Verpflichtungstatbestand, der einer Kommune die Berücksichtigung anderer Auswahlkriterien verwehrt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. November 2012, Az.: 16 U (Kart) 21/12 = ZNER 2013, 403 ff.; LG Kiel, Urteil vom 3. Februar 2012, Az.: 14 O Kart 83/10 = RdE, 2012, 260 ff.; Höch , in: RdE, 2013, 62).

  • LG München I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages

    Das Energiewirtschaftsgesetz als ein solches Gesetz bestimmt aber, dass den Gemeinden auf dem Gebiet des Netzbetriebs im Rahmen der Vergabe von Wegenutzungsverträgen i.S.v. § 64 EnWG die Rolle zukommt, einen Wettbewerb um die auf ihrem Gemeindegrund liegenden Netze zu veranstalten (OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012, Az. 16 U (Kart) 21/12 = EnWZ 2013, 76, 78).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2014 - 37 O 87/13

    Abschluss eines Konzessionsvertrags über Energielieferung nach Losentscheid

    Ein solcher Verstoß liegt regelmäßig und auch hier vor, wenn die Auswahlentscheidung der Gemeinde gegen das in § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG verankerte Diskriminierungsverbot verstößt (vgl. OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12, S. 31 f. und 16 U (Kart) 22/12, S. 33 f sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012, VI-3 Kart 137/12 (V)).
  • LG Mannheim, 03.05.2013 - 22 O 33/12
    Komme es zu einer weitbewerbswidrigen Vergabe, würde, wenn der Folgevertrag mit dem neuen Betreiber aufrecht erhalten bliebe und der gesetzliche Anspruch aus 8 46 Abs. 2S.2 EnWG dennoch bestünde, der weitbewerbswidrige Zustand bis zu 20 Jahren Bestand haben (OLG Düsseldorf, a. a. DO. unter Bezugnahme auf OLG Schleswig, Urteil vom 20.11.2012, Az. 16 U (Kart) 21/12: von der Klägerin vorgelegt als An. K 28):.
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