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   OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20   

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OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20 (https://dejure.org/2021,48949)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.08.2021 - 16 U 119/20 (https://dejure.org/2021,48949)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. August 2021 - 16 U 119/20 (https://dejure.org/2021,48949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 164 BGB, § 242 BGB, § 433 Abs 1 BGB, § 164 BGB, § 242 BGB
    Kaufvertragsabschluss auf einer eBay-Auktion: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Vertragserfüllung durch den von eBay als Nutzer ausgeschlossenen und unter Umgehung seines Ausschlusses über den Account eines anderen Nutzers handelnden Käufers; eBay-Abbruchjäger

  • RA Kotz

    Shill bidding - eBay-Abbruchjäger

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Vertragserfüllung durch ein von eBay ausgeschlossenen, einen Zweitaccount nutzenden, Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch von eBay ausgeschlossenen gewerblich handelnden Abbruchjäger auch wenn er dann über eBay-Account eines Dritten tätig wird

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    "Shill bidding" - eBay-Abbruchjäger

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 182/17

    Indizien für ein Vorgehen als "Abbruchjäger" bei eBay-Internetauktionen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Hier könne - ebenso wie in dem Fall des von Herrn Y. geführten Prozesses vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) [Urteil vom 19. Juli 2017, 16 S 168/16, BeckRS 2017, 151905], über den ebenfalls der BGH, dieses bestätigend, mit Urteil vom 22. Mai 2019 (VIII ZR 182/17) entschieden habe - schon kein Fall der Abbruchjägerei angenommen werden, weil die Klägerin es - wie sich schon aus ihren auf Erfüllung gerichteten Anträgen ergebe - nicht auf ein Scheitern des Vertrages und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anlege (Bl. 201).

    Dass es sich bei der Tätigkeit nicht ausschließlich um Abbruchjagden in dem vom BGH (in dem einen Fall des Herrn Y. betreffenden Urteil vom 22. Mai 2019, VIII ZR 182/17 - eBay-Abbruchjäger, Rn. 23, vorgehend LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 19. Juli 2017, 16 S 168/16, BeckRS 2017, 151905) im Anschluss an das LG Görlitz (Urteil vom 8. Juli 2015, 2 S 13/14, Rn. 45) angesprochenen, außerordentlich engen Sinn handelt, dass die Absicht des Bieters von vornherein nicht auf den Erfolg des Vertrages (i.e. Erfüllung), sondern ( nur ) auf dessen Scheitern (i.e. Schadensersatz) gerichtet ist, ändert nichts daran, dass die Unternehmungen von Herrn Y. als auf die Erzielung nennenswerter regelmäßiger Einkünfte gerichtet sind.

    In Abgrenzung zu einem bloßen Schnäppchenjäger, der lediglich gezielt die Chance wahrnimmt, Waren zu einem deutlich unter ihrem Marktwert liegenden Preis zu erwerben, kommt die Annahme eines Rechtsmissbrauches und eines zu missbilligenden Verhaltens als Abbruchjäger etwa dann in Betracht , wenn die Absicht eines Bieters von vornherein auf das Scheitern des Vertrages (durch Abbruch der Auktion) gerichtet ist, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021, VIII ZR 91/19, Rn. 6 [überreicht von der Klägerseite im Senatstermin, Hervorhebung vom Senat]; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2019, VIII ZR 182/17, Rn. 25).

    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Sachverhalt rechtsfehlerfrei festgestellt, alle maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt sowie den zutreffenden rechtlichen Maßstab angewandt hat und ob seine Wertung gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2019, VIII ZR 182/17 Rn. 22).

  • OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Das ist im vorliegenden Fall so gewesen und ebenfalls in dem von der Klägerseite zitierten Fall des OLG Hamm (Urteil vom 30. Juli 2020, I-23 U 125/19, BeckRS 2020, 18650) sowie in den vom Beklagten angeführten Entscheidungen des LG Görlitz (Urteil vom 8. Juli 2015 - 2 S 213/14 -, juris) und des Amtsgerichts Groß-Gerau.

    Der Senat weicht in Ansehung dieser Grundsätze auch nicht etwa von anderer obergerichtlicher Rechtsprechung ab, nicht von dem von der Klägerin zitierten Urteilen des OLG Hamm (Urteil vom 30. Juli 2020, I - 34 U 125/19, BeckRS 2020, 18650; Urteil vom 21. Juni 2021, I-2 U 175/19 [überreicht von Klägerseite im Senatstermin]) und auch nicht von der Rechtsprechung des KG (Beschluss vom 14. April 2020, 18 U 19/19, BeckRS 2020, 9312); jene prüfen die Frage des Rechtsmissbrauchs allein nach Maßgabe des engen Begriffs eines Abbruchjägers, der allein auf Schadensersatz ausgeht, und treffen zu den hier maßgeblichen Gesichtspunkten einer planmäßigen Zugangserschleichung zur Fortsetzung einer vom Plattformbetreiber missbilligten Geschäftstätigkeit keine Feststellungen - nach OLG Hamm (Urteil vom 21. Juni 2021) stellte sich dort der Vortrag einer "konspirativen Zusammenarbeit" zwischen der Klägerin und ihrem Bruder anders als hier "letztlich nur als Mutmaßung" (S. 12) dar bzw. (Urteil vom 30. Juli 2020, a.a.O., Rn. 76) fehlte schon "konkreter Vortrag dazu, auf welche Produkte aus welchen Preissegmenten in welchem Umfang geboten" worden sein soll), und im Fall des KG (a.a.O., Rn. 21) fehlte es schon an der "für diese Fallkonstellationen typischen Ausgangslage eines auffälligen Missverhältnisses zwischen dem in der Auktion erzielten Kaufpreis und dem um ein Vielfaches höher liegenden (Markt)Wert des ersteigerten Gegenstandes".

  • KG, 14.04.2020 - 18 U 19/19

    Kaufvertrag auf eBay: Feststellung des Höchstgebots bei Einsatz eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Der Senat weicht in Ansehung dieser Grundsätze auch nicht etwa von anderer obergerichtlicher Rechtsprechung ab, nicht von dem von der Klägerin zitierten Urteilen des OLG Hamm (Urteil vom 30. Juli 2020, I - 34 U 125/19, BeckRS 2020, 18650; Urteil vom 21. Juni 2021, I-2 U 175/19 [überreicht von Klägerseite im Senatstermin]) und auch nicht von der Rechtsprechung des KG (Beschluss vom 14. April 2020, 18 U 19/19, BeckRS 2020, 9312); jene prüfen die Frage des Rechtsmissbrauchs allein nach Maßgabe des engen Begriffs eines Abbruchjägers, der allein auf Schadensersatz ausgeht, und treffen zu den hier maßgeblichen Gesichtspunkten einer planmäßigen Zugangserschleichung zur Fortsetzung einer vom Plattformbetreiber missbilligten Geschäftstätigkeit keine Feststellungen - nach OLG Hamm (Urteil vom 21. Juni 2021) stellte sich dort der Vortrag einer "konspirativen Zusammenarbeit" zwischen der Klägerin und ihrem Bruder anders als hier "letztlich nur als Mutmaßung" (S. 12) dar bzw. (Urteil vom 30. Juli 2020, a.a.O., Rn. 76) fehlte schon "konkreter Vortrag dazu, auf welche Produkte aus welchen Preissegmenten in welchem Umfang geboten" worden sein soll), und im Fall des KG (a.a.O., Rn. 21) fehlte es schon an der "für diese Fallkonstellationen typischen Ausgangslage eines auffälligen Missverhältnisses zwischen dem in der Auktion erzielten Kaufpreis und dem um ein Vielfaches höher liegenden (Markt)Wert des ersteigerten Gegenstandes".
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Zu den anerkannten Fallgruppen des Rechtsmissbrauchs gehört unter anderem der unredliche Erwerb der eigenen Rechtsstellung; denn die Ausübung eines Rechts ist in der Regel rechtsmissbräuchlich, wenn der Berechtigte es gerade durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (std. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Oktober 1971, VIII ZR 165/69, BGHZ 57, 108, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 20. März 2013, XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676, Rn. 18).
  • BGH, 20.07.2021 - VIII ZR 91/19

    Haftung bei vorzeitigem Abbruch einer Internet-Auktion: Rechtsmissbräuchliches

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    In Abgrenzung zu einem bloßen Schnäppchenjäger, der lediglich gezielt die Chance wahrnimmt, Waren zu einem deutlich unter ihrem Marktwert liegenden Preis zu erwerben, kommt die Annahme eines Rechtsmissbrauches und eines zu missbilligenden Verhaltens als Abbruchjäger etwa dann in Betracht , wenn die Absicht eines Bieters von vornherein auf das Scheitern des Vertrages (durch Abbruch der Auktion) gerichtet ist, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021, VIII ZR 91/19, Rn. 6 [überreicht von der Klägerseite im Senatstermin, Hervorhebung vom Senat]; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2019, VIII ZR 182/17, Rn. 25).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 217/11

    Treu und Glauben: Unzulässige Berufung auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Das ist insbesondere der Fall, wenn das zielgerichtet geschehen ist (vgl. ebd. und BGH, Urteil vom 20. Juli 2012, V ZR 217/11, Rn. 17).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Zu den anerkannten Fallgruppen des Rechtsmissbrauchs gehört unter anderem der unredliche Erwerb der eigenen Rechtsstellung; denn die Ausübung eines Rechts ist in der Regel rechtsmissbräuchlich, wenn der Berechtigte es gerade durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (std. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Oktober 1971, VIII ZR 165/69, BGHZ 57, 108, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 20. März 2013, XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676, Rn. 18).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Beim Handeln unter fremdem Namen geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen im Interesse des erfüllungswilligen Geschäftsgegners ein Vertrag mit Wirkung gegen den vertretenen Namensträger zustande kommt; im Falle von eBay-Auktionen geht es dabei typischerweise um die Nutzung eines ordnungsgemäß errichteten Accounts hinter dem Rücken des Inhabers in einem Einzelfall (vgl. paradigmatisch BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 = NJW 2011, 2421, Rn. 11ff.).
  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 182/15

    "Abbruchjäger" bei eBay: Klage scheitert bereits an Prozessführungsbefugnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Sie macht geltend, nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24. August 2016, VIII ZR 182/15) handele selbst ein Abbruchjäger keineswegs stets rechtsmissbräuchlich, sondern bedürfe es des Hinzutretens weiterer Umstände.
  • LG Leipzig, 28.03.2019 - 8 S 462/17

    Ebay-Auktion - Einwand des Rechtsmissbrauchs bei Abbruchjäger

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
    Dass es ihm vornehmlich um Umsatz und nicht um Ware geht, erschließt sich etwa auch aus den von der Klägerin angeführten, nach dem jeweiligen Tatbestand zweifelsohne Herrn Y. und dabei jeweils Automobil(teil-)e betreffenden Entscheidungen des LG Ellwangen (Urteil vom 7. April 2017, 1 S 131/16, BeckRS 2017, 156252 [Radsatz]), des KG, Beschluss vom 11. Juni 2019, 21 U 93/18, BeckRS 2019, 12730 [BMW M 6] oder des LG Leipzig (Urteil vom 28. März 2019, 08S 462/17, BeckRS 2019, 10742 [Pkw]), in welchen jeweils nach Erfüllungsverweigerung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt worden ist.
  • KG, 26.07.2018 - 4 U 31/16

    Internet-Versteigerung eines Technikpakets via eBay: Zustandekommen des

  • LG Görlitz, 29.07.2015 - 2 S 213/14

    EBay-Auktion - Schadensersatzanspruch eines Abbruchjägers

  • OVG Bremen, 04.02.2015 - 2 S 13/14

    Bemessung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

  • OLG Braunschweig, 13.10.2022 - 7 U 593/20

    EBay-Abbruchjäger; sekundäre Darlegungslast des Bieters

    Das Oberlandesgericht Schleswig hat sich in seinem Urteil vom 23.8.2021 (Az. 16 U 119/20) umfassend mit den Fragen der "Ebay-Abbruchjagd" und der Umgehung des eigenen Ausschlusses von Ebay durch Nutzung eines fremden Accounts auseinandergesetzt.

    Auch hatte der Bruder der Klägerin vor dem OLG Schleswig beiläufig erklärt, zur Steigerung der Wahrscheinlichkeit eines derartigen unerlaubten Verkäuferverhaltens die Bieterhistorien auf derartige Vorgänge oder andere Auffälligkeiten zu beobachten (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 23. August 2021 - 16 U 119/20 -, Rdn. 54, juris).

    Dann aber ist das Verhalten der Klägerin als rechtsmissbräuchlich anzusehen (vgl. auch OLG Schleswig, Urteil vom 23. August 2021 - 16 U 119/20 -, Rdn. 43, juris), so dass die Klägerin keine Erfüllung verlangen kann.

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