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   OLG Celle, 20.07.2017 - 16 U 124/16   

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https://dejure.org/2017,33138
OLG Celle, 20.07.2017 - 16 U 124/16 (https://dejure.org/2017,33138)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2017 - 16 U 124/16 (https://dejure.org/2017,33138)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 16 U 124/16 (https://dejure.org/2017,33138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr muss mit "offenen Karten" spielen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auch den Bauherrn treffen Hinweispflichten!

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Bauherr muss Architekten auf erkennbare Fehlvorstellungen hinweisen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten des Bauherrn

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auch den Bauherrn treffen Hinweispflichten!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr muss mit "offenen Karten" spielen! (IBR 2017, 689)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2017 - 16 U 124/16
    Diese Rechtsprechung greift auf ein nach der Lebenserfahrung typisches Verhalten zurück (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - VII ZR 171/95).

    Die Entscheidung des Bauherrn hängt vielmehr weitgehend von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen ab, so dass kein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung möglich ist (BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - VII ZR 171/95).

  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13

    Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2017 - 16 U 124/16
    Die Grundlagenermittlung umfasst zwar grundsätzlich auch die Pflicht des Architekten, den Besteller über die Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu informieren (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - VII ZR 55/13 [Rn. 10]), weshalb sich der Architekt auch gegenüber einem umfassend sachkundigen Bauherrn zumindest darüber vergewissern muss, dass dieser etwaig nachteilige Folgen seiner Wünsche überblickt und hinzunehmen bereit ist (vgl. Peters/Jacoby in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Anhang II zu § 638, Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2017 - 16 U 124/16
    Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils nach § 304 Abs. 1 ZPO ist bei einem Anspruch, der nach Grund und Höhe streitig ist, dass alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung des BGH vgl. Urteil vom 08. September 2016 - VII ZR 168/15 [Rn. 21 m. w. N.]).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2022 - 29 U 185/20

    Belehrungspflicht des Architekten zum Erfordernis denkmalschutzrechtlicher

    a) Übernimmt der Architekt - wie vorliegend - die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung, dann folgt bereits hieraus grundsätzlich auch die Pflicht, den Besteller unter anderem über die Genehmigungsbedüftigkeit eines Bauvorhabens vollständig und richtig zu informieren (so ausdrücklich OLG Celle, Urt. v. 20.7.2017 - 16 U 124/16, juris, Rn. 33; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2016 - 19 U 188/14, BeckRS 2016, 137285 Rn. 44).
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